Die Betriebsspezifische Betreuung umfasst ein Volumen von ca. 1.000 Stunden Arbeitsmedizin / Jahr. Zusätzlich sind 490 Stunden Grundbetreuung zu leisten, in Summe somit 1.490 Stunden.
Die Betreuung im Gesundheitsmanagement umfasst ein Volumen von ca. 240 Stunden/ Jahr.
Diese Angabe sind jedoch Richtwerte und dienen als Kalkulationsgrundlage. Der tatsächlich zu
erbringende Leistungsumfang richtet sich nach dem anfallenden Bedarf und kann diese Werte daher sowohl unter-, als auch überschreiten.
Die Betreuung hat dezentral an allen Standorten des Auftraggebers zu erfolgen. Eine Übersicht der Standorte ist der Leistungsbeschreibung als Anlage beigefügt. Zudem sind die Standorte der Zentrale (Münster, Arnsberg, Olsberg und Bonn) zu betreuen.
Alle begründet nicht vor Ort zu erbringenden Leistungen sind auf ein Mindestmaß zu beschränken.
Untersuchungen (Vorsorge, Einstellung, Tauglichkeitsuntersuchung etc.) müssen grundsätzlich vor Ort (bedeutet an den Standorten des Auftraggebers) angeboten werden. Der Anteil der durchgeführten Untersuchungen an Standorten von Wald und Holz NRW muss mindestens 80% pro Jahr betragen.
Hierzu zählen nicht die Teilnahme an Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses, des Arbeitskreises Sucht sowie die Steuerungsgruppe Gesundheit und die Durchführung von Gesundheitstagen oder Begehungen vor Ort.
Die Möglichkeit der Betreuungsleistungen, die vor Ort erbracht werden können und über die Mindestanforderungen hinausgehen, wird als Zuschlagskriterium im Rahmen der Bewertung berücksichtigt.
Für weitere Details wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.