Technische und berufliche Leistungsfähigkeit -
Der Auftragnehmer verfügt über mind. eines der nachfolgend aufgeführten Zertifikate und reicht einen entsprechenden Nachweis hierüber unaufgefordert mit Angebotsabgabe ein:
- RAL-Gütezeichen (RAL-GZ-244)
- Deutsches Forst Service Zertifikat (DFSZ),
- Kompetente Forstpartner mit FSC-Zusatzbestätigung (KFP plus)
- KUQS-System
- von PEFC- und FSC-Deutschland für Dienstleistungsunternehmen und gewerbliche Selbstwerber akzeptiertes Zertifikat
Darüber hinaus hat der Auftragnehmer die erforderliche Sach- und Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit für die Durchführung der Arbeiten auf Verlangen nachzuweisen. Der Auftraggeber kann die Vorlage von Referenzen fordern oder Referenzen einholen.
Der Auftragnehmer muss auf Verlangen nachweisen, dass alle eingesetzten Arbeitskräfte die erforderliche Sach- und Fachkunde zur Durchführung der vereinbarten Forstarbeiten besitzen.
Die erforderliche Qualifikation der Arbeitskräfte des Auftragnehmers wird i. d. R. durch
- den Nachweis einer deutschen Ausbildung zum/zur Forstwirt/in oder Forstwerker/in,
- einer der deutschen Forstwirt- bzw. Forstwerkerprüfung gleichwertigen ausländischen Prüfung (gemäß dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) obliegt die Feststellung der Gleichwertigkeit im land- und forstwirtschaftlichen Bereich der Landwirtschaftskammer),
- den Nachweis einer erfolgreichen Teilnahme an einem einschlägigen Lehrgang an einer öffentlichen oder öffentlich anerkannten forstlichen Ausbildungsstätte vor dem 30.06.2005,
- bei langjährig beschäftigten Arbeitskräften mit einer einschlägigen Berufserfahrung durch eine Qualifikationsüberprüfung einer unteren Forstbehörde des Landes NRW in Verbindung mit einem Testat der zuständigen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft vor dem 30.06.2005,
- das Europäische Motorsägenzertifikat (EFESC/ABA), ECS/ECC Module 1 bis 3 (bzw. 4 bei Windwurfaufarbeitung).
nachgewiesen.
Der Auftragnehmer hat folgende technische und berufliche Leistungsfähigkeit zu erbringen und auf Verlangen nachzuweisen:
- Bei Einsatz von Rückemaschinen mit Seilwinde ein Einbaunachweis über ein der Technischen Regel Funknotruf in der Forstwirtschaft (TR1) der SVLFG konformes Notrufsystem
- KWF Prüfung: Im Bereich der hochmechanisierten Holzernte verpflichtet sich der AN, seine Harvester regelmäßig nach den Vorgaben des "Lastenheftes Harvestervermessung" des Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e. V. (KWF) zu kontrollieren und zu kalibrieren.
- In Hydraulikanlagen und für Verlustschmierungen sind nur biologisch schnell abbaubare Öle zu verwenden. Bei Einsatz von zweitaktgetriebenen Kleinmaschinen ist der AN zur Verwendung von Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) verpflichtet.
Der Auftragnehmer hat seine Eignungen entsprechend der AGB-Forst NRW (in ihrer jeweils gültigen Fassung) zu erfüllen und seine Leistungen entsprechend der Anforderungen aus diesen AGB zu bewerkstelligen. Mit Angebotsabgabe hat der Bieter seinem Angebot eine Eigenerklärung (Vordruck: Bewerbererklärung zur AGB Forst) ausgefüllt beizufügen, in der er seine Eignung entsprechend der AGB Forst NRW erklärt.
Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet. Dazu zählen insbesondere, jeweils i.d.g.F.:
- Einhaltung der AGB-Forst entsprechend der Bewerbererklärung
- Einhaltung der Vorschriften des Mindestlohngesetzes (MiLoG), auf die Meldepflicht gemäß § 16 Abs. 1-4 MiLoG sowie die Dokumentationspflichten gemäß § 17 Abs. 1-2 MiLoG wird besonders hingewiesen
Bei allen auszuführenden Arbeiten ist mind. ein deutschsprachiger Vorarbeiter mit fachkundigen Sprachkenntnissen (C1-Niveau) dauerhaft anwesend, um die zielgenaue Umsetzung der Maßnahme sicher zu stellen.
Zudem ist unter anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) mit Angebotsabgabe elektronisch einzureichen.
Darüber hinaus gibt es keine gesonderten Vorgaben. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung formulierten Anforderungen und die Leistungserbringung in Gänze zu erfüllen.
Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen verwiesen.
Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes. Im Übrigen finden die Regelungen der Allgemeinen und im Besonderen die Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die AGB Forst NRW Anwendung