Der Auftragnehmer erbringt die Leistung(en) unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet.
Der Auftragnehmer ist nicht nach §§ 123 oder 124 GWB auszuschließen.
Mit Angebotsabgabe haben die Bieter Ihrem Angebot unter anderem eine Eigenerklärung zur Eignung beizufügen, in der sie ihre Eignung entsprechend erklären.
Darüber hinaus muss der Bieter Folgendes erfüllen und nach Aufforderung durch die Vergabestelle nachweisen:
- der Auftragnehmer muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG vorlegen können
- der Auftragnehmer muss eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für Sie zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen können
Vorzulegende Nachweise:
Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal; Verweis auf VVB 124_Eigenerklärung zur Eignung.
Dieser Nachweis wird benötigt, insofern ein Bieter in die engere Auswahl kommt. Gerne kann der Nachweis jedoch, insofern dieser bereits vorliegt, schon mit Angebotsabgabe eingereicht werden, um mögliche Verzögerungen zu vermeiden.
Ist ein Unternehmen präqualifiziert und der o. g. Nachweis ist im PQ-Verzeichnis hinterlegt und abrufbar, ist dieser nicht beizufügen, sondern durch den Bieter alternativ mit Angebotsabgabe auf die Präqualifizierung hinzuweisen.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung
eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse , eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG; Verweis auf VVB 124_Eigenerklärung zur Eignung.
Dieser Nachweis wird benötigt, insofern ein Bieter in die engere Auswahl kommt. Gerne kann der Nachweis jedoch, insofern dieser bereits vorliegt, schon mit Angebotsabgabe eingereicht werden, um mögliche Verzögerungen zu vermeiden.
Ist ein Unternehmen präqualifiziert und der o. g. Nachweis ist im PQ-Verzeichnis hinterlegt und abrufbar, ist dieser nicht beizufügen, sondern durch den Bieter alternativ mit Angebotsabgabe auf die Präqualifizierung hinzuweisen.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung
eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für Sie zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen; Verweis auf VVB 124_Eigenerklärung zur Eignung.
Dieser Nachweis wird benötigt, insofern ein Bieter in die engere Auswahl kommt. Gerne kann der Nachweis jedoch, insofern dieser bereits vorliegt, schon mit Angebotsabgabe eingereicht werden, um mögliche Verzögerungen zu vermeiden.
Ist ein Unternehmen präqualifiziert und der o. g. Nachweis ist im PQ-Verzeichnis hinterlegt und abrufbar, ist dieser nicht beizufügen, sondern durch den Bieter alternativ mit Angebotsabgabe auf die Präqualifizierung hinzuweisen.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung