Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegen-den Vergabeverfahrens eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von geländegängigen Fahrzeugen mit offener Ladefläche - möglichst der EG-Fahrzeugklasse M1G AG oder N1G BE - (PickUps) an Regionalforstämter des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen zu schließen.
Zusätzlich benötigt das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW für die Abteilung 8 "Nationalpark und Naturerbe" Fahrzeuge, die ebenfalls mit aktuellem Verfahren ausgeschrie-ben werden.
Geländegängige Fahrzeuge mit offener Ladefläche werden beim Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen nicht regelmäßig austauscht oder neu beschafft.
Geplant sind folgende Anschaffungen:
Jahr 2025: 6 Fahrzeuge
Jahr 2026: 8 Fahrzeuge
Jahr 2027: 7 Fahrzeuge
Die oben genannten Angaben sollen als Hilfestellung für eine mögliche Preiskalkulation die-nen.
Es werden 4 Fahrzeuge pro Vertragsjahr beschafft, darüberhinausgehende Fahrzeuge sind eine Optionsmenge. Die konkrete Abnahmemenge für die aktuelle Ausschreibung richtet sich nach dem anfallenden Bedarf in den Jahren 2025, 2026 und 2027.
Der Preis des Fahrzeuges ist netto inklusive etwaiger Nachlässe (Großkundenrabatte oder sonstige Rabatte) anzugeben. Die Kaufsumme beeinflussende Belastungen (Überführungs-kosten) sind bereits in der Kalkulation zu berücksichtigen. Ebenso sind die Kosten für die Her-beiführung der Betriebsbereitschaft sowie eine Einweisung der Mitarbeiterinnen und Mitarbei-ter von Wald und Holz NRW am Tag der Bereitstellung in die Angebotssumme einzukalkulie-ren.
Für alle Fahrzeuge des Landesbetriebes Wald und Holz NRW ist das Logo "Wald und Holz NRW" zu beschaffen und nach Vorgabe auf den vorderen Türen sowie am Heck aufzubrin-gen. Des Weiteren ist eine Kennzeichenhalterung mit Aufdruck "Wald und Holz NRW" sowie dem Landeswappen NRW zu beschaffen und vor Auslieferung des Fahrzeuges zu montieren. Kosten für Beschaffung und Anbringung von Logo und Kennzeichenhalterung sind einzuprei-sen. Weitere Information zur Anbringung sowie die Vorlage der Logos werden nach Zu-schlagserteilung übermittelt. Das Logo wird als Druckvorlage per Mail übermittelt.
Angemeldet werden die Fahrzeuge durch Wald und Holz NRW. Die Auslieferung der Fahr-zeuge soll nur über 1 oder 2 Vertragshändler in Nordrhein-Westfalen erfolgen.
Bestandteil dieser Ausschreibung ist somit sowohl die Auslieferung von Fahrzeugen an die jeweils benannte Auslieferungsstelle, als auch die Abholung der Fahrzeuge durch den Auf-traggeber. Beide Leistungen müssen vom Auftragnehmer einkalkuliert werden; der Auftrag-geber entscheidet bei jeweiligem Abruf, welcher dieser beiden Leistungen vorgenommen werden soll.
Bei Auslieferung der Fahrzeuge hat eine kostenfreie Einweisung der KFZ-Führenden durch den Auftragnehmer zu erfolgen.