Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Auftragnehmer erbringt die Leistung unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet. Der Auftragnehmer hat die erforderliche Sach- und Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit für die Durchführung der Arbeiten auf Verlangen nachzuweisen. Der Auftraggeber kann die Vorlage von Referenzen fordern oder Referenzen einholen. Der Auftragnehmer muss auf Verlangen nachweisen, dass alle eingesetzten Arbeitskräfte die erforderliche Sach- und Fachkunde zur Durchführung der vereinbarten Forstarbeiten besitzen. Die erforderliche Qualifikation der Arbeitskräfte des Auftragnehmers wird i. d. R. durch den Abschluss der Befähigung zur Berufsausübung vorzuweisen: Forstwirt oder gleichwertige Qualifikation. Der Auftragnehmer hat den Nachweis der Gleichwertigkeit zu führen.
Im Übrigen wird auf die Ausführungen in der AGB Forst sowie Bewerbererklärung dazu verwiesen.
Über die AGB Forst NRW hinausgehende technische Anforderung an die zum Einsatz gebrachte Technik sind:
- Tragrückeschlepper nur als 8-Rad-Maschine
- Kombimaschine (Rungenkorb und Klemmbank) oder Skidder als 6-Rad-Maschine
Darüber hinaus wird bestimmt:
- Moorbänder müssen eine Mindestbreite von 800mm haben und für jede Achse vorgehalten werden in den FBBen: 0402, 0403, 0404, 0406, 0407, 0410, 0412, 0417, 0422, und 0427. Im Hinblick auf den Bodenschutz können gleichwertige Maschinen mit Kettenfahrwerken zum Einsatz kommen.
- Die Traktionstechnik umfasst eine interne oder externe Traktionshilfswinde sowie Traktionsbänder für jede Achse. Traktionstechnik muss vorgehalten werden in den FBBen: 0402, 0411, 0412, 0418, 0422, 0426, 0427, 0428 und 0430. Im Hinblick auf den Bodenschutz können gleichwertige Maschinen mit Kettenfahrwerken in Verbindung mit einer internen oder externen Traktionshilfswinde zum Einsatz kommen.
Bei der Rückung im Kölner Verfahren ist stets eine geeignete Seilmaschine (Seilschlepper oder Rückraupe) vorzuhalten, um Holzmengen vorzurücken, die aufgrund von Dimension oder Geländebeschaffenheit für die Rückepferde ungeeignet sind.
Die hinausgehenden technischen Anforderungen sind durch Angabe in der geforderten Eigenerklärung "Selbsterklärung Auflistung Maschinen" zu bestätigen
Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen, im Besonderen auf die Leistungsbeschreibung, die Rahmenvereinbarung / allgemeine Vergabeunterlage, die Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW (mitsamt Anlagen) verwiesen, der Auftragnehmer muss in der Lage sein, diese Punkte in Gänze zu erfüllen.