| VO: | UVgO | Vergabeart: | Öffentliche Ausschreibung | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen des oben genannten Vergabeverfahrens ist am 11.05.2026 eine Bieterfrage eingegangen. Nachfolgend erhalten Sie die entsprechende Beantwortung mit der Bitte um Beachtung bei der Erstellung Ihres Angebots.
Frage:
"Eine Wertungsmatrix können wir in den Vergabeunterlagen nicht finden. Auf Seite 7 der Leistungsbeschreibung wird unter "Zuschlagskriterium" folgendes ausgesagt: "100% Preis"
Verstehen wir es richtig, dass das einzige zu wertende Kriterium der Angebotspreis ist? Wenn dies der Fall sein sollte, wie verhält es sich mit den nachzuweisenden Referenzen?
Werden diese nicht gewichtet?
Antwort der Vergabestelle:
Das maßgebliche Zuschlagskriterium für dieses Verfahren ist ausschließlich der Preis (Gewichtung 100 %). Bei den geforderten Referenzen handelt es sich um Eignungskriterien. Diese werden nicht gewichtet, sondern dienen der Prüfung der fachlichen Qualifikation. Bitte beachten Sie, dass das Nichtvorlegen der geforderten Referenzen zwingend zum Ausschluss des Angebots führt.
Rechtlicher Hinweis:
Wir weisen darauf hin, dass die Beantwortung von Bieterfragen rechtsverbindlich ist und als Ergänzung der Vergabeunterlagen fester Bestandteil des späteren Auftragsgegenstandes wird. Bitte berücksichtigen Sie diese Vorgaben zwingend bei der Einreichung Ihres Angebots.
Freundliche Grüße
i.A.
Shazia Kratz
Wald und Holz NRW
Zentrale Vergabestelle
Dateianhänge:
| Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
|---|---|---|---|---|
| Es sind keine Dateien hochgeladen worden. | ||||
Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen des oben genannten Vergabeverfahrens ist am 05.05.2026 eine Bieterfrage eingegangen. Nachfolgend erhalten Sie die entsprechende Beantwortung mit der Bitte um Beachtung bei der Erstellung Ihres Angebots.
Frage:
Im Dokument "325 04-2021 - Zusammenstellung Angebotsunterlagen" auf ein Vordruck des Honorarangebots verwiesen, diesen können wir leider nicht finden.
Könnten Sie so freundlich sein und uns bitte mitteilen wo dieser zu finden ist?
Antwort der Vergabestelle:
Wir danken für Ihren Hinweis. Bitte beachten Sie, dass für das Honorarangebot kein gesonderter Vordruck zur Verfügung gestellt wird. Das Honorarangebot ist durch die Bieter eigenständig zu erstellen.
Die Kalkulation ist auf Grundlage der geschätzten anrechenbaren Kosten unter expliziter Nennung der Honorarzone vorzunehmen. Wir bitten Sie, die detaillierte Honorarberechnung auf einem separaten, übersichtlichen Preisblatt als Anlage zu Ihren Vergabeunterlagen einzureichen.
Rechtlicher Hinweis:
Wir weisen darauf hin, dass die Beantwortung von Bieterfragen rechtsverbindlich ist und als Ergänzung der Vergabeunterlagen fester Bestandteil des späteren Auftragsgegenstandes wird. Bitte berücksichtigen Sie diese Vorgaben zwingend bei der Einreichung Ihres Angebots.
Freundliche Grüße
i.A.
Shazia Kratz
Wald und Holz NRW
Zentrale Vergabestelle
Dateianhänge:
| Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
|---|---|---|---|---|
| Es sind keine Dateien hochgeladen worden. | ||||