Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Verfahrens, den Auftrag über die Durchführung von Außenaufnahmen für die Waldzustandserhebung (WZE) 2026 - 2028 im Land Nordrhein-Westfalen für den Bereich "Westfalen" an einen Auftragnehmer zu vergeben.
Für Details zum Auftragsgegenstand wird auf die Leistungsbeschreibung mitsamt Anlagen verwiesen.
Die Leistung umfasst 1.167 Probebestände für 3 Jahre entsprechend den Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung.
Für Details zum Leistungsumfang wird auf die anliegende Leistungsbeschreibung mitsamt Anlagen verwiesen.
Die Leistungserbringung erfolgt auf den Flächen der Regionalforstämter Münsterland, Ostwestfalen-Lippe, Hochstift, Ruhrgebiet, Soest-Sauerland, Arnsberger Wald, Märkisches Sauerland, Kurkölnisches Sauerland, Siegen-Wittgenstein und Oberes Sauerland.
Zum aktuellen Zeitpunkt ist noch nicht bekannt, ob es sich um einen wiederkehrenden Auftrag handeln wird. Sollte dies der Fall sein, gilt Folgendes: Leistungszeitraum aktuell: 20.06.2026 - 25.08.2028.
Der voraussichtliche Zeitpunkt für weitere Bekanntmachungen bei evtl. wiederkehrenden Auftrag ist daher: Herbst 2028
Etwaige Vergabeverstöße sind durch den Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Mitteilung durch den Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass keine postalischen Angebote, keine Angebote per E-Mail sowie auf sonstigem Wege außer über das Bietertool im VMP NRW zugelassen sind. Postalische Angebote, Angebote per E-Mail und Angebote über den Kommunikationsbereich dürfen nicht gewertet werden.
Im Verlauf des Vergabeverfahrens sind Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich im Vergabemarktplatz NRW an die Zentrale Vergabestelle von Wald und Holz NRW zu richten. Sämtliche Kommunikation im laufenden Verfahren erfolgt nur über dieses Medium. Bieter sind daher verpflichtet, sich regelmäßig Zugang zum Kommunikationsbereich zu verschaffen und ggf. vorliegende, neue Nachrichten zeitnah zur Kenntnis zu nehmen.Wir bitten davon abzusehen, die Vergabestelle auf anderem als oben beschriebenem Wege (z.B. telefonisch oder per E-Mail) zu kontaktieren.Ein Kontakt zwischen der Fach-, bzw. Bedarfsstelle und (potentiellen) Bietern ist im laufenden Verfahren unzulässig und kann zum Ausschluss Ihres Angebotes oder zur Aufhebung des Verfahrens führen.
Hinweis Formulare: Einige Formulare sind noch in Microsoft eigenen Formaten (xls, doc, usw.) im Verfahren vorgegeben. Setzen Sie zur Bearbeitung / Ausfüllen dieser Formulare keine original Microsoft Software ein, kommt es auf Grund von Inkompatibilitäten immer wieder zu leeren, falsch oder unleserlich ausgefüllten Formularen, welche u. U. zur Nicht-Berücksichtigung Ihres Angebotes führen können. Wir empfehlen in diesen Fällen entweder, falls Ihr Betriebssystem dies zulässt, die ausfüllte Datei im PDF Format abzuspeichern oder einen freien PDF Drucker für Ihr System zu verwenden und das ausgefüllte Formular als PDF Datei zu drucken (und damit auch im PDF Format abzuspeichern). Eine gute Übersicht an freien PDF Druckern finden Sie unter www.pdf-drucker.org/Betriebssysteme . Bitte denken Sie daran, Ihre Formulare in beiden Fällen im Bietertool unter "eigene Dateien" wieder hochzuladen.
Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, werden nicht nachgefordert. Bei Bedarf werden einzelne Preispositionen aufgeklärt oder nachgefordert, wenn eine Nachreichung weder den Gesamtpreis, bzw. die Wertungsreihenfolge, noch den Wettbewerb beeinflusst.
Verweis auf § 123 bzw. § 124 GWB
Nachweis der forstlichen Ausbildung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Nachweis des forstlichen Hochschulstudiums (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
abgeschlossenes forstliches Hochschulstudium - Die Arbeiten sind durch ein 2-Personen-Team durchzuführen, von denen eine Person über ein abgeschlossenes forstliches Hochschulstudium verfügt und dieses mit Angebotsabgabe nachweisen muss.
abgeschlossene forstliche Ausbildung - Die Arbeiten sind durch ein 2-Personen-Team durchzuführen, von denen eine Person über eine abgeschlossene forstliche Ausbildung (mind. Forstwirt/in oder vergleichbar) verfügt und diese mit Angebotsabgabe nachweisen muss.
Die Bezahlung wird nach Wahl des Auftraggebers innerhalb von 14 Tagen unter Abzug des vertraglich vereinbarten Skontos oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug geleistet.
Hierzu wird im Besonderen auf die Vertragsbedingungen des Landes NRW (VB-NRW) verwiesen.
Der Auftragnehmer erbringt die Leistung(en) unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet.
Der Auftragnehmer hat die vorgegebenen Eignungskriterien zwingend zu erfüllen; eine Nicht-Erfüllung führt zum Ausschluss des Angebotes.
Folgende Unterlagen sind mit Angebotsabgabe zwingend einzureichen:
- Preisblatt (Vordruck) - 324_EU_Angebotsschreiben (Formular) - 521_EU_Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular) - 523_EU_Eigenerklärung Sanktionspaket 5 (Formular) - Bewerbererklärung zur AGB Forst NRW (Vordruck) - Nachweis des forstlichen Hochschulstudiums- Nachweis der forstlichen Ausbildung
Das Fehlen von zwingend geforderten Unterlagen, bzw. die nicht fristgerechte Nachreichung nach Aufforderung, kann zum Ausschluss des Angebotes führen
Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen verwiesen.