Verfahrensangaben

Rahmenvereinbarung über die Durchführung von teilmechanisierter Holzernte inklusiv...

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
21.07.2026
30.07.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Wald und Holz NRW
05515-10001-65
Albrecht-Thaer-Straße 34
48147
Münster
Deutschland
DEA33
Zentrale / FB I - Zentrale Vergabestelle
vergabe@wald-und-holz.nrw.de
+49 25191797-191
+49 25191797-100

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Umweltschutz

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer NRW
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Str. 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 2514111691
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Vergabekammer NRW
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Str. 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 2514111691
+49 2514112165

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

77200000-2
03400000-4
03410000-7
03440000-6
77210000-5
77211000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von teilmechanisierter Holzernte (TMHE) inklusive Holzbringung in den Forstbetriebsbezirken Wünnenberg und Ringelstein des Regionalforstamtes Hochstift mit einem Auftragnehmer abzuschließen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Es handelt sich um Maßnahmen im Rahmen der teilmechanisierten Holzernte und der Holzbringung.

Die Maßnahmen umfassen sowohl Garantie-, als auch Optionsmengen.

Es erfolgt die Durchführung von insgesamt ca. 3.000 fm o. R. je Vertragsjahr (500 fm o. R. Garantiemenge / 2.500 fm o. R. Optionsmenge) teilmechanisierter Holzernte (TMHE) inklusive Holzbringung in den Forstbetriebsbezirken Wünnenberg und Ringelstein.

Für Details wird auf die Leistungsbeschreibung und das Leistungsverzeichnis verwiesen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.09.2026
31.08.2027

Die Rahmenvereinbarung hat eine Grundlaufzeit von einem Jahr mit der Möglichkeit der Verlängerung um ein weiteres Jahr, längstens aber bis zu einer Gesamtlaufzeit von zwei Jahren.

Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein Jahr, soweit weder Auftragnehmer, noch der Auftraggeber die Kündigung mit einer Frist von spätestens drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit eines Vertragsjahres erklärt.

Der Auftraggeber behält sich vor, die Arbeiten witterungsbedingt oder aufgrund von anderen
Maßnahmen zu unterbrechen oder aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig
aufzuheben.

Es ist angestrebt, die Zuschläge bis Mitte August 2026 zu erteilen und die Rahmenvereinbarung wie geplant zum 01.09.2026 beginnen zu lassen. Treten jedoch
unerwartete Verzögerungen auf, kann es zu einer verspäteten Zuschlagserteilung kommen.
Das oben genannte Vertragsende (31.08.2027 bzw. 31.08.2028) bleibt hiervon jedoch unberührt.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DEA57

Als Haupterfüllungsort gelten jeweils die gesamten Forstbetriebsbezirke Wünnenberg und Ringelstein, nach Maßgabe der Revierleitung.

Zur Orientierung werden hierfür die nachfolgenden Adressen genannt, bitte beachten Sie zusätzlich die Übersichtskarten (Anlage 2) der Leistungsbeschreibung:

Forstbetriebsbezirk Wünnenberg
Tiefer Weg 26
59929 Brilon

FBB Ringelstein
Almetal 5a
33142 Büren

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Ein Abruf der anfallenden Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes.
Der in dieser Ausschreibung angegebene Leistungsumfang wird n Garantie- und in Optionsmengen angegeben. Hierbei handelt es sich um Gesamtmengen pro Vertragsjahr.

Der Auftragnehmer hat nur einen Anspruch auf die Garantiemenge. Es besteht
keine Abnahmeverpflichtung für die angegebenen Optionsmengen nach Auftragsvergabe. Der Auftraggeber behält sich daher vor, von den genannten Optionsmengen abzuweichen.

Der Auftraggeber behält sich ebenfalls vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben. Der Auftraggeber kann aus wichtigem Grund, das Auftragsverhältnis im Einzelfall als Einzelauftrag sowie auch die Teilnahme eines Auftragnehmers in der Rahmenvereinbarung kündigen.

Sollte der Auftrag mit dem Auftragnehmer, der den Zuschlag erhielt, bis zu sechs Wochen nach
dem in den Vergabeunterlagen festgesetztem Leistungsbeginn durch einvernehmliche
Auflösung, gesetzliche Kündigungsrechte oder Ausschlussgründe beendet werden, kann der
Auftraggeber den Auftrag dem jeweils nächstplatzierten Bieter in der Wertung anbieten
("Nachbesetzungsangebot").

Sollte eine Berücksichtigung aufgrund einer Loslimitierung nicht möglich sein, bleibt der
Auftragnehmer in der Wertungsreihenfolge unberücksichtigt.

Dieser kann unter Aufrechthaltung seines ursprünglichen Angebots, den Bedingungen und
Anforderung des Vergabeverfahrens (insbesondere Eignung) und vollständiger Einreichung
der ggf. nachgeforderten Unterlagen das Nachbesetzungsangebot innerhalb von sechs Tagen
annehmen.

Die Wirksamkeit des Zustandekommens steht unter der Bedingung, dass die nachgereichten Unterlagen vollständig sind, einer vergaberechtlichen Prüfung standhalten und der
Gewerbezentralregister- und Wettbewerbsregisterauszug keine Eintragung aufweist, die einen
Ausschlussgrund begründen können.

Sollte es sich um einen fakultativen Ausschlussgrund handeln, obliegt die Prüfung und
Entscheidung dem Auftraggeber, ob ein Ausschluss im ursprünglichen Verfahren begründet
gewesen wäre und das Vertragsverhältnis damit nicht wirksam zustande kommt. Danach ist
der AG berechtigt an den dann Nächstplatzierten heranzutreten.

Sollte der Auftrag durch den ursprünglichen Bieter bereits begonnen worden sein, teilt der
Auftraggeber dies mit der Mitteilung über das "Nachbesetzungsangebot" mit. Bei Annahme
besteht nur ein Anspruch für die noch nicht erbrachte Leistung.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Zum aktuellen Zeitpunkt ist noch nicht bekannt, ob es sich um einen wiederkehrenden Auftrag handeln wird. Sollte dies der Fall sein, gilt Folgendes: Leistungszeitraum aktuell: 01.09.2026 - 31.08.2027, optionale Verlängerung um ein weiteres Jahr möglich bis zu einer Gesamtlaufzeit von maximal zwei Jahren.

Der voraussichtliche Zeitpunkt für weitere Bekanntmachungen bei evtl. wiederkehrenden Auftrag ist daher: Sommer 2027, bzw. bei Nutzung der optionalen Verlängerungen: Sommer 2028

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Sonstiges

Der Auftragnehmer hat diverse Anforderungen an die Leistungserbringung zu erfüllen, die in den AGB Forst NRW, welche den Vergabeunterlagen beigefügt sind, vorausgesetzt werden.

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY3YTW77DRNL

Einlegung von Rechtsbehelfen

Etwaige Vergabeverstöße sind durch den Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme zu rügen.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Mitteilung durch den Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Bitte beachten Sie, dass keine postalischen Angebote, keine Angebote per E-Mail sowie auf sonstigem Wege außer über das Bietertool, bzw. webbasiert auf dem VMP NRW zugelassen sind.

Postalische Angebote, Angebote per E-Mail und Angebote über den Kommunikationsbereich dürfen nicht gewertet werden.

Im Verlauf des Vergabeverfahrens sind Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich im Vergabemarktplatz NRW an die Zentrale Vergabestelle von Wald und Holz NRW zu richten. Sämtliche Kommunikation im laufenden Verfahren erfolgt nur über dieses Medium.
Bieter sind daher verpflichtet, sich regelmäßig Zugang zum Kommunikationsbereich zu verschaffen und ggf. vorliegende, neue Nachrichten zeitnah zur Kenntnis zu nehmen.

Wir bitten davon abzusehen, die Vergabestelle auf anderem als oben beschriebenem Wege (z.B. telefonisch oder per E-Mail) zu kontaktieren. Und wir behalten uns daher vor, auf Anfragen die per E-Mail oder Telefon eingehen, nicht zu reagieren.

Ein Kontakt zwischen der Fach-, bzw. Bedarfsstelle und (potentiellen) Bietern ist im laufenden Verfahren unzulässig und kann zum Ausschluss Ihres Angebotes oder zur Aufhebung des Verfahrens führen.

Hinweis Formulare: Einige Formulare sind noch in Microsoft eigenen Formaten (xls, doc, usw.) im Verfahren vorgegeben. Setzen Sie zur Bearbeitung / Ausfüllen dieser Formulare keine original Microsoft Software ein, kommt es auf Grund von Inkompatibilitäten immer wieder zu leeren, falsch oder unleserlich ausgefüllten Formularen, welche u. U. zur Nicht-Berücksichtigung Ihres Angebotes führen können. Wir empfehlen in diesen Fällen entweder, falls Ihr Betriebssystem dies zulässt, die ausfüllte Datei im PDF Format abzuspeichern oder einen freien PDF-Drucker für Ihr System zu verwenden und das ausgefüllte Formular als PDF-Datei zu drucken (und damit auch im PDF Format abzuspeichern).
Eine gute Übersicht an freien PDF Druckern finden Sie unter www.pdf-drucker.org/Betriebssysteme . Bitte denken Sie daran, Ihre Formulare in beiden Fällen im Bietertool unter "eigene Dateien" wieder hochzuladen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

29
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder ggf. fehlerhafte Unterlagen oder Informationen nachzufordern. Ein Nachfordern von Unterlagen oder Informationen, die die (Wirtschaftlichkeits-) Bewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist jedoch unzulässig.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Verweis auf § 123 bzw. § 124 GWB

Verweis auf § 123 bzw. § 124 GWB

Verweis auf § 123 bzw. § 124 GWB

Verweis auf § 123 bzw. § 124 GWB

Verweis auf § 123 bzw. § 124 GWB

Verweis auf § 123 bzw. § 124 GWB

Verweis auf § 123 bzw. § 124 GWB

Verweis auf § 123 bzw. § 124 GWB

Verweis auf § 123 bzw. § 124 GWB

Verweis auf § 123 bzw. § 124 GWB

Verweis auf § 123 bzw. § 124 GWB

Verweis auf § 123 bzw. § 124 GWB

Verweis auf § 123 bzw. § 124 GWB

Verweis auf § 123 bzw. § 124 GWB

Verweis auf § 123 bzw. § 124 GWB

Verweis auf § 123 bzw. § 124 GWB

Verweis auf § 123 bzw. § 124 GWB

Verweis auf § 123 bzw. § 124 GWB

Verweis auf § 123 bzw. § 124 GWB

Verweis auf § 123 bzw. § 124 GWB

Verweis auf § 123 bzw. § 124 GWB

Verweis auf § 123 bzw. § 124 GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

Eines der unter Punkt 12. Eignungskriterien in der Leistungsbeschreibung aufgelisteten Zertifikate (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Eignung zur Berufsausübung - Der Auftragnehmer muss folgende Befähigung zur Berufsausübung besitzen:
Forstwirt oder gleichwertige Qualifikation.
Der Auftragnehmer hat den Nachweis der Gleichwertigkeit zu führen.

Bei Maschinenführenden sowie bei der Durchführung von Arbeiten außerhalb der Holzernte kann von der vorstehend aufgeführten Qualifikation abgesehen werden.

Darüber hinaus erbringt der Auftragnehmer die Leistung unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet.

Zudem ist unter Anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) durch den Bieter elektronisch einzureichen.

Der Auftragnehmer muss auf Verlangen nachweisen, dass seine Beschäftigten mindestens gemäß der am Ort der Erbringung der Leistung geltenden Tarifverträge entlohnt werden. Es gelten die für Unternehmen bundesweit bzw. in den Bundesländern abgeschlossenen Tarifverträge.

Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Verlangen folgende Unterlagen vorzulegen:

- Bescheinigung über die Anmeldung des Gewerbes (Auszug aus dem Handelsregister),
- Nachweis einer Umsatzsteuernummer des zuständigen Finanzamtes (ausschließlich bei deutschen Unternehmen),
- Nachweis der Anmeldung der Mitarbeitenden zur Sozialversicherung (ausschließlich bei ausländischen Mitarbeitenden),
- für eingesetzte ausländische Arbeitskräfte (aus Nicht-EU-Ländern) darüber hinaus die nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen arbeitsrechtlichen Genehmigungen (Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit, Nachweis eines Arbeitsvisums im Reisepass oder eine Aufenthaltsgenehmigung und die Arbeitserlaubnis)

Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen, im Besonderen auf die Leistungsbeschreibung, die Leistungsverzeichnisse, die Bewerbererklärung zur AGB Forst, die Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW (mitsamt Anlagen) verwiesen; der Auftragnehmer muss in der Lage sein, diese Punkte in Gänze zu erfüllen.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Verlangen folgende Unterlagen vorzulegen:

- Nachweis einer gesetzlichen Unfallversicherung (z. B. Berufsgenossenschaftsmitgliedschaft oder einer vergleichbaren ausländischen Institution),
- Nachweis über das Bestehen einer ausreichend hohen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Umweltschäden (2.000.000 Euro) sowie Vermögensschäden (500.000 Euro) aufgrund der deutschen gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen.

Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen, im Besonderen auf die Leistungsbeschreibung, die Leistungsverzeichnisse, die Bewerbererklärung zur AGB Forst , die Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW (mitsamt Anlagen) verwiesen; der Auftragnehmer muss in der Lage sein, diese Punkte in Gänze zu erfüllen.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet.

Darüber hinaus hat der Auftragnehmer die erforderliche Sach- und Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit für die Durchführung der Arbeiten auf Verlangen nachzuweisen.

Der Auftraggeber kann die Vorlage von Referenzen fordern oder Referenzen einholen.

Der Auftragnehmer muss auf Verlangen nachweisen, dass alle eingesetzten Arbeitskräfte die erforderliche Sach- und Fachkunde zur Durchführung der vereinbarten Forstarbeiten besitzen.

Die erforderliche Qualifikation der Arbeitskräfte des Auftragnehmers wird i. d. R. durch

- den Nachweis einer deutschen Ausbildung zum/zur Forstwirt/in oder Forstwerker/in,
- einer der deutschen Forstwirt- bzw. Forstwerkerprüfung gleichwertigen ausländischen Prüfung (gemäß dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) obliegt die Feststellung der Gleichwertigkeit im land- und forstwirtschaftlichen Bereich der Landwirtschaftskammer),
- den Nachweis einer erfolgreichen Teilnahme an einem einschlägigen Lehrgang an einer öffentlichen oder öffentlich anerkannten forstlichen Ausbildungsstätte vor dem 30.06.2005,
- bei langjährig beschäftigten Arbeitskräften mit einer einschlägigen Berufserfahrung durch eine Qualifikationsüberprüfung einer unteren Forstbehörde des Landes NRW in Verbindung mit einem Testat der zuständigen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft vor dem 30.06.2005,
- das Europäische Motorsägenzertifikat (EFESC/ABA), ECS/ECC Module 1 bis 3 (bzw. 4 bei Windwurfaufarbeitung).

nachgewiesen.

Der Auftragnehmer hat folgende technische und berufliche Leistungsfähigkeit zu erbringen und auf Verlangen nachzuweisen:

- Bei Einsatz von Rückemaschinen mit Seilwinde ein Einbaunachweis über ein der Technischen Regel Funknotruf in der Forstwirtschaft (TR1) der SVLFG konformes Notrufsystem
- KWF Prüfung: Im Bereich der hochmechanisierten Holzernte verpflichtet sich der AN, seine Harvester regelmäßig nach den Vorgaben des "Lastenheftes Harvestervermessung" des Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e. V. (KWF) zu kontrollieren und zu kalibrieren.
- In Hydraulikanlagen und für Verlustschmierungen sind nur biologisch schnell abbaubare Öle zu verwenden. Bei Einsatz von zweitaktgetriebenen Kleinmaschinen ist der AN zur Verwendung von Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) verpflichtet.

Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen, im Besonderen auf die Leistungsbeschreibung, die Leistungsverzeichnisse, die Bewerbererklärung zur AGB Forst, die Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW (mitsamt Anlagen) verwiesen; der Auftragnehmer muss in der Lage sein, diese Punkte in Gänze zu erfüllen.

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Bezeichnung Zertifikat (entsprechend Punkt 12. "Eignungskriterien" in der Leistungsbeschreibung) - Eines der nachfolgend aufgeführten Zertifikate ist mit Angebotsabgabe zwingend vorzulegen:

- RAL-Gütezeichen (RAL-GZ-244)
- Deutsches Forst Service Zertifikat (DFSZ),
- Kompetente Forstpartner mit FSC-Zusatzbestätigung (KFP plus)
- KUQS-System
- von PEFC- und FSC-Deutschland für Dienstleistungsunternehmen und gewerbliche Selbstwerber akzeptiertes Zertifikat

Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen, im Besonderen auf die Leistungsbeschreibung, die Leistungsverzeichnisse, die Bewerbererklärung zur AGB Forst, die Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW (mitsamt Anlagen) verwiesen; der Auftragnehmer muss in der Lage sein, diese Punkte in Gänze zu erfüllen.

Finanzierung

Die Bezahlung wird nach Wahl des Auftraggebers innerhalb von 14 Tagen unter Abzug des vertraglich vereinbarten Skontos oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug geleistet. Hierzu wird im Besonderen auf die Vertragsbedingungen des Landes NRW (VB-NRW) verwiesen.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Der Auftragnehmer erbringt die Leistung(en) unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen,
betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet.

Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes. Im Übrigen
finden die Regelungen der Allgemeinen und im Besonderen die Vertragsbedingungen des
Landes Nordrhein-Westfalen Anwendung.

Der Auftragnehmer hat ein form- und fristgerechtes Angebot einzureichen, hat alle an ihn gestellten Anforderungen zu erfüllen, muss alle zwingend geforderten (bzw. nachgeforderten) Unterlagen fristgerecht ein-, bzw. nachreichen und für ihn darf kein, nicht zu bereinigender, Ausschlussgrund nach § 123 oder §124 GWB vorliegen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung