Wald und Holz NRW beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens eine Rahmenvereinbarung (Stückkostenvereinbarung) mit mehreren geeigneten Wirtschaftsteilnehmern über die Durchführung der motormanueller Holzernte und der Holzbringung vorwiegend im Laubholz in verschiedenen Forstbetriebsbezirken des Regionalforstamtes Rhein-Sieg-Erft abzuschließen. Abgeschlossen wird somit eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmerpool.
Gegenstand des Auftrags ist eine Rahmenvereinbarung mit Unternehmerpool über die Durchführung der motormanueller Holzernte und der Holzbringung vorwiegend im Laubholz. Die Rahmenvereinbarung enthält die Prozessschritte motormanueller Holzeinschlag (MMHE) + Holzrückung, teilweise als rein maschinelle Rückung (Vorrückung durch Seilschlepper) und teilweise als Rückung im Kölner Verfahren (Vorrückung überwiegend durch Pferde). Hinzu kommt die Rückung mechanisiert und im Kölner Verfahren für Holzmengen, die durch die landeseigenen Forstwirte eingeschlagen und aufgearbeitet werden.
Ein Abruf der Einzelleistungen (Positionen) aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes. Die Optionsmengen können daher nicht garantiert werden. Es besteht somit keine Abnahmeverpflichtung für die angegebenen Optionsmengen durch den Auftraggeber nach Auftragsvergabe. Die Vergabe der Einzelaufträge erfolgt auf Grundlage der Rahmenvereinbarung mit einer unbegrenzten Anzahl von Vertragsparteien ("Unternehmerpool") gem. § 21 Abs. 1 VgV über die Dauer von bis zu vier Jahren. Sämtliche Bieter, die fristgerecht ein vollständiges Angebot abgeben und die Fachkunde und Leistungsfähigkeit erfüllen, werden als Vertragspartei in den "Unternehmerpool" (je Los) aufgenommen. Die Platzierungen der Angebote eines Loses erfolgt anhand der eingereichten Angebotspreise.
Es werden revierweise, räumliche, voneinander unabhängige Lose gebildet. Die explizite Aufteilung des Auftragsgegenstandes ist der Leistungsbeschreibung unter Punkt 4 "Losaufteilung" zu entnehmen.
Für weitere Details wird auf die Vergabeunterlagen sowie im Besonderen auf die allgemeine und die losbezogenenen Leistungsbeschreibungen verwiesen.
Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen (Grundlaufzeit). Der Leistungsbeginn erfolgt nach Zuschlagserteilung, voraussichtlich ab dem 02. Dezember 2025. Die Vertragslaufzeit endet mit Auflauf des 30. November 2026. Der Auftragsgeber behält sich jeweils einjährige Verlängerungsoptionen mit einer maximal möglichen Gesamtvertragslaufzeit von vier Jahren vor.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein Jahr, soweit weder alle Auftrag-nehmer, noch der Auftraggeber je Los bzw. im Gesamten fristgerecht kündigen. Die Kündigung mit einer Frist von spätestens drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit eines Vertragsjahres muss schriftlich erfolgen.
Kündigt einer der Auftragnehmer das Vertragsverhältnis für ein Los oder in Gänze mit dem Auftraggeber oder kündigt der Auftraggeber das Vertragsverhältnis mit einem oder mehreren Auftragnehmern für ein Los oder in Gänze, bleibt der Bestand der Rahmenvereinbarung im Übrigen für alle anderen Vertragspartner unberührt.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben. Der Auftraggeber kann aus wichtigem Grund das Auftragsverhältnis im Einzelfall als Einzelauftrag, sowie auch die Teilnahme eines Auftragnehmers in der Rahmenvereinbarung kündigen. Im Übrigen wird auf die AGB Forst NRW in ihrer gültigen Fassung verwiesen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Arbeiten witterungsbedingt oder aufgrund von anderen Maßnahmen zu unterbrechen oder aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben.
Das zuständige Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft hat seinen Sitz in 53125 Bonn. Die Leistungserbringung aller Maßnahmen eines Loses erfolgt im gesamten Forstbetriebsbezirk des jeweiligen Loses wie folgt:
Los 1: Forstbetriebsbezirk Tomberg Los 2: Forstbetriebsbezirk Kottenforst Los 3: Forstbetriebsbezirk Buschhoven Los 4: Forstbetriebsbezirk Schnorrenberg Los 5: Forstbetriebsbezirk Ville-Seen Los 6: Forstbetriebsbezirk Knechtsteden-KönigsdorfLos 7: Forstbetriebsbezirk Großgrimberg + BurgholzLos 8: Forstbetriebsbezirk Broichen-SteinhausLos 9: Forstbetriebsbezirk Aulgasse Los 10: Forstbetriebsbezirk Dattenfeld Los 11: Forstbetriebsbezirk Rodder Los 12: Forstbetriebsbezirk Hardt Los 13: Forstbetriebsbezirk Siebengebirge Los 14: Forstbetriebsbezirk Ittenbach
Den Vergabeunterlagen ist eine Übersichtskarte der jeweiligen Reviere und des Regionalforstamtes Rhein-Sieg-Erft beigefügt. Die Adressen sind der allgemeinen Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Preis
Ein Abruf der anfallenden Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes.
Der in dieser Ausschreibung angegebene Leistungsumfang wird je Los in Garantie- und in Optionsmengen angegeben. Hierbei handelt es sich um Gesamtmengen pro Vertragsjahr.Diese Mengen werden, dem Prinzip des Unternehmerpools geschuldet, in Summe von unterschiedlichen Auftragnehmern erbracht und nicht im Gesamten von ein- und demselben Auftragnehmer.
Die Auftragnehmer haben in Summe betrachtet nur einen Anspruch auf die Garantiemenge. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für die angegebenen Optionsmengen nach Auftragsvergabe. Der Auftraggeber behält sich daher vor, von den genannten Optionsmengen abzuweichen.
Der Auftraggeber behält sich ebenfalls vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben. Der Auftraggeber kann aus wichtigem Grund, das Auftragsverhältnis im Einzelfall als Einzelauftrag sowie auch die Teilnahme eines Auftragnehmers in der Rahmenvereinbarung kündigen.
Alle geeigneten Angebote, die form- und fristgerecht über den Vergabemarktplatz NRW abgegeben werden, sollen Teil der Rahmenvereinbarung (je Los) werden. Besteht daher ein Angebot die formale Prüfung und erfüllt das zugehörige Unternehmen die Eignungsprüfung, wird es in den Unternehmerpool der Rahmenvereinbarung aufgenommen. Die Platzierungen der Angebote erfolgt anhand der eingereichten Angebotspreise.
Die AGB Forst NRW stellt diverse Anforderungen, sowohl an Auftragnehmer, als auch an die Leistungserbringung in Bezug auf den Umweltschutz.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass keine postalischen Angebote, keine Angebote per E-Mail sowie auf sonstigem Wege außer über das Bietertool im VMP NRW zugelassen sind. Postalische Angebote, Angebote per E-Mail und Angebote über den Kommunikationsbereich dürfen nicht gewertet werden.
Im Verlauf des Vergabeverfahrens sind Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich im Vergabemarktplatz NRW an die Zentrale Vergabestelle von Wald und Holz NRW zu richten. Sämtliche Kommunikation im laufenden Verfahren erfolgt nur über dieses Medium. Bieter sind daher verpflichtet, sich regelmäßig Zugang zum Kommunikationsbereich zu verschaffen und ggf. vorliegende, neue Nachrichten zeitnah zur Kenntnis zu nehmen.Wir bitten davon abzusehen, die Vergabestelle auf anderem als oben beschriebenem Wege (z.B. telefonisch oder per E-Mail) zu kontaktieren.Ein Kontakt zwischen der Fach-, bzw. Bedarfsstelle und (potentiellen) Bietern ist im laufenden Verfahren unzulässig und kann zum Ausschluss Ihres Angebotes oder zur Aufhebung des Verfahrens führen.
Hinweis Formulare: Einige Formulare sind noch in Microsoft eigenen Formaten (xls, doc, usw.) im Verfahren vorgegeben. Setzen Sie zur Bearbeitung / Ausfüllen dieser Formulare keine original Microsoft Software ein, kommt es auf Grund von Inkompatibilitäten immer wieder zu leeren, falsch oder unleserlich ausgefüllten Formularen, welche u. U. zur Nicht-Berücksichtigung Ihres Angebotes führen können. Wir empfehlen in diesen Fällen entweder, falls Ihr Betriebssystem dies zulässt, die ausfüllte Datei im PDF Format abzuspeichern oder einen freien PDF Drucker für Ihr System zu verwenden und das ausgefüllte Formular als PDF Datei zu drucken (und damit auch im PDF Format abzuspeichern). Eine gute Übersicht an freien PDF Druckern finden Sie unter www.pdf-drucker.org/Betriebssysteme . Bitte denken Sie daran, Ihre Formulare in beiden Fällen im Bietertool unter "eigene Dateien" wieder hochzuladen.
Motormanueller Holzeinschlag + Rückung, 1.500 fm o. R. Garantiemenge + 250 fm o. R. Optionsmenge je Vertragsjahr
Als Haupterfüllungsort gilt der gesamte Forstbetriebsbezirk. Zur Orientierung wird hierfür die Adresse genannt. S. auch die Übersichtskarte zu den Revieren im Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft.
- Motormanueller Holzeinschlag + Rückung: 1.500 fm o. R. Garantiemenge + 500 fm o. R. Optionsmenge je Vertragsjahr- nur mechanisierte Rückung: 800 fm o. R. Garantiemenge + 100 fm o. R. Optionsmenge je Vertragsjahr- Motormanueller Holzeinschlag + Rückung im Kölner Verfahren: 1.000 fm o. R. Garantiemenge + 250 fm o. R. Optionsmenge je Vertragsjahr
Motormanueller Holzeinschlag + Rückung, 100 fm o. R. Garantiemenge + 50 fm o. R. Optionsmenge je Vertragsjahr
Motormanueller Holzeinschlag + Rückung, 1.500 fm o. R. Garantiemenge + 500 fm o. R. Optionsmenge je Vertragsjahr
- Motormanueller Holzeinschlag + Rückung, 200 fm o. R. Garantiemenge + 100 fm o. R. Optionsmenge je Vertragsjahr- nur mechanisierte Rückung: 300 fm o. R. Garantiemenge + 150 fm o. R. Optionsmenge je Vertragsjahr
Motormanueller Holzeinschlag + Rückung im Kölner Verfahren, 500 fm o. R. Garantiemenge + 500 fm o. R. Optionsmenge je Vertragsjahr
Motormanueller Holzeinschlag + Rückung, jeweils 150 fm o. R. (gesamt 300 fm o. R. Option) Optionsmenge je Vertragsjahr
Als Haupterfüllungsort gelten die gesamten Forstbetriebsbezirke. Zur Orientierung wird hierfür die Adresse genannt. S. auch die Übersichtskarte zu den Revieren im Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft.
- Motormanueller Holzeinschlag + Rückung, 200 fm o. R. Garantiemenge + 200 fm o. R. Optionsmenge je Vertragsjahr- Nur Rückung im Kölner verfahren, 100 fm o. R. Garantiemenge + 100 fm o. R. Optionsmenge je Vertragsjahr
- Motormanueller Holzeinschlag + Rückung, 100 fm o. R. Garantiemenge + 100 fm o. R. Optionsmenge je Vertragsjahr- Motormanueller Holzeinschlag + Rückung im Kölner Verfahren, 500 fm o. R. Garantiemenge + 250 fm o. R. Optionsmenge je Vertragsjahr
-Motormanueller Holzeinschlag + Rückung, 1.000 fm o. R. Garantiemenge + 500 fm o. R. Optionsmenge je Vertragsjahr
-mechanisierte Rückung, 700 fm o. R. Garantiemenge + 350 fm o. R. Optionsmenge je Vertragsjahr
Motormanueller Holzeinschlag + Rückung, 1.100 fm o. R. Garantiemenge + 550 fm o. R. Optionsmenge je Vertragsjahr
- Motormanueller Holzeinschlag + Rückung, 300 fm o. R. Garantiemenge + 100 fm o. R. Optionsmenge je Vertragsjahr- Motormanueller Holzeinschlag + Rückung im Kölner Verfahren, 400 fm o. R. Garantiemenge + 200 fm o. R. Optionsmenge je Vertragsjahr
- Motormanueller Holzeinschlag + Rückung im Kölner Verfahren, 1.500 fm o. R. Garantiemenge + 750 fm o. R. Optionsmenge je Vertragsjahr- Nur Rückung im Kölner Verfahren, 1.500 fm o. R. Garantiemenge + 750 fm o. R. Optionsmenge je Vertragsjahr
Motormanueller Holzeinschlag + Rückung, 750 fm o. R. Garantiemenge + 350 fm o. R. Optionsmenge je Vertragsjahr