Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen (Wald und Holz NRW) beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Verfahrens, eine Rahmenvereinbarung über die Grundbetreuung sowie betriebsspezifische Betreuung der Arbeitsmedizin mit einem Auftragnehmer abzuschließen.
Für Details wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Die Betriebsspezifische Betreuung umfasst ein Volumen von ca. 1.000 Stunden Arbeitsmedizin / Jahr. Zusätzlich sind 490 Stunden Grundbetreuung zu leisten, in Summe somit 1.490 Stunden.
Die Betreuung im Gesundheitsmanagement umfasst ein Volumen von ca. 240 Stunden/ Jahr.
Diese Angabe sind jedoch Richtwerte und dienen als Kalkulationsgrundlage. Der tatsächlich zu erbringende Leistungsumfang richtet sich nach dem anfallenden Bedarf und kann diese Werte daher sowohl unter-, als auch überschreiten.
Für weitere Details wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Die Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich am 01.02.2026 und endet mit Ablauf des 31.01.2029. Hierbei handelt es sich um die Grundlaufzeit von insgesamt 3 Jahren.
Der Auftraggeber behält sich eine einjährige Verlängerungsoption und somit eine maximal mögliche Vertragslaufzeit bis zum 31.01.2030 vor. Im Falle einer geplanten Verlängerung, zeigt der Auftraggeber diese schriftlich spätestens 3 Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit beim Auftragnehmer an.
Es ist angestrebt die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren auszuschöpfen. Dies wird jedoch nicht garantiert.
Die Betreuung hat dezentral an allen Standorten des Auftraggebers zu erfolgen. Eine Übersicht der Standorte ist der Leistungsbeschreibung als Anlage beigefügt.
Zudem sind die Standorte der Zentrale (Münster, Arnsberg, Olsberg und Bonn) zu betreuen.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den in der Leistungsbeschreibung genannten Mengenangaben abzuweichen.
Der Auftraggeber behält sich zudem vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben.
Im Besonderen wird auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Landes NRW verwiesen.
Sollte der Auftrag mit dem Auftragnehmer, der den Zuschlag erhielt, bis zu sechs Wochen nach dem in den Vergabeunterlagen festgesetztem Leistungsbeginn durch einvernehmliche Auflösung, gesetzliche Kündigungsrechte oder Ausschlussgründe beendet werden, kann der Auftraggeber den Auftrag dem jeweils nächstplatzierten Bieter in der Wertung anbieten ("Nachbesetzungsangebot"). Dieser kann unter Aufrechthaltung seines ursprünglichen Angebots, den Bedingungen und Anforderung des Vergabeverfahrens (insbesondere Eignung) und vollständiger Einreichung der ggf. nachgeforderten Unterlagen das Nachbesetzungsangebot innerhalb von sechs Tagen annehmen. Die Wirksamkeit des Zustandekommens steht unter der Bedingung, dass die nachgereichten Unterlagen vollständig sind, einer vergaberechtlichen Prüfung standhalten und der Wettbewerbsregisterauszug keine Eintragung aufweist, die einen Ausschlussgrund begründen können. Sollte es sich um einen fakultativen Ausschlussgrund handeln, obliegt die Prüfung und Entscheidung dem Auftraggeber, ob ein Ausschluss im ursprünglichen Verfahren begründet gewesen wäre und das Vertragsverhältnis damit nicht wirksam zustande kommt. Danach ist der Auftraggeber berechtigt, an den dann Nächstplatzierten heranzutreten. Sollte der Auftrag durch den ursprünglichen Bieter bereits begonnen worden sein, teilt der Auftraggeber dies mit der Mitteilung über das "Nachbesetzungsangebot" mit. Bei Annahme besteht nur ein Anspruch für die noch nicht erbrachte Leistung.
Als Zuschlagskriterien gelten:
- zu 30% das Betreuungskonzept (siehe 3.5. Konzeption in der Leistungsbeschreibung)
- zu 30% die Bieterpräsentation (siehe 3.6 Bieterpräsentation in der Leistungsbeschreibung)
- zu 30% der Gesamtpreis
- zu 10 % die räumliche Nähe von Praxisstandorten zu den Außenstellen (siehe 3.7 Praxisstandorte in der Leistungsbeschreibung)
Zum aktuellen Zeitpunkt ist noch nicht bekannt, ob es sich um einen wiederkehrenden Auftrag handeln wird. Sollte dies der Fall sein, gilt Folgendes:
Leistungszeitraum aktuell: 01.02.2026 - 31.01.2029, optionale Verlängerung um ein weiteres Jahr möglich bis zu einer Gesamtlaufzeit von maximal 4 Jahren.
Der voraussichtliche Zeitpunkt für weitere Bekanntmachungen bei evtl. wiederkehrenden Auftrag ist daher: Spätsommer/Herbst 2028, bzw. bei Nutzung der optionalen Verlängerung: Spätsommer/Herbst 2029
Etwaige Vergabeverstöße sind durch den Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Mitteilung durch den Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass keine postalischen Angebote, keine Angebote per E-Mail sowie auf sonstigem Wege außer über das Bietertool im VMP NRW zugelassen sind. Postalische Angebote, Angebote per E-Mail und Angebote über den Kommunikationsbereich dürfen nicht gewertet werden.
Im Verlauf des Vergabeverfahrens sind Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich im Vergabemarktplatz NRW an die Zentrale Vergabestelle von Wald und Holz NRW zu richten. Sämtliche Kommunikation im laufenden Verfahren erfolgt nur über dieses Medium. Bieter sind daher verpflichtet, sich regelmäßig Zugang zum Kommunikationsbereich zu verschaffen und ggf. vorliegende, neue Nachrichten zeitnah zur Kenntnis zu nehmen.Wir bitten davon abzusehen, die Vergabestelle auf anderem als oben beschriebenem Wege (z.B. telefonisch oder per E-Mail) zu kontaktieren.Ein Kontakt zwischen der Fach-, bzw. Bedarfsstelle und (potentiellen) Bietern ist im laufenden Verfahren unzulässig und kann zum Ausschluss Ihres Angebotes oder zur Aufhebung des Verfahrens führen.
Hinweis Formulare: Einige Formulare sind noch in Microsoft eigenen Formaten (xls, doc, usw.) im Verfahren vorgegeben. Setzen Sie zur Bearbeitung / Ausfüllen dieser Formulare keine original Microsoft Software ein, kommt es auf Grund von Inkompatibilitäten immer wieder zu leeren, falsch oder unleserlich ausgefüllten Formularen, welche u. U. zur Nicht-Berücksichtigung Ihres Angebotes führen können. Wir empfehlen in diesen Fällen entweder, falls Ihr Betriebssystem dies zulässt, die ausfüllte Datei im PDF Format abzuspeichern oder einen freien PDF Drucker für Ihr System zu verwenden und das ausgefüllte Formular als PDF Datei zu drucken (und damit auch im PDF Format abzuspeichern). Eine gute Übersicht an freien PDF Druckern finden Sie unter www.pdf-drucker.org/Betriebssysteme . Bitte denken Sie daran, Ihre Formulare in beiden Fällen im Bietertool unter "eigene Dateien" wieder hochzuladen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder ggf. fehlerhafte Unterlagen oder Informationen nachzufordern. Ein Nachfordern von Unterlagen oder Informationen, die die (Wirtschaftlichkeits-) Bewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist jedoch unzulässig.
Verweis auf § 123 bzw. § 124 GWB
Nachweis von drei Referenzen zu vergleichbaren Auftragsvolumina und Leistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Vordruck; insofern keine Referenzen gegeben, ist eine Eigenerklärung zur Aneignung notwendiger forstfachlicher Kenntnisse stattdessen einzureichen
Eigenerklärung zur Aneignung notwendiger forstfachlicher Kenntnisse (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Formfrei; nur einzureichen, insofern kein Referenzen nachgewiesen werden können
Nachweis der Qualifikation zur Facharztausbildung Arbeitsmedizin (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Facharztausbildung in Arbeitsmedizin - Die federführende Person für die Leistungserbbringung und der/die Ansprechpartner/in für den Auftraggeber muss eine Facharztausbildung in Arbeitsmedizin erfüllen und mit Angebotsabgabe nachweisen.
drei vergleichbare Referenzen ODER Eigenerklärung zur Aneignung notwendiger forstfachlicher Kenntnisse - Es ist ein Nachweis über drei erfolgreich durchgeführte Referenzen aus den letzten drei Jahren zu vergleichbaren Auftragsvolumina und Leistungen mit Angebotsabgabe einzureichen. Alternativ kann dieses Eignungskriterium durch eine Eigenerklärung ersetzt werden, in der Sie die Bereitschaft zur vollumfassenden Aneignung ebensolcher zu versichern.
Die Bezahlung wird nach Wahl des Auftraggebers innerhalb von 14 Tagen unter Abzug des vertraglich vereinbarten Skontos oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug geleistet. Hierzu wird im Besonderen auf die Vertragsbedingungen des Landes NRW (VB-NRW) verwiesen.
Folgende Unterlagen sind mit Angebotsabgabe zwingend einzureichen:
- Preisblatt - 324_EU_Angebotsschreiben (Formular) - 521_EU_Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular) - 523_EU_Eigenerklärung Sanktionspaket 5 (Formular)- Betreuungskonzept (Bestandteil der Zuschlagskriterien)- Muster-Bescheinigung einer Untersuchung (Anlage zum Betreuungskonzept) - Bieterpräsentation (Bestandteil der Zuschlagskriterien)- Liste der Praxisstandorte oder der Kooperationspartner (Bestandteil der Zuschlagskriterien)- Nachweis der Qualifikation zur Facharztausbildung Arbeitsmedizin - Nachweis von drei Referenzen - Alternativ: Formfreie Eigenerklärung zur Aneignung notwendiger forstfachlicher Kenntnisse
Das Fehlen von zwingend geforderten Unterlagen, bzw. die nicht fristgerechte Nachreichung nach Aufforderung, kann zum Ausschluss des Angebotes führen