Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings durch Entgeltumwandlung für die Beschäftigten des Landes Nordrhein-Westfalen und der Hochschulen in Nordrhein-Westfalen
Das Land Nordrhein-Westfalen (Auftraggeber) schließt als Leasingnehmer für jede bestellberechtigte Person einen Einzel-leasingvertrag über sein Wunschfahrrad einschließlich fest verbundenem Zubehör und Nebenleistungen (z.B. Inspektion, Wartung, Versicherung) zum Zwecke der Überlassung zur dienstlichen und privaten Nutzung mit einem Dienstleister nebst einem Leasingfinanzierungspartner (Leasinggeber) ab. Sowohl der Dienstleister als auch der Leasinggeber werden gemeinsam Auftragnehmer der Rahmenvereinbarung. Daneben wird zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen bzw. der Hochschule und dem bestellberechtigten Beschäftigten ein Entgeltumwandlungs- und ein Überlassungsvertrag geschlossen, in welchem die entsprechende Gehaltsumwandlung sowie die Rechte und Pflichten hinsichtlich der Nutzung des Fahrrades geregelt sind.
Die Rahmenvereinbarung regelt die grundlegenden Leistungs-beziehungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber und die Anforderungen an die Einzelleasingverträge sowie die Überlassungs- und Entgeltumwandlungsverträge für die Nutzung durch die Beschäftigten.
Bei den Einzelleasingverträgen handelt es sich jeweils um Lieferaufträge, die folgende Anforderungen enthalten:
- Die Laufzeit des jeweiligen Einzelleasingvertrags beträgt 36 Monate- Es dürfen nur Fahrräder im Sinne des § 63a StVZO geleast werden (vom Leasing ausgenommen sind daher S-Pedelecs mit einer Tretunterstützung bei einer Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h)- Aus dem Angebot des Leasinggebers können die Beschäftigten ein Fahrrad auswählen, dass einschließlich etwaiger Zusatzleistungen (z.B. Versicherungen) und fest verbundenem Zubehör einen Höchstbetrag von 7.000 Euro nicht über- und einen Mindestbetrag von 750 Euro nicht unterschreitet. Als Preis für das Fahrrad selbst ist dabei die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers, Importeurs oder Großhändlers einschließlich Umsatzsteuer zugrunde zu legen. Behinderungsbedingte Mehrkosten für ein Spezialfahrrad oder einen behindertengerechten Umbau sind, soweit sie den o. g. Höchstbetrag von 7.000 Euro übersteigen, von den jeweiligen Beschäftigten zu erbringen und unterliegen nicht der Entgeltumwandlung- Jeder beschäftigten Person darf jeweils nur ein Fahrrad überlassen werden
(Einzelheiten sind der Angebotsaufforderung vom 16.06.2025 zu entnehmen)
Förderung des Radverkehrs
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Fehlende Unterlagen werden mit Fristsetzung schriftlich über den Vergabemarktplatz nachgefordert.
Bieter bzw. Mitglieder von Bietergemeinschaften und Nachunternehmer müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Dies umfasst für den Leasinggeber insbesondere auch den Nachweis einer Erlaubnis im Sinne von § 32 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG. Die Nachweise dürfen nicht älter als 12 Monate sein. - Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung § 44 VgV
Es ist nachzuweisen, dass in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung in dem Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags (Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings in Form einer Entgeltumwandlung zum Zwecke der Überlassung an Beschäftigte zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich Zubehör, Versicherungs- und Serviceleistungen) ein Mindestumsatz von jährlich 100.000.000 Euro erzielt wurde. Der entsprechende Nachweis ist je Auftrag durch den Bieter bzw. jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft oder durch jeden Nachunternehmer gemeinsam zu erbringen. - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit § 45 VgV
Weiterhin ist das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflicht-versicherung mit einer Mindestsumme von 2.000.000 EUR für Personenschäden und 1.000.000 EUR für Sachschäden je Schadenereignis zu Vertragsbeginn nachzuweisen. Der Auftragnehmer hat zu versichern, dass der Versicherungsschutz über die gesamte Vertragslaufzeit bestehen bleibt. - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit § 45 VgV
Es sind Referenzen vorzulegen, bei denen in den letzten drei Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung in dem Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags (Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings in Form einer Entgeltumwandlung zum Zwecke der Überlassung an Beschäftigte zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich Zubehör, Versicherungs- und Serviceleistungen) vergleichbare Aufträge erfolgreich erteilt wurden.
Es ist mindestens eine Referenz über einen Auftrag in einer vergleichbaren Größenordnung vorzulegen. Als vergleichbar gilt eine Auftragsvergabe, wenn es sich bei dem Auftraggeber um ein Unternehmen oder einen öffentlichen Auftraggeber mit mindestens 100.000 Beschäftigten handelt und eine Bereitstellung von mindestens 10.000 Fahrrädern erfolgt ist.
Jede Referenz ist mit ihrem Empfänger bzw. Referenzkunden (mit namentlich bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) sowie ihrem Erbringungszeitraum anzugeben. Anonymisierte Angaben sind insoweit nicht zulässig. Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzleistungen jederzeit bei dem angegebenen Empfänger bzw. Referenzkunden zu überprüfen. Die entsprechende Referenz ist je Auftrag durch den Bieter bzw. jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft oder durch jeden Nachunternehmer gemeinsam zu erbringen. - Technische und berufliche Leistungfähigkeit § 46 VgV
Einzureichende Unterlagen:- Formular 521 EU (Eigenerklärung Ausschlussgründe) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Formular 523 EU (Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)