Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD) beabsichtigt mit einem Wirtschaftsteilnehmer einen EVB-IT Dienstleistungsvertrag als Rahmenvertrag für IT-Sicherheitsleistungen abzuschließen.
Gegenstand der Vergabe sind Leistungen im Bereich der Unterstützung der Informationssicherheit, insbesondere- Unterstützung der Informationssicherheit und der Informationssicherheitsbeauftragten- Beratungsleistungen im Bereich der Informationssicherheit- Unterstützung und Beratung bei der Umsetzung eines Informationssicherheitsprozesses.
Festlaufzeit 36 Monate mit einmaliger Verlängerungsmöglichkeit um 12 Monate.
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebernicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung von Unterlagen und Angaben vor. Ein Anspruch auf Nachforderung seitens der Bieter besteht nicht.
Sicherheitsüberprüfung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gefordert ist die Eigenerklärung über die Verpflichtung des Bieters dazu, dass alle im Rahmen des Auftrags eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihr Einverständnis zur Durchführung
a) einer Zuverlässigkeitsüberprüfung,b) einer einfachen oder erweiterten Sicherheitsüberprüfung oder einer Sicherheitsüberprüfung im Sabotageschutz nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (SÜG NRW) erklären oder alternativ eine gleichwertig bestehende Sicherheitsüberprüfung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie schriftlich nachweisen und dieser Sicherheitsüberprüfung standhalten.
Der Grad der Überprüfung richtet sich nach dem Bedarf des Auftraggebers und den Anforderungen des jeweiligen Profils sowie der konkret auszuführenden Dienstleistung.
Die Eignungsanforderung ist als Eigenerklärung über das Dokument "Formulare zum Nachweis der Eignung" zu belegen und mit dem Angebot einzureichen.
Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gefordert ist die Bestätigung über eine bzw. der unverzügliche Abschluss nach Auftragserteilung einer Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen pro Versicherungsfall
für Personenschäden 3.000.000 EURfür Sachschäden 1.500.000 EURfür Vermögensschäden 1.500.000 EUR
Umsätze mit auftragsvergleichbaren Leistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gefordert ist die Angabe des Umsatzes mit auftragsvergleichbaren Leistungen in den vergangenen drei Geschäftsjahren i.H.v. 500.000 Euro.
Eigenerklärung zu den Referenzen des Unternehmens (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gefordert sind drei (3) Referenzen, die sämtliche nachfolgende Kriterien erfüllen:
1. Der Referenzauftrag muss mit dem Leistungsgegenstand der Ausschreibung vergleichbarsein. Als vergleichbar gelten Beratungsleistungen im Bereich Informationssicherheitbzw. IT-Sicherheit, die Leistungen beinhalten, welche im Wesentlichen,d.h. mindestens dem Profil A entsprechen.2. Das Projektvolumen muss einen jährlichen Aufwand von mindestens 200 Personentagenumfassen.3. Der Referenzauftrag muss als leistungsverantwortliches Unternehmen (vertraglicherAuftragnehmer des Referenzgebers) für eine Behörde oder Organisation mitSicherheitsaufgaben (BOS) durchgeführt worden sein.4. Der Referenzauftrag muss innerhalb der letzten drei Jahre erfolgreich abgeschlossensein.
Hinweis: Die geforderten Anforderungen (insbesondere die erfolgten Leistungen in Höhe des jeweils geforderten Wertes) müssen bereits vollständig erfüllt sein. Es ist hingegen nicht erforderlich, dass der Vertrag mit einem der Referenzauftraggeber bereits (vollständig) erfüllt und beendet ist, sondern es reicht aus, wenn z.B. einRahmenvertrag, die vorgenannten Anforderungen erfüllt und Leistungen in dem Umfang der vorgenannten Anforderungen bereits erfolgreich erbracht wurden, ohne dass der Rahmenvertrag beendet oder bereits vollständig ausgeschöpft ist.
Lediglich klarstellend wird insoweit darauf hingewiesen, dass allein der Abschluss eines Vertrages mit dem jeweils geforderten Auftragsvolumen nicht ausreichend ist, wenn die Leistungen nicht bereits im geforderten Umfang erbracht wurden.
ISO-Zertifizierung DIN EN ISO 9001 und DIN EN ISO 27001 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gefordert ist eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 und DIN EN ISO 27001 oder eine gleich-wertige Bescheinigung von akkreditierten Stellen in anderen Mitgliedstaaten.
Wettbewerbsregisterauszug (Auf Anforderung der Vergabestelle; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Der Auftraggeber fordert im Rahmen der Eignungsprüfung beim Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes einen Wettbewerbsregisterauszug in eigener Zuständigkeit an.
Voraussetzung für die Eignung ist ein entsprechender Negativbescheid des Wettbewerbsregisterauszugs.
Sämtliche Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich aus den Vergabe- und Vertragsunterlagen.