Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden offenen Verfahrens zwei Rahmenvereinbarungen über die Instandhaltung von Netzersatz-Anlagen im Digitalfunk für die Polizei in Nordrhein-Westfalen mit jeweils einem Wirtschaftsteilnehmer abzuschließen.Die Ausschreibung umfasst Leistungen z.B. Dienstleistungen sowie Lieferleistungen bezogen auf die Instandhaltung an den technischen Anlagen und Einrichtungen an bis zu 500 Standorten in ganz NRW. Zur Instandhaltung gehört die Inspektion, Wartung und Instandsetzung der Netzersatzanlagen.
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen z.B. Dienstleistungen sowie Lieferleistungen bezogen auf die Instandhaltung an den technischen Anlagen und Einrichtungen, nachstehend als Anlagen bezeichnet, an bis zu 500 Standorten in ganz NRW. Zur Instandhaltung gehören die Inspektion, Wartung und Instandsetzung der Netzersatzanlagen. Ferner ist Gegenstand der Ausschreibung die Nachbetankung von ortsfesten sowie mobilen Netzersatzanlagen und die elektrotechnische Prüfung der selbigen.
Die Rahmenvereinbarungen haben jeweils eine Mindestlaufzeit von zwei (2) Jahren. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit die Laufzeit der jeweiligen Rahmenvereinbarungen zweimal um ein (1) weiteres Jahr zu verlängern. Die Rahmenvereinbarungen haben somit eine Maximallaufzeit von vier Jahren.
Die circa 500 Digitalfunk-Standorte befinden sich verteilt in Gesamt-NRW.
Es gelten die Hinweise in den Vergabeunterlagen und die gesetzlichen Fristen.
Alle Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.Um die Vergabeunterlagen des hiesigen Vergabeverfahrens kostenfrei herunterladen zu können, muss der Bieter sich nicht auf dem Vergabemarktplatz NRW registrieren. Die Unterlagen können anonym herunter geladen werden. Um die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatzes nutzen zu können ist jedoch eine kostenlose Registrierung erforderlich und über den Vergabemarktplatz NRW ein Antrag auf Freischaltung für den Projektraum des vorliegenden Vergabeverfahrens zu stellen. Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW unter www.evergabe.nrw.de durchgeführt. Bieter, die nicht registriert sind, können keine Nachrichten erhalten. Die Abgabe eines Angebots ohne sich registrieren zu lassen ist zwar möglich, aber lässt seitens der Vergabestelle technisch keine Kommunikation über den Vergabemarktplatz NRW zu.
Die Kosten/der Aufwand des Bieters für die Erstellung und Einreichung des Angebotes werden/wird vom Auftraggeber nicht erstattet.Insoweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen, die nicht die Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW betreffen, ausschließlich in elektronischer Form über die Kommunikationsfunktion des entsprechendenProjektraums des Vergabemarktplatzes NRW an den Auftraggeber zu richten.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016) Informationen über den Zweck und Umfang der Datenerhebung sowie dem Schutz Ihrer Daten finden Sie im Formular 312a/322a EU (Information DSGV) das auf dem Formularserver zum Herunterladen bereitgestellt wird.
Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung von Unterlagen und Angaben vor. Ein Anspruch auf Nachforderung seitens der Bieter besteht nicht.
gesetzliche Ausschlussgründe führen zum Ausschluss!
zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB
zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB
zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB
zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 6-9 GWB
zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB
zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB
fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB
fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB
fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB
fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB
fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB
Wettbewerbsregisterauszug (Auf Anforderung der Vergabestelle; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Der Auftraggeber fordert im Rahmen der Eignungsprüfung beim Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes einen Wettbewerbsregisterauszug in eigener Zuständigkeit an.
Fachbetrieb nach Wasserhaushaltsschutzgesetz (WHG) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Gemäß § 3 der Verordnung überAnlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (WasgefStAnlV) oder ein gleichwertigergültiger schriftlicher Nachweis ist in Form einer Kopie vorzulegen
Eigenerklärung Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter muss (für sich bzw. einen von ihm vorgesehenen Nachunternehmer) mindestens ein (1) abgeschlossenes positives Referenzprojekt aus den letzten vier (4) Jahren - ausgehend vom Ende der Angebotsfrist dieses Verfahrens - vorlegen, aus dem hervorgeht, dass der Bieter die Wartung und Instandsetzung von mindestens zehn (10) mobilen oder ortsfesten Netzersatzanlagen in der Leistungsklasse von 6 kVA bis 30 kVA durchgeführt hat und dementsprechende Erfahrungen vorweisen kann.
Sämtliche Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich aus den Vergabe- und vertragsunterlagen.
Das Gebietslos umfasst 210 Standorte in den Gebieten der Bezirksregierungen Münster, Arnsberg und Detmold.
Das Gebietslos umfasst 199 Standorte in den Gebieten der Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf.