Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Offenen Verfahrens Rahmenvereinbarungen zur Beschaffung von von Dienstpistolen und entsprechenden Farbmarkierungssystemen für spezialisierte Einheiten der Polizei NRW abzuschließen.
Aus den Rahmenvereinbarungen müssen neben den Dienstpistolen und Farbmarkierungssystemen auch diverse Einzelteile der - und Zubehörteile für die Dienstpistolen und die Farbmarkierungssysteme (siehe auch Kapitel B1 bis B6 - Leistungsbeschreibung und Preisblatt) abgerufen werden können.Weitere Gegenstände der Rahmenvereinbarungen sind Technische Einweisungen des waffentechnischen Personals sowie die Lieferung von Prüf- und Messmitteln.
Die Rahmenvereinbarungen haben jeweils eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Laufzeit der Rahmenvereinbarungen fünfmal um je ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Rahmenvereinbarungen haben somit jeweils eine Maximallaufzeit von sieben Jahren.
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebernicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Alle Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.Um die Vergabeunterlagen des hiesigen Vergabeverfahrens kostenfrei herunterladen zu können, muss der Bieter sich nicht auf dem Vergabemarktplatz NRW registrieren. Die Unterlagen können anonym herunter geladen werden. Um die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatzes nutzen zu können ist jedoch eine kostenlose Registrierung erforderlich und über den Vergabemarktplatz NRW ein Antrag auf Freischaltung für den Projektraum des vorliegenden Vergabeverfahrens zu stellen. Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW unter www.evergabe.nrw.de durchgeführt. Bieter, die nicht registriert sind, können keine Nachrichten erhalten. Die Abgabe eines Angebots ohne sich registrieren zu lassen ist zwar möglich, aber lässt seitens der Vergabestelle technisch keine Kommunikation über den Vergabemarktplatz NRW zu.
Die Kosten/der Aufwand des Bieters für die Erstellung und Einreichung des Angebotes werden/wird vom Auftraggeber nicht erstattet.Insoweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen, die nicht die Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW betreffen, ausschließlich in elektronischer Form über die Kommunikationsfunktion des entsprechendenProjektraums des Vergabemarktplatzes NRW an den Auftraggeber zu richten.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016) Informationen über den Zweck und Umfang der Datenerhebung sowie dem Schutz Ihrer Daten finden Sie im Formular 312a/322a EU (Information DSGV) das auf dem Formularserver zum Herunterladen bereitgestellt wird.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die gemäß Kapitel A - Hinweise zum offenen Verfahren, Ziffer 2.6, beizubringenden Unterlagen, die nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt worden sind, insoweit in den Unterlagen selbst oder an anderer Stelle nichts Gegenteiliges geregelt ist, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf die Nachforderung.Weitergehend behält sich der Auftraggeber das Recht vor, insofern einzelne Unterlagen unvollständig oder missverständlich sind, die Bieter - unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes - aufzufordern, ihre Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern. Die Bieter haben jedoch auch auf diese Nachforderung keinen Anspruch.
gesetzliche Ausschlussgründe führen zum Ausschluss!
zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB
zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB
zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB
gesetzliche Ausschlussgründe führen zum Ausschluss!zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 6-9 GWB
zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB
zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB
fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB
fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB
fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB
fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB
fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB
Prüfzeugnisse (siehe Formular 325 EU) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
keine
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von:- 300 Polizeipistolen mit 4,5" Lauflänge (Full Size)- Technische Einweisung waffentechnisches Personal- Prüf- und Messmittel- ZubehörDie Höchstmenge der anliegenden Rahmenvereinbarung wird mit 390 Polizeipistolen mit 4,5" Lauflänge (Full Size) beziffert.Die konkreten Mengen an benötigten Ersatzteilen (Einzelteile) und Zubehör hängen von einsatzbedingtem Verschleiß ab und können daher nicht belastbar geschätzt werden.
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von:- 980 Polizeipistolen mit 4,5" Lauflänge (Kompakt)- Technische Einweisung waffentechnisches Personal- Prüf- und Messmittel- ZubehörDie Höchstmenge der anliegenden Rahmenvereinbarung wird mit 1.275 Polizeipistolen mit 4,5" Lauflänge (Kompakt) beziffert.Die konkreten Mengen an benötigten Ersatzteilen (Einzelteile) und Zubehör hängen von einsatzbedingtem Verschleiß ab und können daher nicht belastbar geschätzt werden.
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von:- 750 Polizeipistolen mit 4" Lauflänge (Kompakt)- Technische Einweisung waffentechnisches Personal- Prüf- und Messmittel- ZubehörDie Höchstmenge der anliegenden Rahmenvereinbarung wird mit 975 Polizeipistolen mit 4" Lauflänge (Kompakt) beziffert.Die konkreten Mengen an benötigten Ersatzteilen (Einzelteile) und Zubehör hängen von einsatzbedingtem Verschleiß ab und können daher nicht belastbar geschätzt werden.
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von:- 120 Polizeipistolen mit 3,5" Lauflänge- Technische Einweisung waffentechnisches Personal- Prüf- und Messmittel- ZubehörDie Höchstmenge der anliegenden Rahmenvereinbarung wird mit 160 Polizeipistolen mit 3,5" Lauflänge (Kom-pakt) beziffert.Die konkreten Mengen an benötigten Ersatzteilen (Einzelteile) und Zubehör hängen von einsatzbedingtem Ver-schleiß ab und können daher nicht belastbar geschätzt werden.
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von:- 120 Polizeipistolen mit 4,6" Lauflänge (Kompakt)- Technische Einweisung waffentechnisches Personal- Prüf- und Messmittel- ZubehörDie Höchstmenge der anliegenden Rahmenvereinbarung wird mit 160 Polizeipistolen mit 4,6" Lauflänge (Kompakt) beziffert.Die konkreten Mengen an benötigten Ersatzteilen (Einzelteile) und Zubehör hängen von einsatzbedingtem Verschleiß ab und können daher nicht belastbar geschätzt werden.
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von:240 Farbmarkierungssysteme (UTM-Pistolen), analog zu Polizeipistolen- Technische Einweisung waffentechnisches Personal- Prüf- und Messmittel- ZubehörDie Höchstmenge der anliegenden Rahmenvereinbarung wird mit 320 Farbmarkierungssystemen (UTM-Pistolen) beziffert.Die konkreten Mengen an benötigten Ersatzteilen (Einzelteile) und Zubehör hängen von einsatzbedingtem Verschleiß ab und können daher nicht belastbar geschätzt werden.