Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden beschleunigten nicht offenen Verfahrens mit einem Wirtschaftsteilnehmer eine Rah-menvereinbarung über die Lieferung von ballistischen Überziehschutzwesten SE für die Spezialeinheiten der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen abzuschließen.Aus der Rahmenvereinbarung müssen neben den vollständigen ballistischen Überziehschutzwesten auch diverse Einzelteile der - und Zubehörteile für die ballistischen Überziehschutzwesten abgerufen werden können.
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung eines ein modularen Westenkonzeptes, das sich im Baukastenprinzip an die Bedürfnisse des Nutzers anpassen lässt.Das Grundgerüst besteht aus einer Weichballistikweste der Schutzklasse (SK) VPAM-1 und einem Plattenträger der SK VPAM-6, mit Vorder- und Rückenteil. Der Plattenträger kann wahlweise mittels Einschubplatten auf die Schutzklassen VPAM-7 oder VPAM-9 aufgerüstet werden.Mittels entsprechender Anbauteile im Schulter-, seitlichen Rippen-, Oberschenkel-, Kehlkopf- und Abdomenbereich können weitere Körperstellen im VPAM-6 Standard geschützt werden. Eine Tiefschutzplatte und ein ballistisch geschützter Gürtel muss ebenfalls vorhanden sein.Der Schwerpunkt des Westenkonzeptes ist auf die größtmögliche individuelle Anpassbarkeit im Sinne des Anwenders ausgerichtet, damit sich sowohl polizeiliche Einsatzlagen im Bereich Amok/ Terror, als auch polizeiliche Standardmaßnahmen (Häuserkampf/ 6 Uhr Lage) abarbeiten lassen.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Mindestlaufzeit von zwei (2) Jahren. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich zwei mal jeweils um ein Jahr, sofern sie nicht min-destens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird.
Es ist geplant, 280 Stück vollständige ballistische Überziehschutzwesten SE im Kalenderjahr 2025 abzurufen. Für die weiteren Vertragsjahre sind Abrufe von ca. 40 Stück vollständige ballistische Überziehschutzwesten SE geplant.
Als Höchstmenge kommen 500 Stück vollständige ballistische Überziehschutzwesten SE in Betracht.
Angaben über Abrufe von zusätzlichem Zubehör und Ersatzteilen sind derzeit nicht möglich.
Preis
Leistung
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebernicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Alle Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.Um die Vergabeunterlagen des hiesigen Vergabeverfahrens kostenfrei herunterladen zu können, muss der Bieter sich nicht auf dem Vergabemarktplatz NRW registrieren. Die Unterlagen können anonym herunter geladen werden. Um die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatzes nutzen zu können ist jedoch eine kostenlose Registrierung erforderlich und über den Vergabemarktplatz NRW ein Antrag auf Freischaltung für den Projektraum des vorliegenden Vergabeverfahrens zu stellen. Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW unter www.evergabe.nrw.de durchgeführt. Bieter, die nicht registriert sind, können keine Nachrichten erhalten. Die Abgabe eines Angebots ohne sich registrieren zu lassen ist zwar möglich, aber lässt seitens der Vergabestelle technisch keine Kommunikation über den Vergabemarktplatz NRW zu.
Die Kosten/der Aufwand des Bieters für die Erstellung und Einreichung des Angebotes werden/wird vom Auftraggeber nicht erstattet.Insoweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen, die nicht die Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW betreffen, ausschließlich in elektronischer Form über die Kommunikationsfunktion des entsprechendenProjektraums des Vergabemarktplatzes NRW an den Auftraggeber zu richten.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016) Informationen über den Zweck und Umfang der Datenerhebung sowie dem Schutz Ihrer Daten finden Sie im Formular 312a/322a EU (Information DSGV) das auf dem Formularserver zum Herunterladen bereitgestellt wird.