Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Offenen Verfahrens mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern Rahmenvereinbarungen über chemisch-toxikologische Untersuchungen sowie forensische Begutachtungen von Blut- und Urinproben auf Alkohol oder andere, allein oder im Zusammenwirken mit Alkohol auf das Zentralnervensystem wirkende Stoffe (Medikamente, Drogen) in sechs (Gebiets-) Losen zu vergeben. Die Aufteilung der Gebietslose erfolgt wie in den Ziffern 2.1 bis 2.6 des Kapitel B, Leistungsbeschreibung und in der Bekanntmachung dargestellt. Für die Justiz Nordrhein-Westfalen besteht zudem die gleichzeitige Möglichkeit aus jeder Rahmenvereinbarung ebenfalls Leistungen abzurufen. Die Aufteilung der Lose und Zuordnung der Polizeibehörden orientieren sich an der Verordnung über die Bestimmung von Polizeipräsidien zu Kriminalhauptstellen (KHSt-VO).Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Bieter lediglich auf maximal zwei der sechs Gebietslose anbieten darf. Die Möglichkeit Bietergemeinschaften zu bilden ist gegeben. Jeder Bieter kann aber insgesamt nur auf zwei Gebietslose anbieten, gleichgültig ob alleine oder im Rahmen einer Bietergemeinschaft. Auch wird darauf hingewiesen, dass die Beschränkung, maximal auf zwei Lose zu bieten, ebenfalls Bieter miteinschließt, welche zum selben Unternehmen bzw. übergeordneten Organisationsstruktur zu zählen sind (z.B. Unternehmensgruppe, Muttergesellschaft, Holding, Dachverband, Franchise-Systeme o.ä.). Entsprechende Angaben zur Unternehmensstruktur sind in Anlage D-02 (Vordruck) zu tätigen. Lose Kooperationen oder Netzwerke (z.B. Einkaufsgemeinschaften, wissenschaftliche Kooperationen) sind von dieser Regel nicht betroffen.
Im Hinblick auf die Rahmenvereinbarungen werden keine Mindestabnahmemengen vereinbart.Nach Rechtsprechung des EuGHs vom 17.06.2021_RS C - 23/20 - ist der Auftraggeber zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit im Wettbewerb dazu verpflichtet, eine Höchstmenge anzugeben. Eine Abrufverpflichtung kann daraus nicht abgeleitet werden.
Der Auftraggeber schätzt, dass über die Maximallaufzeit folgender Bedarf besteht:
LOS 1 Köln: - Blutalkoholbestimmung: 41.400- Untersuchung auf Substanzen gemäß §24a StVG (klassische Missbrauchsdrogen): 28.800- Umfassende Screenings auf Medikamente und andere berauschende Mittel (z.B. in Fällen gemäß §316 StGB): 7.200LOS 2 Düsseldorf:- Blutalkoholbestimmung: 30.096- Untersuchung auf Substanzen gemäß §24a StVG (klassische Missbrauchsdrogen): 38.016- Umfassende Screenings auf Medikamente und andere berauschende Mittel (z.B. in Fällen gemäß §316 StGB): 2.736LOS 3 Dortmund: - Blutalkoholbestimmung: 31.680- Untersuchung auf Substanzen gemäß §24a StVG (klassische Missbrauchsdrogen): 28.080- Umfassende Screenings auf Medikamente und andere berauschende Mittel (z.B. in Fällen gemäß §316 StGB): 7.920LOS 4 Essen:- Blutalkoholbestimmung: 23.760- Untersuchung auf Substanzen gemäß §24a StVG (klassische Missbrauchsdrogen): 26.640- Umfassende Screenings auf Medikamente und andere berauschende Mittel (z.B. in Fällen gemäß §316 StGB): 3.960LOS 5 Bielefeld: - Blutalkoholbestimmung: 49.680- Untersuchung auf Substanzen gemäß §24a StVG (klassische Missbrauchsdrogen): 37.440- Umfassende Screenings auf Medikamente und andere berauschende Mittel (z.B. in Fällen gemäß §316 StGB): 2.736LOS 6 Münster:- Blutalkoholbestimmung: 40.320- Untersuchung auf Substanzen gemäß §24a StVG (klassische Missbrauchsdrogen): 38.880- Umfassende Screenings auf Medikamente und andere berauschende Mittel (z.B. in Fällen gemäß §316 StGB): 2.736
Die Höchstmengen der anliegenden Rahmenvereinbarungen werden wie folgt beziffert:
LOS 1 Köln: - Summe aller Untersuchungen: 92.880LOS 2 Düsseldorf:- Summe aller Untersuchungen: 85.018LOS 3 Dortmund: - Summe aller Untersuchungen: 81.216LOS 4 Essen:- Summe aller Untersuchungen: 65.232LOS 5 Bielefeld: - Summe aller Untersuchungen: 107.827LOS 6 Münster:- Summe aller Untersuchungen: 98.323
Die jeweiligen Rahmenvereinbarungen enden ohne, dass es einer Kündigung bedarf, je nachdem welches Ereignis früher eintritt, mit dem Ablauf der Laufzeit der Rahmenvereinbarungen (Mindestlaufzeit bei Betätigung des Kündigungsrechts durch den Auftraggeber oder Maximallaufzeit bei fehlender Kündigung des Auftraggebers) oder bei Erreichen der Höchstmenge.
Die Rahmenvereinbarungen haben eine Mindestlaufzeit von zwei (2) Jahren. Darüber hinaus verlängert sich die Laufzeit der Rahmenvereinbarungen automatisch viermal um jeweils ein (1) weiteres Jahr, sofern sie nicht frist-gerecht gekündigt werden. Die Rahmenvereinbarungen haben somit eine Maximallaufzeit von sechs (6) Jahren.
Alle 47 Kreispolizeibehörden des Landes NRW
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Alle Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Um die Vergabeunterlagen des hiesigen Vergabeverfahrens kostenfrei herunterladen zu können, muss der Bieter sich nicht auf dem Vergabemarktplatz NRW registrieren. Die Unterlagen können anonym herunter geladen werden. Um die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatzes nutzen zu können ist jedoch eine kostenlose Registrierung erforderlich und über den Vergabemarktplatz NRW ein Antrag auf Freischaltung für den Projektraum des vorliegenden Vergabeverfahrens zu stellen. Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW unter www.evergabe.nrw.de durchgeführt. Bieter, die nicht registriert sind, können keine Nachrichten erhalten. Die Abgabe eines Angebots ohne sich registrieren zu lassen ist zwar möglich, aber lässt seitens der Vergabestelle technisch keine Kommunikation über den Vergabemarktplatz NRW zu. Die Kosten/der Aufwand des Bieters für die Erstellung und Einreichung des Angebotes werden/wird vom Auftraggeber nicht erstattet. Insoweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen, die nicht die Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW betreffen, ausschließlich in elektronischer Form über die Kommunikationsfunktion des entsprechenden Projektraums des Vergabemarktplatzes NRW an den Auftraggeber zu richten. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016) Informationen über den Zweck und Umfang der Datenerhebung sowie dem Schutz Ihrer Daten finden Sie im Formular 312a/322a EU (Information DSGV) das auf dem Formularserver zum Herunterladen bereitgestellt wird. Es darf nur ein Hauptangebot abgegeben werden!
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
gesetzliche Ausschlussgründe führen zum Ausschluss!
Akkreditierung als forensisches Laboratorium (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): siehe Formular 325 EU
Qualifikation als forensischer Toxikologe (GTFCh) oder als forensischer Chemiker (GTFCh) (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): siehe Formular 325 EU
Verantwortlicher Gutachter (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): siehe Formular 325 EU
Es wird auf die Besonderen Vertragsbedingungen verwiesen. Die Besonderen Vertragsbedingungen können vom Formularserver heruntergeladen werden.
Kalkulationsgrundlage (geschätzter Umfang im Monat):Blutalkoholbestimmungen: 748 StückUntersuchung auf Substanzen gemäß § 24a StVG (klassische Missbrauchsdrogen 520 StückUmfassende Screenings auf Medikamente und andere berauschende Mittel (z.B. in Fällen gemäß § 316 StGB) 130 Stück
Los 1 umfasst die Untersuchungen der Polizeipräsidien- Aachen,- Bonnund- Köln,sowie der Kreispolizeibehörden- Düren,- Euskirchen,- Heinsberg,- des Oberbergischen Kreises (Gummersbach),- des Rhein-Erft-Kreises (Bergheim),- des Rheinisch-Bergischen Kreises (Bergisch-Gladbach)und- des Rhein-Sieg-Kreises (Siegburg).
Kalkulationsgrundlage (geschätzter Umfang im Monat):Blutalkoholbestimmungen: 543 StückUntersuchung auf Substanzen gemäß § 24a StVG (klassische Missbrauchsdrogen 686 StückUmfassende Screenings auf Medikamente und andere berauschende Mittel (z.B. in Fällen gemäß § 316 StGB) 49 Stück
Los 2 umfasst die Untersuchungen der Polizeipräsidien- Düsseldorf,- Mönchengladbachund- Wuppertalsowie der Kreispolizeibehörden- Mettmann,- Rhein-Kreis Neussund- Viersen.
Kalkulationsgrundlage (geschätzter Umfang im Monat):Blutalkoholbestimmungen: 572 StückUntersuchung auf Substanzen gemäß § 24a StVG (klassische Missbrauchsdrogen 507 StückUmfassende Screenings auf Medikamente und andere berauschende Mittel (z.B. in Fällen gemäß § 316 StGB) 143 Stück
Los 3 umfasst die Untersuchungen der Polizeipräsidien- Bochum,- Dortmund,- Hagenund- Hammsowie der Kreispolizeibehörden- Olpe,- Siegen-Wittgenstein (Siegen),- Soest,- Unna,- des Ennepe-Ruhr-Kreises (Schwelm),- des Hochsauerlandkreises (Meschede)und- des Märkischen Kreises (Iserlohn).
Kalkulationsgrundlage (geschätzter Umfang im Monat):Blutalkoholbestimmungen: 429 StückUntersuchung auf Substanzen gemäß § 24a StVG (klassische Missbrauchsdrogen 481 StückUmfassende Screenings auf Medikamente und andere berauschende Mittel (z.B. in Fällen gemäß § 316 StGB) 72 Stück
Los 4 umfasst die Untersuchungen der Polizeipräsidien- Duisburg,- Essen,- Krefeldund- Oberhausensowie der Kreispolizeibehörden- Kleveund- Wesel.
Kalkulationsgrundlage (geschätzter Umfang im Monat):Blutalkoholbestimmungen: 897 StückUntersuchung auf Substanzen gemäß § 24a StVG (klassische Missbrauchsdrogen 676 StückUmfassende Screenings auf Medikamente und andere berauschende Mittel (z.B. in Fällen gemäß § 316 StGB) 49 Stück
Los 5 umfasst die Untersuchungen des Polizeipräsidiums- Bielefeldsowie der Kreispolizeibehörden- Gütersloh,- Herford,- Höxter,- Lippe (Detmold),- Minden-Lübbecke (Minden)und- Paderborn.
Kalkulationsgrundlage (geschätzter Umfang im Monat):Blutalkoholbestimmungen: 728 StückUntersuchung auf Substanzen gemäß § 24a StVG (klassische Missbrauchsdrogen 702 StückUmfassende Screenings auf Medikamente und andere berauschende Mittel (z.B. in Fällen gemäß § 316 StGB) 49 Stück
Los 6 umfasst die Untersuchungen der Polizeipräsidien- Gelsenkirchen,- Münsterund- Recklinghausensowie der Kreispolizeibehörden- Borken,- Coesfeld,- Steinfurtund- Warendorf.