Die Leistung umfasst die Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet derOrganisation sowie der Informations- und Kommunikationstechnologie für die Polizei desLandes Nordrhein-Westfalen und im Besonderen für die Autorisierte Stelle NRW die sich ausder Abteilung 5 des LZPD NRW bildet.
Beabsichtigt ist der Abschluss eines EVB-IT Dienstleistungsvertrags als Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer über Beratungsleistungen, Produktmanagement-, Qualitätssicherungs-, Steuerungs- und Betriebsunterstützungsleistungen.
Der Rahmenvertrag hat eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren und verlängert sich automatisch maximal zwei mal um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vorher rechtzeitig gekündigt wird. Die genauen Regelungen sind dem EVB-IT Dienstleistungsvertrag, Ziff. 3.5, zu entnehmen.)
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebernicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Der Auftraggeber behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV das Recht vor, die beizubringenden Unterlagen, die nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt worden sind, insoweit in den Unterlagen selbst oder an anderer Stelle nichts Gegenteiliges geregelt ist, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf die Nachforderung. Weitergehend behält sich der Auftraggeber das Recht vor, insofern einzelne Unterlagen unvollständig oder missverständlich sind, die Bieter- unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes - aufzufordern, ihre Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern. Die Bieter haben jedoch auch auf diese Nachforderung keinen Anspruch.
Eigenerklärung Verpflichtung VS-NfD (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gefordert ist die Verpflichtung des Bieters dazu, dass alle im Rahmen des Auftrags eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihr Einverständnis zur Durchführung und Einhaltung derVoraussetzungen und Verfahren zum personellen und materiellen Geheimschutz erklären.
Hierzu ist das Formular II der Formulare zum Nachweis der Eignung "Eigenerklärung Verpflichtung VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD)" mit dem Angebot einzureichen.
Eigenerklärung zu der Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gefordert ist für die Auftragsdurchführung eine Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen pro Versicherungsfall:für Personenschäden 1.000.000 EURfür Sachschäden 1.000.000 EURfür Vermögensschäden 1.000.000 EUR.
Hierzu ist das Formular III der Formulare zum Nachweis der Eignung "Eigenerklärung zu der Betriebshaftpflichtversicherung" mit dem Angebot einzureichen.
Eigenerklärung zu den Gesamtumsätzen und Umsätzen mit vergleichbaren Leistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gefordert ist ein Gesamtumsatz vonmindestens 5.000.000,00 Euro in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Sowie die Angabe des Umsatzes mit auftragsvergleichbaren Leistungen in den vergangenen drei Geschäftsjahren.
Hierzu ist das Formular IV der Formulare zum Nachweis der Eignung "Eigenerklärung zu den Gesamtumsätzen und Umsätzen mit vergleichbaren Leistungen" mit dem Angebot einzureichen.
Eigenerklärung zu den Referenzen des Unternehmens (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gefordert ist eine (1) Referenz, die die sämtliche der folgenden Kriterien erfüllt:1. Die Referenz muss im Leistungsgegenstand Beratungs- Ingenieur- und Projektdienstleistungenim BOS Digitalfunk, umfassen.2. Das Projektvolumen von mindestens 1.000 Personentagen pro Jahr muss in zweiLeistungsjahren der vergangenen drei Jahre erfüllt werden.3. Für die Feststellung der Vergleichbarkeit müssen mindestens fünf (5) der folgendenKriterien durch die Referenz erfüllt werden:a. Tätigkeiten im Bereich kritische Infrastruktur (KRITIS) in den letzten 10 Jahren,b. Tätigkeiten im Bereich Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben(BOS) in den letzten 10 Jahren,c. Bewältigung von Krisen mit den Kunden,d. Mobilfunkerfahrung,e. Prozessoptimierung im Bereich Mobilfunk bzw. BOS Funk,f. Neustrukturierungsprojekte von Organisationen,g. Turnaround Projekte mit den Kunden und den Mitarbeitern des Kunden,4. Es werden nur Referenzen gewertet, deren Leistungsbeginn zum Zeitpunkt der Bekanntmachungdes Vergabeverfahrens nicht länger als drei Jahre zurückliegt und die zum Zeitpunkt Bekanntmachung des Vergabeverfahrens seit mindestens zweivollen Jahren erbracht werden.
Hierzu ist das Formular V der Formulare zum Nachweis der Eignung "Eigenerklärung zu den Referenzen des Unternehmens" mit dem Angebot einzureichen.
Besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags sind nicht vorgesehen.