Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden offenen Verfahrens mit einem Wirtschaftsteilnehmer eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Einsatzleitplätzen (ELP), Lage- und Führungstischen (LuFT), Modularen Einsatzleittischen (MELT) und Einsatzleitplätzen-Wache (ELPW) und anderem Mobiliar für die Polizei des Landes NRW abzuschließen.
Im Hinblick auf die Rahmenvereinbarung werden keine Mindestabnahmemengen vereinbart. Nach Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021 _ RS C - 23/20 - ist der Auftraggeber zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit im Wettbewerb dazu verpflichtet, einen Höchstwert anzugeben. Eine Abrufverpflichtung kann daraus nicht abgeleitet werden. Der geschätzte Auftragswert über die gesamte Vertragslaufzeit wird mit ca. 3.000.000 Euro beziffert. Die Höchstwert der anliegenden Rahmenvereinbarung wird mit 3.900.000 Euro beziffert.
Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und gilt von diesem Zeitpunkt an für die Dauer von zwei Jahren ("Mindestlaufzeit"). Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich die Rahmenvereinbarung jeweils um ein Jahr, jedoch insgesamt nicht öfter als zwei Mal, sofern sie nicht mindestens drei Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird ("vorgesehene Grundlaufzeit").
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Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Alle Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Um die Vergabeunterlagen des hiesigen Vergabeverfahrens kostenfrei herunterladen zu können, muss der Bieter sich nicht auf dem Vergabemarktplatz NRW registrieren. Die Unterlagen können anonym herunter geladen werden. Um die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatzes nutzen zu können ist jedoch eine kostenlose Registrierung erforderlich und über den Vergabemarktplatz NRW ein Antrag auf Freischaltung für den Projektraum des vorliegenden Vergabeverfahrens zu stellen. Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW unter www.evergabe.nrw.de durchgeführt. Bieter, die nicht registriert sind, können keine Nachrichten erhalten. Die Abgabe eines Angebots ohne sich registrieren zu lassen ist zwar möglich, aber lässt seitens der Vergabestelle technisch keine Kommunikation über den Vergabemarktplatz NRW zu. Die Kosten/der Aufwand des Bieters für die Erstellung und Einreichung des Angebotes werden/wird vom Auftraggeber nicht erstattet. Insoweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen, die nicht die Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW betreffen, ausschließlich in elektronischer Form über die Kommunikationsfunktion des entsprechenden Projektraums des Vergabemarktplatzes NRW an den Auftraggeber zu richten. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016) Informationen über den Zweck und Umfang der Datenerhebung sowie dem Schutz Ihrer Daten finden Sie im Formular 312a/322a EU (Information DSGV) das auf dem Formularserver zum Herunterladen bereitgestellt wird.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die gemäß Kapitel A - Hinweise zum offenen Verfahren, Ziffer 2.5, beizubringenden Unterlagen, die nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt worden sind, insoweit in den Unterlagen selbst oder an anderer Stelle nichts Gegenteiliges geregelt ist, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf die Nachforderung. Weitergehend behält sich der Auftraggeber das Recht vor, insofern einzelne Unterlagen unvollständig oder missverständlich sind, die Bieter - unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes - aufzufordern, ihre Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern. Die Bieter haben jedoch auch auf diese Nachforderung keinen Anspruch.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben
Eigenerklärung Qualitätssicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Referenzen im Bereich der Ausstattung von Leitstellen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eintragung in einem Berufs-/Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Es wird auf die Besonderen Vertragsbedingungen verwiesen. Die Besonderen Vertragsbedingungen können vom Formularserver heruntergeladen werden.