Die nachfolgend aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zusammen mit dem Angebot (das Formular 324 kann vom Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden)vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die geforderten Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die
Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf diese Nachforderung.
Weitergehend behält der Auftraggeber sich das Recht vor, insofern einzelne geforderte Unterlagen unvollständig oder missverständlich sind, die Bieter - unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes - aufzufordern, diese Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern. Die Bieter haben jedoch auch auf diese Nachforderung keinen Anspruch.
Eine Zusammenstellung der einzureichenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise (Formular 325) kann zudem beim Vergabemarktplatz NRW - ww.evergabe.nrw.de - abgerufen werden.
Auflistung der Unterlagen:
- Unterschriebene Eigenerklärung Ausschlussgründe ( Das entsprechende
Formular 521 kann beim Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden.)
- Unterschriebene Eigenerklärung Mindestlohngesetz (MiLoG) (Das entsprechende Formular 522 kann beim Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden.)
- unterschriebene Erklärung Bietergemeinschaft (Formular 531)
(Das entsprechende Formular 531
kann beim Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden.)
Bietergemeinschaften müssen für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die oben geforderten Unterlagen mit dem Angebot vorlegen.
- unterschriebene Erklärung Informationen Unteraufträge bei Angebotsabgabe (Formular 533a)
(Das entsprechende Formular 533a
kann beim Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden.)
- unterschriebene Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a)
(Das entsprechende Formular 534a
kann beim Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden.)