Verfahrensangaben

Postdienstleistungen

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
09.10.2026
22.10.2026 23:59 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW
05111-12012-98
Helmut-Kohl-Ring 8-12
41564
Kaarst
Deutschland
DEA1D
Frau Larivera
Vergabe-5011@fv.nrw.de
+49 2131 7506 3448

Angaben zum Auftraggeber

Obere, mittlere und untere Landesbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW
05111-12012-98
Helmut-Kohl-Ring 8-12
41564
Kaarst
Deutschland
DEA1D
Frau Larivera
Vergabe-5011@fv.nrw.de
+49 2131 7506 3448

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 2514111691
+49 251411-2165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

64110000-0
64100000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Das RZF NRW schreibt einen Rahmenvertrag über die Abholung, Beförderung und Zustellung
von Postsendungen im Sinne des § 3 Postgesetz (PostG) aus. Sollte eine Zustellung nicht
möglich sein, muss sichergestellt sein, dass die Rückübermittlung der Postsendungen an den
Absender erfolgt (Oberfinanzdirektion, Finanzministerium oder Finanzamt). Ziel der
Ausschreibung bzw. des Rahmenvertrags ist eine sichere, rechtskonforme, effektive,
ökonomische und ökologische Leistungserbringung durch den Auftragnehmer.
Die Laufzeit des Rahmenvertrags beginnt am 4. Januar 2027 und umfasst einen Zeitraum von
zwei Jahren. Des Weiteren behält sich der Auftraggeber die Option vor, den Rahmenvertrag
um maximal zwei weitere Jahre zu verlängern (vgl. § 5 des Rahmenvertrags).

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Das RZF NRW schreibt einen Rahmenvertrag über die Abholung, Beförderung und Zustellung
von Postsendungen im Sinne des § 3 Postgesetz (PostG) aus. Sollte eine Zustellung nicht
möglich sein, muss sichergestellt sein, dass die Rückübermittlung der Postsendungen an den
Absender erfolgt (Oberfinanzdirektion, Finanzministerium oder Finanzamt). Ziel der
Ausschreibung bzw. des Rahmenvertrags ist eine sichere, rechtskonforme, effektive,
ökonomische und ökologische Leistungserbringung durch den Auftragnehmer.
Die Laufzeit des Rahmenvertrags beginnt am 4. Januar 2027 und umfasst einen Zeitraum von
zwei Jahren. Des Weiteren behält sich der Auftraggeber die Option vor, den Rahmenvertrag
um maximal zwei weitere Jahre zu verlängern (vgl. § 5 des Rahmenvertrags).
Das voraussichtliche Aufkommen pro Jahr beläuft sich auf ca. 25 Mio. Briefsendungen. Ein
geringer Teil der Sendungen geht ins Ausland (ca. 1-2 %).
Durch Schwankungen im Tagesgeschäft kann es vorkommen, dass ein Sendungsaufkommen
an einzelnen Tagen von ca. 1 Mio. Sendungen erreicht wird.
Gegenstand des Auftrags ist die Abholung und Beförderung von Briefpostsendungen, ggf. inkl.
Zusatzleistungen, und deren Zustellung an den Empfänger. Die Sendungen werden vom Auf
traggeber frankiert und kuvertiert bereitgestellt (DV-Frankierung mit POSY-Outputfactory), je
Produkt aufbereitet, nach Leitregionen sortiert und in gelabelten Transportbehältern
(Infoträgern) übergeben. Etwaige Kosten für eine Anpassung der aktuellen Software - z.B. mit
Blick auf die Sortierungskriterien der Sendungen des Auftragnehmers - trägt dieser selbst. Die
Kosten für die Lizenzen trägt der Auftraggeber.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
24

Die Laufzeit des Rahmenvertrags beginnt am 4. Januar 2027 und umfasst einen Zeitraum von
zwei Jahren. Des Weiteren behält sich der Auftraggeber die Option vor, den Rahmenvertrag
um maximal zwei weitere Jahre zu verlängern (vgl. § 5 des Rahmenvertrags).

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im betreffenden Land
Deutschland

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Eine absolute Sendungs- bzw. Transportmenge sichert die Auftraggeberseite nicht zu. Die in der Auftragsbekanntmachung und den Vergabeunterlagen enthaltenen Zahlen einschließlich der geschätzten Gesamtsendungsmengen für den Leistungszeitraum sind weder Bestand-teil noch Geschäftsgrundlage dieses Vertrags. Ein Anspruch auf ein verpflichtendes Auftragsvolumen besteht nicht. Für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Ausfall von Nutzungs-entgelten, Finanzierungskosten, Betriebsunterbrechungen und sonstige Belastungen des Auftragnehmers durch niedrigere Zahlen besteht kein Ersatzanspruch des Auftragnehmers.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Vertragsart

Sonstiger Dienstleistungsvertrag

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY6DYR9NAC1G

Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der Bieter und Bewerber schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (RZF NRW).

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen beim RZF NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, und gegen solche, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem RZF NRW gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das RZF NRW dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, besteht die Möglichkeit, innerhalb von fünfzehn Kalendertagen einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1) Sämtliche Vergabeunterlagen stehen kostenlos auf der Vergabeplattform zum Download zur Verfügung (Link siehe EU-Bekanntmachung Abschnitt "5.1.11. Auftragsunterlagen"). Die Unterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform (Vergabemarktplatz NRW) fristgerecht einzureichen. Angebote, die verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Ebenso wird die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW unter www.evergabe.nrw.de durchgeführt.
2) Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.
3) Fragen werden ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.nrw.de beantwortet. Mündliche/ Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht und der Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Bieterfragen für alle Bieter von Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen zur Verfügung gestellt.
4) Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein vollständig elektronisches Verfahren. Bitte verwenden Sie für den Upload Ihrer Unterlagen ausschließlich den eingerichteten Submissionskanal der Vergabeplattform. Die Unterlagen dürfen ohne Aufforderung von der Vergabestelle (z. B bei einer Nachforderung) in keinem Falle per Mail oder über die Bieterkommunikation zugesendet werden, da diese dann nicht ordnungsgemäß submittiert werden können. Bei Verstößen gegen den vorgeschriebenen Weg der Einreichung der Unterlagen, führt dies zum sofortigen formalen Ausschluss.
5) Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn das entsprechende Formular E.7 mit dem Angebot eingereicht wurde.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

41
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Werden fehlende Unterlagen nachgefordert und nicht innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist eingereicht, führt dies zu einem Ausschluss des Angebots.

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

E.1_Eigenerklärung zu Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter benennt zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde drei Referenzprojekte der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025, die dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand entsprechen. Die Referenzen müssen einen ununterbrochenen Leistungszeitraum von einem Jahr umfassen.
Die vorgelegten Referenzen müssen hinsichtlich des Umfanges (Sendungsmengen und Auftragswert) nicht vergleichbar sein. Der Auftraggeber muss aber aufgrund der vorgelegten Referenzen erkennen können, dass die beschriebenen Leistungen vom Auftragnehmer erbracht werden können. Daher haben quantitative Aspekte nur dann eine Relevanz, wenn sich im Rahmen der Eignungsprüfung herausstellt, dass der betreffende Bieter in der Vergangenheit lediglich einfache Botendienste verrichtet oder Kleinstaufträge erfüllt hat.

Eignungskriterium

Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat

E.2_Unternehmensdarstellung und Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter stellt eine Unternehmensdarstellung und Eigenerklärung zur Verfügung. Diese beinhaltet folgende Punkte:

1. Allgemeine Informationen
2. Informationen zur Struktur des Unternehmens
3. Umsatz des Bieters
4. Anzahl der durchschnittlichen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten
5. Zertifizierungen
6. Eigenerklärungen
7. Angaben zur Einholung einer Gewerbezentralregisterauskunft nach § 19 Abs. 4 MiLoG

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

E.5_Erklärung Unterauftragnehmer/ Eignungsleihe (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe darüber, welche Teilleistungen an Unterauftragnehmer übertragen werden. Benennung des Unterauftragnehmers, der konkreten Teilleistung und des Anteils am Gesamtauftragswertes.
Diese Anlage ist nur dann mit dem Angebot einzureichen, wenn ein Subunternehmereinsatz / eine
Eignungsleihe vorgesehen wird.

Finanzierung

Die Berechnung erfolgt entsprechend dem realen Beförderungsaufkommen. Der Nachweis des tatsächlichen Beförderungsaufkommens obliegt dem Auftragnehmer. Die Abrechnung der Postdienstleistungen erfolgt jeweils bis spätestens zum 15. des Folgemonats für die Leistungen des gesamten vorausgegangenen Kalendermonats durch Vorlage einer nachprüfbaren Rechnung. Die Rechnungsstellung ist unaufgefordert an
folgende Stelle zu richten:
Per Post an das Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW, Dezentrale Scanstelle
LBV NRW, 40340 Düsseldorf oder per E-Mail im PDF-Format an Poststelle
5011@fv.nrw.de
Oder als eRechnung (X-Format) an eingang@erechnung.nrw (Leitweg-ID 05111
12012-98). Bei Verwendung einer eRechnung ist die RZF-Vertragsnummer im Feld
BT-12 Vertragsnummer oder BT-13 Bestellnummer anzugeben.
(Zahlungen erfolgen innerhalb von 30 Tagen nach Eingang einer prüffähigen Rechnung
beim jeweiligen Rechnungsempfänger ohne Abzug.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Der Auftraggeber überprüft auf der zweiten Bewertungsstufe die Eignung, genauer gesagt
die Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Bieter.
Die Eignungsprüfung wird auf Basis der mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen
aus Teil E vorgenommen. Bei den Bietern wird ein Mindestumsatz von 27.450.000 EUR
jährlich vorausgesetzt.
Die vorzulegenden Nachweise müssen den aktuellen Gegebenheiten und Verhältnissen
zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe entsprechen.
Für den Fall, dass Zweifel an den Eigenerklärungen der Bieter bestehen, behält sich die Vergabestelle insoweit vor, von dem Bieter amtliche/behördliche Bestätigungen durch die
zuständigen Stellen zu fordern.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung