Ziel ist, eine Rahmenvereinbarung über die Präventivwartungund Instandhaltung von Klimaanlagen in denDienststellen der Finanzverwaltungdes Landes NRW über die Laufzeit von 24 Monaten abzuschließen.Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit dem Zuschlag zur Ausschreibung 2026/04 des RZF NRW. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Er verlängert sich automatisch jeweils um 12 Monate, wenn der Vertrag nicht 6 Monate vor Laufzeitende gekündigt wird. Die Kündigung des Vertrags bedarf der Schriftform.Die maximale Laufzeit des Vertrages beläuft sich auf 4 Jahre und bedarf keiner weiteren Kündigung.
Ziel der Ausschreibung ist es, über den Auftragnehmer, nach Bedarf, die Instandhaltungen der bestehende Klimageräte sowie die jährliche Wartung dieser zu beziehen. Die Lieferungen erfolgen an die Dienststellen der Finanzverwaltung NRW und die Beauftragungen werden durch das RZF NRW erfolgen.
Im Rahmen der Ausschreibung wird unter Kapitel B, Punkt 1 der Leistungsbeschreibung eine Mindest- und Höchstabnahmemenge definiert:Während der Laufzeit von 24 Monaten fallen schätzungsweise 80 Instandsetzungen an und schätzungsweise 460 Wartungen. Die maximalen Höchstgrenzen für die Laufzeit beträgt 160 Instandsetzungen und 960 Wartungen
Es besteht keine Verpflichtung des Auftraggebers zur Abnahme einer bestimmten Mindest- oder Höchstmenge.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Er verlängert sich automatisch jeweils um 12 Monate, wenn der Vertrag nicht 6 Monate vor Laufzeitende gekündigt wird. Die Kündigung des Vertrags bedarf der Schriftform.Die maximale Laufzeit des Vertrages beläuft sich auf 4 Jahre und bedarf keiner weiteren Kündigung.
Die Erfüllungsorte sind "Anlage 4 Dienststellenliste der Finanzämter" zu entnehmen.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der Bieter und Bewerber schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Rechenzentrum der Finanzverwaltungdes Landes Nordrhein-Westfalen (RZF NRW).Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen beim RZF NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, und gegen solche, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem RZF NRW gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).Teilt das RZF NRW dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, besteht die Möglichkeit, innerhalb von fünfzehn Kalendertagen einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
1) Sämtliche Vergabeunterlagen stehen kostenlos auf der Vergabeplattform zum Download zur Verfügung (Link siehe EU-Bekanntmachung Abschnitt "I.3) Kommunikation"). Die Unterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform (Vergabemarktplatz NRW) fristgerecht einzureichen. Angebote, die verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Ebenso wird die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW unter www.evergabe.nrw.de durchgeführt.
2) Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.
3) Fragen werden ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.nrw.de beantwortet. Mündliche/Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht undder Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Bieterfragen für alle Bietervon Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen zur Verfügung gestellt.
4) Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein vollständig elektronisches Verfahren. Bitte verwenden Sie für den Upload Ihrer Unterlagen ausschließlich den eingerichteten Submissionskanal der Vergabeplattform.Die Unterlagen dürfen ohne Aufforderung von der Vergabestelle (z. B bei einer Nachforderung) in keinem Falle per Mail oder über die Bieterkommunikation zugesendet werden, da diese dann nicht ordnungsgemäß submittiert werden können.Bei Verstößen gegen den vorgeschriebenen Weg der Einreichung der Unterlagen, führt dies zum sofortigen formalen Ausschluss.
5) Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichneten Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder rechtsverbindlich vertritt, eingereicht wird (s. beigefügtes Formular 531 EU).Bietergemeinschaften müssen die im Formular 325 EU genannten Nachweise für jedes Mitglied erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Werden fehlende Unterlagen nachgefordert und nicht innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist eingereicht, führt dies zu einem Ausschluss des Angebots.
HR-Eintrag (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
Unterauftragsvergabe (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Bescheinigung nach § 5 ChemKlimaschutzV, Verordnung (EU) 517/2014 und Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Nachweise für mindestens 4 Fachkräfte: Gültige Facharbeiterbriefe im Bereich des Kälteanlagenbauers oder Mechatroniker für Kältetechnik von IHK oder HWK (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Nachweise für mindestens 4 Fachkräfte: Lehrgangsbescheinigungen gemäß DGUV V3 DIN VDE 0105, DIN VDE 0100 Teil 600 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Nachweise für mindestens 4 Fachkräfte: Unterweisungsnachweis zur elektrotechnisch unterwiesenen Person (EUP) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Nachweise für mindestens 4 Fachkräfte: Zertifikate über eine Werksschulung an MITSUBISHI HEAVY INDUSTRIES Klimageräte des Typs FDS-Serie (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Nachweise für mindestens 4 Fachkräfte: Bescheinigungen nach §5 der ChemKlimaschutzV, der Verordnung (EU) 517/2014 und der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Es gelten die Vertrags- und Vergabebedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen in der aktuell gültigen Fassung, mit veröffentlicht in diesem Projektforum unter den Vergabeunterlagen. Auch im Falle des Zuschlags, werden die AGB´s vom Bewerber/Bieter nicht anerkannt, sollten diese auf Schriftstücke/Dokumente wie Teilnahmeanträgen/Angeboten, Rechnungen oder Lieferscheine abgebildet sein.
Einzureichenden Unterlagen sind dem Formular 325 EU zu entnehmen.