Unterauftragsvergabe/Eignungsleihe (Formulare 533/534 EU) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen durch Dritte bzw. als/durch Unteraufträge/ eine Eignungsleihe zu vergeben beabsichtigt.
Unteraufträge:
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der durch die Unterauftragnehmer auszuführenden Leistungen angeben und die vorgesehenen Unterauftragnehmer benennen.
Sollten Auftragsteile an andere Unternehmen vergeben werden (Unteraufträge nach § 36 VgV), ist das Formular 533b EU auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Eine Beauftragung oder ein Wechsel eines Unterauftragnehmers nach dem Zuschlag ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich.
Eignungsleihe:
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so muss er die hierfür vorgesehenen Kapazitäten im Angebot benennen (Formular 534a EU).
Der Bieter hat nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Die Eignung und die Leistungsfähigkeit dieser Unternehmen (Eignungsleihe) sind gemäß Formular 325 EU nachzuweisen.