Referenznachweis: Anlage Beschreibung von Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Dem Angebot ist mindestens eine konkrete Referenz über ein/e erbrachte/s Leistung/Projekt des Bieters innerhalb der letzten drei Jahre mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung (Monat/Jahr) und des Auftraggebers (unter Anwendung der Anlage "Beschreibung von Referenzen") beizufügen.
Die Leistungen des jeweiligen Referenzauftrags müssen zudem wenigstens sechs Monate (Stichtag: Angebotsfrist) kontinuierlich ausgeführt worden sein.
Dieses Projekt muss inhaltlich und dem Volumen nach mit dem dieser Ausschreibung zugrundliegenden Projekt vergleichbar sein. Die Vergleichbarkeit muss anhand der Angaben des Bieters überprüfbar sein. Für jedes Los, auf das ein Angebot abgegeben wird, ist eine Referenz zu benennen.
[Bei Eignungsleihe/Bietergemeinschaft wird ebenfalls um Berücksichtigung gebeten].
Mit der Angabe der Referenz bestätigt der Bieter, dass er vom Referenzauftraggeber das Einverständnis eingeholt hat, den Auftrag als Referenz in diesem Vergabeverfahren mit den vom Auftraggeber geforderten Informationen angeben zu dürfen.
Kann der Bieter die Autorisierung der Referenz zum Zwecke des Eignungsnachweises in diesem Vergabeverfahren vom Referenzauftraggeber nicht auf Verlangen des Auftraggebers ihm gegenüber nachweisen, wird die betreffende Referenz nicht berücksichtigt.
Mit der Angabe eines Ansprechpartners und dessen Kontaktdaten des Referenzauftraggebers bestätigt der Bieter, dass sich der Ansprechpartner des Referenzauftraggebers einverstanden erklärt hat, vom Auftraggeber mittels der angegebenen Kontaktmöglichkeiten kontaktiert werden zu dürfen. Auf Verlangen des Auftraggebers weist der Bieter das Einverständnis des Ansprechpartners des Referenzauftraggebers nach.