Rahmenvereinbarung zur Anmietung von multifunktionalen Kopier- und Drucksystemen DIN A3/A4 Monochrom und Color
Es werden multifunktionale Kopier- und Drucksysteme sowie Zubehör auf der Basis von monatlicher Miete und Klickpreisabrechnung ausgeschrieben, die in einer professionellen Arbeitsumgebung eingesetzt werden, in der großer Wert auf einen einwandfrei stabilen, sicheren, leistungsfähigen und produktiven Betrieb der Systeme über die Standzeit von bis zu vier Jahren gelegt wird. Die Systeme werden mit Netzwerkanbindung betrieben und von mehreren Nutzern benutzt.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von drei Jahren mit der Option auf eine Verlängerung um ein weiteres Jahr.
Im Rahmen der Ausschreibung wird unter Kapitel B Punkt 1.10 der Leistungsbeschreibung eine Schätz- und Höchstabnahmemenge definiert. Die voraussichtliche Schätzmenge an abzurufenden Leistungen innerhalb der maximalen Vertragslaufzeit beträgt 1400 Stück. Die Höchstmenge an abzurufenden Leistungen innerhalb der maximalen Vertragslaufzeit beträgt 2000 Stück.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung (RV) beginnt mit Zuschlagerteilung und umfasst einen Zeitraum von drei Jahren. Des Weiteren behält sich der Auftraggeber die Option vor, die RV um ein Jahr zu verlängern.
Die Lieferungen erfolgen an die Dienststellen der LFV NRW gemäß Anlage "Dienstellenübersicht".
Die Abholung und Entsorgung der Verpackungen, einschließlich der durch den Auftragnehmer bereitgestellten EURO-Paletten, wird vom Auftragnehmer koordiniert und erfolgt kostenfrei. Die Entsorgung wird ohne Mitwirkung des Personals der Dienststellen durchgeführt. Eine sortenreine Trennung des Verpackungsmaterials wird nicht durch den Auftraggeber vorgenommen. Die Abholung ist innerhalb eines geeigneten Zeitrahmens sicherzustellen, der im Rahmen des Kick-off-Meetings näher festgelegt wird. Es ist sicherzustellen, dass die Entsorgung umweltgerecht und gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgt.
Emissionswerte entsprechend RAL-Umweltzeichen:
Das angebotene Gerät erfüllt die Kriterien des RAL-Umweltzeichens "Blauer Engel" (DE-UZ 219) in Hinblick auf Schadstoffemissionen und Tinteninhaltsstoffe. Der entsprechende Nachweis ist im Falle eines Teststellungsabrufs dem Auftraggeber gegenüber spätestens mit Teststellungsübergabe anhand der folgenden Nachweise zu führen:- "Annex 6a to the Application according to DE-UZ 219 Environmental Label for Office Equipment with Printing Function" sowie- "Anlage 7a zum Vertrag nach DE-UZ-UZ 219 Umweltzeichen für Bürogeräte mit Druckfunktion", gezeichnet durch ein von der RAL gGmbH in Anlage "Substance Emissions (Chapter 3.3) List of certified laboratories for DE-UZ 177 and DE-UZ 219" akkreditiertes Labor sowie- der zugrundeliegende Prüfbericht entsprechend den Vorgaben "Prüfverfahren für die Bestimmung von Emissionen aus Hardcopygeräten im Rahmen der Vergabe des Umweltzeichens Blauer Engel für Bürogeräte mit Druckfunktion nach RAL-UZ 219" des BAM, welcher durch ein von der RAL gGmbH in Anlage "Substance Emissions (Chapter 3.3) List of certified laboratories for DE-UZ 177 and DE-UZ 219" akkreditiertes Labor erstellt wurde.Die Geräte sind im Auslieferungszustand so eingestellt, dass diese Kriterien eingehalten werden.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der Bieter und Bewerber schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Rechenzentrum der Finanzverwaltungdes Landes Nordrhein-Westfalen (RZF NRW).Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen beim RZF NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, und gegen solche, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem RZF NRW gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).Teilt das RZF NRW dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, besteht die Möglichkeit, innerhalb von fünfzehn Kalendertagen einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
1) Sämtliche Vergabeunterlagen stehen kostenlos auf der Vergabeplattform zum Download zur Verfügung (Link siehe EU-Bekanntmachung Abschnitt "I.3) Kommunikation"). Die Unterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform (Vergabemarktplatz NRW) fristgerecht einzureichen. Angebote, die verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Ebenso wird die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW unter www.evergabe.nrw.de durchgeführt.
2) Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.
3) Fragen werden ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.nrw.de beantwortet. Mündliche/ Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht und der Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Bieterfragen für alle Bieter von Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen zur Verfügung gestellt.
4) Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein vollständig elektronisches Verfahren. Bitte verwenden Sie für den Upload Ihrer Unterlagen ausschließlich den eingerichteten Submissionskanal der Vergabeplattform. Die Unterlagen dürfen ohne Aufforderung von der Vergabestelle (z. B bei einer Nachforderung) in keinem Falle per Mail oder über die Bieterkommunikation zugesendet werden, da diese dann nicht ordnungsgemäß submittiert werden können. Bei Verstößen gegen den vorgeschriebenen Weg der Einreichung der Unterlagen, führt dies zum sofortigen formalen Ausschluss.
5) Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich erklärte Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder rechtsverbindlich vertritt, eingereicht wird (s. beigefügtes Formular 531 EU). Bietergemeinschaften müssen die im Formular 325 EU genannten Nachweise für jedes Mitglied erbringen.
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Werden fehlende Unterlagen nachgefordert und nicht innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist eingereicht, führt dies zu einem Ausschluss des Angebots. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Es gelten die anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen (VgV/GWB) inkl. der Vergabeunterlagen.
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Folgende Unterlagen sind durch jeden Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft oder durch Dritte (im Falle einer Eignungsleihe) einzureichen:
1. Handels- oder Berufsregistereintrag (mit dem Angebot vorzulegen): Der Bieter hat den Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, zu erbringen. Dazu hat der Bieter den Auszug aus dem Handelsregister, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein darf, einzureichen.
Sofern der Bieter, das Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Dritte (im Falle einer Eignungsleihe) nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf an dere Weise. Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.
Unterauftragsvergabe/Eignungsleihe (Formulare 533/534 EU) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen durch Dritte bzw. als/durch Unteraufträge/ eine Eignungsleihe zu vergeben beabsichtigt.
Unteraufträge:Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der durch die Unterauftragnehmer auszuführenden Leistungen angeben und die vorgesehenen Unterauftragnehmer benennen.
Sollten Auftragsteile an andere Unternehmen vergeben werden (Unteraufträge nach § 36 VgV), ist das Formular 533b EU auszufüllen und dem Angebot beizufügen.Eine Beauftragung oder ein Wechsel eines Unterauftragnehmers nach dem Zuschlag ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich.
Eignungsleihe:Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so muss er die hierfür vorgesehenen Kapazitäten im Angebot benennen (Formular 534a EU).
Der Bieter hat nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Die Eignung und die Leistungsfähigkeit dieser Unternehmen (Eignungsleihe) sind gemäß Formular 325 EU nachzuweisen.
Zwei Projektnachweise (Referenzen) innerhalb der letzten drei Jahre (Stichtag ist das Datum der Angebotsfrist) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter muss nachweisen, dass er innerhalb der letzten drei Jahre (Stichtag ist das Datum der Angebotsfrist) mindestens zwei Projekte in Art und Umfang (insbesondere Mietgegenstand, Instandhaltungs- bzw. Serviceleistungen und Rollout-Konzept) dieser Ausschreibung bereits durchgeführt hat.
Als Nachweis gilt eine Lieferleistung von mindestens 700 multifunktionalen Kopier- und Drucksystemen an einen Auftraggeber innerhalb eines Jahres. Eine entsprechende Referenz mit Angaben zum Leistungsgegenstand, Rechnungswert, Leistungszeitraum sowie mit Kontaktdaten einer Auskunftsperson des Auftraggebers muss dem Angebot beigefügt werden. Die in der Referenz angegebene Auskunftsperson soll die Angaben in der Referenzliste bestätigen können und befugt sein, zur Qualität der Auftragserfüllung Angaben zu machen.
Kann der Bieter die Autorisierung der Referenz zum Zwecke des Eignungsnachweises in diesem Vergabeverfahren vom Referenzauftraggeber nicht auf Verlangen des Auftraggebers ihm gegenüber nachweisen, wird die betreffende Referenz nicht berücksichtigt.
Mit der Angabe eines Ansprechpartners und dessen Kontaktdaten des Referenzauftraggebers bestätigt der Bieter, dass sich der Ansprechpartner des Referenzauftraggebers ein verstanden erklärt hat, vom Auftraggeber mittels der angegebenen Kontaktmöglichkeiten kontaktiert werden zu dürfen. Auf Verlangen des Auftraggebers weist der Bieter das Einverständnis des Ansprechpartners des Referenzauftraggebers nach.
Nachweis autorisierter Händler/Servicepartner (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Sofern der Anbieter nicht Hersteller der angebotenen Systeme ist, muss er für die angebotenen Produkte autorisierter Händler/Servicepartner sein. Ein entsprechender Nachweis ist dem Angebot beizufügen
Die Miet- und Servicepauschalen werden grundsätzlich vierteljährlich (31.03., 30.06., 30.09. und 31.12.) pro Gerät/Stellplatz auf der Basis einer monatlichen Grund-/Zubehörmiete im Voraus sowie halbjährlich rückwirkend (30.6. und 31.12.) für die tatsächlichen Druckvolumina basierend auf dem zusätzlichen "Klickpreis" pro Druck abgerechnet.
Die Zählerstände bilden die Grundlage für die Abrechnung gegenüber dem Lieferanten. Das Zählwerk ist nicht rückstellbar.
Die Zahlung geschieht in der Regel bargeldlos.
Verweis auf Kapitel A Punkt 1.5 der Leistungsbeschreibung i. V. m. Formular 512 EU
Es gelten die Vertrags- und Vergabebedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen in der aktuell gültigen Fassung, mit veröffentlicht in diesem Projektforum unter den Vergabeunterlagen. Auch im Falle des Zuschlags, werden die AGB´s vom Bewerber/Bieter nicht anerkannt, sollten diese auf Schriftstücke/Dokumente wie Teilnahmeanträgen/Angeboten, Rechnungen oder Lieferscheine abgebildet sein. Einzureichenden Unterlagen: - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formular 523 EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)