Erbringung von Umzugsleistungen für die Verwaltungsarbeitsplätze, Werkstätten und Lager für das Rechenzentrum der Finananzverwaltung NRW von Düsseldorf nach Kaarst
Das Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes NRW (RZF NRW) beabsichtigt eine Beauftragung über Umzugsleistungen für die Verwaltungsarbeitsplätze, Werkstätten und Lager von Düsseldorf nach Kaarst. Gegenstand dieser Umzugsleistungen sind die Vorbereitungen und die Durchführung dieses Umzugs. Es ist vorgesehen, dass die einzelnen Dienststellen des RZF NRW zum vorgesehnen gemeinsamen Dienstort in Kaarst innerhalb eines noch zu bestimmenden einmonatigen Umzugszeitraum erfolgt. Der Auftrag ist erfolgreich durchgeführt worden, wenn der Umzug entsprechend den in den Vergabeunterlagen enthaltenen Festlegungen ausgeführt worden ist.
Die Materialien sollten nach Möglichkeit recycelbar oder wiederverwendbar sein. Umweltfreundliche Verpackungslösungen sind zu bevorzugen.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der Bieter und Bewerber schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Rechenzentrum der Finanzverwaltungdes Landes Nordrhein-Westfalen (RZF NRW).Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen beim RZF NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, und gegen solche, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem RZF NRW gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).Teilt das RZF NRW dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, besteht die Möglichkeit, innerhalb von fünfzehn Kalendertagen einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
1) Sämtliche Vergabeunterlagen stehen kostenlos auf der Vergabeplattform zum Download zur Verfügung (Link siehe EU-Bekanntmachung Abschnitt "I.3) Kommunikation"). Die Unterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform (Vergabemarktplatz NRW) fristgerecht einzureichen. Angebote, die verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Ebenso wird die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW unter www.evergabe.nrw.de durchgeführt.
2) Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.
3) Fragen werden ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.nrw.de beantwortet. Mündliche/Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht undder Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Bieterfragen für alle Bietervon Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen zur Verfügung gestellt.
4) Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein vollständig elektronisches Verfahren. Bitte verwenden Sie für den Upload Ihrer Unterlagen ausschließlich den eingerichteten Submissionskanal der Vergabeplattform.Die Unterlagen dürfen ohne Aufforderung von der Vergabestelle (z. B bei einer Nachforderung) in keinem Falle per Mail oder über die Bieterkommunikation zugesendet werden, da diese dann nicht ordnungsgemäß submittiert werden können.Bei Verstößen gegen den vorgeschriebenen Weg der Einreichung der Unterlagen, führt dies zum sofortigen formalen Ausschluss.
5) Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichneten Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder rechtsverbindlich vertritt, eingereicht wird (s. beigefügtes Formular 531 EU).Bietergemeinschaften müssen die im Formular 325 EU genannten Nachweise für jedes Mitglied erbringen.
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Werden fehlende Unterlagen nachgefordert und nicht innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist eingereicht, führt dies zu einem Ausschluss des Angebots. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Es gelten die anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen (VgV/GWB) inkl. der Vergabeunterlagen
Unterauftragsvergabe/Eignungsleihe (Formular 533b/534a EU) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
HR-Eintrag/Berufsregister (Formblatt Anlage 1) (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Nachweis einer Betriebs-Haftpflichtversicherung (Formblatt Anlage 2) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Umsatzerklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Unternehmensreferenzen (Formblätter Anlagen 3 und 4) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Niveaustufe B2 deutsche Sprache (Formblatt Anlage 5) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Anzahl technische Fachkräfte (Formblatt Anlage 5) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Erklärung Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung (Formblatt Anlage 5) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Angaben zur fristgerechten Zahlung bzgl. Steuern, Krankenkassen- und Rentenversicherungsbeiträge und Beiträge an die Berufsgenossenschaft (Formblatt Anlage 1) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung der Leistung. Sie kann früher gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen erfolgen. Fehlen solche Vereinbarungen, so hat die Zahlung des Rechnungsbetrages binnen eines Monats nach Eingang der prüfbaren Rechnung zu erfolgen. Die Zahlung geschieht in der Regel bargeldlos. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang des Überweisungsauftrages beim Zahlungsinstitut des Auftraggebers. Die Bezahlung wird, soweit nicht weitergehende Vereinbarungen getroffen sind, nach Wahl des Auftraggebers innerhalb von 14 Tagen unter Abzug des vereinbarten Skontos oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug geleistet, s. Formular 512 EU.
Es gelten die Vertrags- und Vergabebedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen in der aktuell gültigen Fassung, mit veröffentlicht in diesem Projektforum unter den Vergabeunterlagen. Auch im Falle des Zuschlags, werden die AGB´s vom Bewerber/Bieter nicht anerkannt, sollten diese auf Schriftstücke/Dokumente wie Teilnahmeanträgen/Angeboten, Rechnungen oder Lieferscheine abgebildet sein. Einzureichenden Unterlagen: - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formular 523 EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)