Folgende Unterlagen sind durch jeden Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft oder durch Dritte (im Falle einer Eignungsleihe) einzureichen:
1. Vorlage von Referenzen (mit Einverständnis des Auftraggebers) (mit dem Angebot beizufügen);
- Der Bieter beziehungsweise die Bietergemeinschaft hat mindestens drei Referenzen vorzulegen.
- Es wird der Nachweis von Erfahrungen im Bereich der hier zu vergebenden Leistungen durch die Angabe von mit dem hiesigen Vergabegegenstand vergleichbaren Unternehmensreferenzen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen verlangt
- Es werden nur Leistungen bewertet, die seit 2022 ausgeführt werden. Die Leistungen des jeweiligen Referenzauftrags müssen zudem wenigstens zwei Jahre kontinuierlich ausgeführt worden sein.
- Vergleichbarkeit der Referenz: Ein Auftrag wird als Referenz berücksichtigt, wenn er nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der
hier zu vergebenden Leistung (s. dazu in der Leistungsbeschreibung) vergleichbar ist. Die Vergleichbarkeit muss anhand der Angaben des Bieters überprüfbar sein. Ein Auftrag ist mit dem hiesigen Vergabegegenstand vergleichbar, wenn der Auftrag wenigstens die folgenden Leistungen mit den dazu jeweils in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Angaben zu den einzelnen Leistungen beinhaltet: Empfangs-, Torkontroll- und Pförtnerdienste (siehe dazu Ziffer 2.2 der Leistungsbeschreibung) in einem Umfang von durchschnittlich wenigstens 40.000 Bewachungsstunden pro Vertragsjahr.
Zum Nachweis hat der Bieter das Vorblatt (Formblatt Anlage 3) auszufüllen. Ferner hat der Bieter für jede Referenz das Formblatt Anlage 4 gesondert auszufüllen und das Formblatt gegebenenfalls um eigene Anlagen zu ergänzen.
2. Es ist das auftragsrelevante Personal, also das Personal, welches im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden soll, inklusive Vertretungen nach Maßgabe der Vorgaben der Leistungsbeschreibung anzugeben.
- Gefordert wird die Angabe der Anzahl folgender - nach der jeweiligen Studien- und Ausbildungsqualifikation entsprechend der nachstehenden Bezeichnungen beziehungsweise einer vergleichbaren Qualifikation in einem anderen europäischen Mitgliedstaat unterteilten - Fachkräfte, unabhängig davon, ob diese dem Bieter beziehungsweise dem jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft angehören:
- Sachkunde (IHK, Sachkundeprüfung § 34a, Abs. 1a, Satz 2, Nr. 1-5 GewO), s. Ziffer 4.6 der Leistungsbeschreibung,
- Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK) GSSK / Werkschutzfachkraft (IHK) WSFK / Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK) FKSS, s. Ziffer 3.3.1 der Leistungsbeschreibung.
Zur Nachweisführung ist das Formblatt Anlage 5 zu verwenden.
3. Das für die Auftragsausführung vorgesehene Personal, das in mündlichen oder schriftlichen Kontakt zum Auftraggeber tritt, beherrscht die deutsche Sprache mindestens auf der Niveaustufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprache (Formblatt Anlage 5).
4. Der Auftraggeber bittet nachzuweisen, dass der Bieter beziehungsweise jedes Mitglied der Bietergemeinschaft folgende Maßnahme(n) auf der Grundlage der jeweils im Folgenden genannten oder einer gleichwertigen Norm anwendet:
- Qualitätsmanagementsystem (DIN EN ISO 9001:2015-11 oder gleichwertig)
- Sicherheitsdienstleistungen (DIN 77200-1:2020 (oder neuer) oder gleichwertig)
- Der Auftraggeber verlangt als Beleg dafür, dass die vorstehend genannten Maßnahmen die dortige(n) oder (eine) gleichwertige Norm(en) erfüllt/erfüllen die Vorlage einer zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist gültigen Zertifizierung oder einer gleichwertigen Bescheinigung mit dem Geltungsbereich des hier zu vergebenden Auftrags von einer akkreditierten Stelle. Gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten, mit denen belegt wird, dass die angewendeten Maßnahmen den einschlägigen europäischen oder internationalen Normen genügen, erkennt der Auftraggeber an. Alternativ zur Vorlage einer Zertifizierung oder einer gleichwertigen Bescheinigung mit dem Angebot kann sich der Bieter verpflichten, die Anwendung der verlangten Maßnahme durch die Vorlage einer Zertifizierung oder einer gleichwertigen Bescheinigung dem Auftraggeber bis zum 31. Dezember 2025 nachzuweisen und die Gültigkeit der Zertifizierung beziehungsweise der gleichwertigen Bescheinigung für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten.
Zur Nachweisführung ist das Formblatt Anlage 5 zu verwenden.