Rahmenvereinbarung zur Lieferung von kabelgebundenen und kabellosen Headsets mit gleichzeitigem erstem Abruf
Diese Ausschreibung dient dazu, den Bedarf an kabelgebunden und kabellosen Headsets der Hersteller Jabra und Poly in der Landesfinanzverwaltung NRW (folgend LFV NRW genannt) für die Dauer der Rahmenvereinbarung zu decken. Ziel der Ausschreibung ist es, über den Auftragnehmer, durch einen ersten Abruf kabelgebundene und kabellose Headsets und während der Laufzeit der Rahmenvereinba-rung nach Bedarf kabelgebundene und kabellose Headsets der Hersteller Jabra und Poly zu beziehen. Die Lieferungen erfolgen an die Dienststellen der LFV NRW gemäß Anlage "Dienstellenübersicht". Die Beauftragungen und Rechnungsprüfungen erfolgen durch das RZF NRW. Die Dauer der Rahmenver-einbarung umfasst drei Jahre. Des Weiteren behält sich der Auftraggeber die Option vor, die RV um ein Jahr zu verlängern. Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der Abrufe Headsets mit unterschiedlichen Leistungs-merkmalen zu beziehen, um spezifischen Anforderungen einzelner Arbeitsplätze gerecht zu werden. Diese Anforderungen werden je Abruf definiert und berücksichtigen die jeweiligen betrieblichen und technischen Erfordernisse. Die Mindestabnahmemenge an abzurufenden Leistungen innerhalb der maximalen Vertragslaufzeit beträgt 14.750 Stück. Die Höchstmenge an abzurufenden Leistungen innerhalb der maximalen Vertragslaufzeit beträgt 274.000 Stück.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung (RV) beginnt mit Zuschlagerteilung und umfasst einen Zeitraum von drei Jahren. Des Weiteren behält sich der Auftraggeber die Option vor, die RV um ein Jahr zu verlängern.
Weitere Erfüllungsorte: Die Lieferungen erfolgen an die Dienststellen der LFV NRW gemäß Anlage "Dienstellenübersicht".
Weitere Erfüllungsorte: Die Lieferungen erfolgen an die Dienststellen der Finanzverwaltung des Landes NRW gemäß Anlage "Dienstellenübersicht".
Sofern Ersatzteile / Verbrauchsmaterialien eines in Bezug auf den Gerätehersteller nicht identischen Herstellers geliefert und verbaut werden, ist seitens des Bieters sicherzustellen und bei Angebotsabgabe durch geeignete Nachweise zu belegen, dass alle vom Gerätehersteller erreichten Zulassungen und Zertifikate, wie z. B. CE, VDE, GS, Blauer Engel, Energy Star, bei Nutzung beim Auftraggeber vollumfänglich erhalten bleiben.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der Bieter und Bewerber schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Rechenzentrum der Finanzverwaltungdes Landes Nordrhein-Westfalen (RZF NRW). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen beim RZF NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, und gegen solche, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem RZF NRW gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das RZF NRW dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, besteht die Möglichkeit, innerhalb von fünfzehn Kalendertagen einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
1) Sämtliche Vergabeunterlagen stehen kostenlos auf der Vergabeplattform zum Download zur Verfügung (Link siehe EU-Bekanntmachung Abschnitt "I.3) Kommunikation"). Die Unterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform (Vergabemarktplatz NRW) fristgerecht einzureichen. Angebote, die verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Ebenso wird die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW unter www.evergabe.nrw.de durchgeführt. 2) Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich. 3) Fragen werden ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.nrw.de beantwortet. Mündliche/ Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht und der Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Bieterfragen für alle Bieter von Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen zur Verfügung gestellt. 4) Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein vollständig elektronisches Verfahren. Bitte verwenden Sie für den Upload Ihrer Unterlagen ausschließlich den eingerichteten Submissionskanal der Vergabeplattform. Die Unterlagen dürfen ohne Aufforderung von der Vergabestelle (z. B bei einer Nachforderung) in keinem Falle per Mail oder über die Bieterkommunikation zugesendet werden, da diese dann nicht ordnungsgemäß submittiert werden können. Bei Verstößen gegen den vorgeschriebenen Weg der Einreichung der Unterlagen, führt dies zum sofortigen formalen Ausschluss. 5) Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters eingereicht wird (s. beigefügtes Formular 531 EU). Bietergemeinschaften müssen die im Formular 325 EU genannten Nachweise für jedes Mitglied erbringen.
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Werden fehlende Unterlagen nachgefordert und nicht innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist eingereicht, führt dies zu einem Ausschluss des Angebots.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.Interne Begründung zur Einschränkung bzw. zum Auschluss der Nachforderung
Es gelten die anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen (VgV/GWB) inkl. der Vergabeunterlagen
HR-Eintrag (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
Leistungserbringung in den letzten drei Jahren (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers
Unterauftragsvergabe (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung der Leistung. Sie kann früher gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen erfolgen. Fehlen solche Vereinbarungen, so hat die Zahlung des Rechnungsbetrages binnen eines Monats nach Eingang der prüfbaren Rechnung zu erfolgen. Die Zahlung geschieht in der Regel bargeldlos. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang des Überweisungsauftrages beim Zahlungsinstitut des Auftraggebers. Die Bezahlung wird, soweit nicht weitergehende Vereinbarungen getroffen sind, nach Wahl des Auftraggebers innerhalb von 14 Tagen unter Abzug des vereinbarten Skontos oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug geleistet, s. Formular 512 EU.
Es gelten die Vertrags- und Vergabebedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen in der aktuell gültigen Fassung, mit veröffentlicht in diesem Projektforum unter den Vergabeunterlagen. Auch im Falle des Zuschlags, werden die AGB´s vom Bewerber/Bieter nicht anerkannt, sollten diese auf Schriftstücke/Dokumente wie Teilnahmeanträgen/Angeboten, Rechnungen oder Lieferscheine abgebildet sein.