Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung (RV) über die Erbringung von Beratungsleistungen (Dienstleistung) im Bereich der Innenrevision.
Zum 01.01.2026 wird im RZF eine Innenrevision eingerichtet. Bis dahin wird diese Aufgabe für das Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes NRW (RZF) durch die vorgesetzte Behörde, das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen (FM), wahrgenommen. Die Innenrevision des FM begleitet die Gründung der Innenrevision des RZF, gleichwohl sind im RZF erhebliche Vorkehrungen zu treffen, dass die neue Innenrevision auf rechtlich, organisatorisch und prozessual gesicherter Basis ihren Betrieb aufnehmen kann und fortan Wirkung entfalten und Verbesserungspotenziale ermitteln kann.Ziel der Rahmenvereinbarung ist zum einen die Unterstützung des RZF bei der rechtlichen, organisatorischen und prozessualen Aufstellung und Einrichtung dieses neuen Bereichs. Darüber hinaus soll nach Gründung eine die bedarfsorientierte Unterstützung der Innenrevision bei der Durchführung von Prüfungen, Sonderuntersuchungen sowie Beratungsleistungen erbracht werden. Die externen Leistungen sollen die Effizienz und Qualität der internen Revisionsprozesse stärken.Neben der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen stehen zum anderen insbesondere die internen Vorgaben und Regelungen für eine gute Unternehmensführung (Corporate Governance) im Fokus. Diese sind während der Vertragslaufzeit für das RZF als moderne und schnell wachsende Behörde, die als strategischer IT-Partner eine Schlüsselrolle für die Weiterentwicklung und Zielerreichung der Finanzverwaltung NRW einnimmt, zu evaluieren, anzupassen bzw. neu zu entwickeln und zu implementieren, so dass die neue Innenrevision von Beginn an auf Basis eines gehärteten externen und internen Regelwerks arbeiten kann.
Die Schätzmenge an abzurufenden Leistungen beträgt pro Mitarbeiter und Jahr 220 PT (Personentage). Die Höchstmenge an abzurufenden Leistungen beträgt pro Mitarbeiter und Jahr 250 PT.
Das einzusetzende Personal ist in der Wahl des Leistungsortes grundsätzlich frei. Erfordert die Tätigkeit die Anwesenheit an einem bestimmten Ort, ist es dort zur Leistungserbringung verpflichtet.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der Bieter und Bewerber schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Rechenzentrum der Finanzverwaltungdes Landes Nordrhein-Westfalen (RZF NRW).Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen beim RZF NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, und gegen solche, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem RZF NRW gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).Teilt das RZF NRW dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, besteht die Möglichkeit, innerhalb von fünfzehn Kalendertagen einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
1) Sämtliche Vergabeunterlagen stehen kostenlos auf der Vergabeplattform zum Download zur Verfügung (Link siehe EU-Bekanntmachung Abschnitt "5.1.11. Auftragsunterlagen"). Die Unterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform (Vergabemarktplatz NRW) fristgerecht einzureichen. Angebote, die verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Ebenso wird die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW unter www.evergabe.nrw.de durchgeführt. 2) Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich. 3) Fragen werden ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.nrw.de beantwortet. Mündliche/ Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht und der Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Bieterfragen für alle Bieter von Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen zur Verfügung gestellt. 4) Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein vollständig elektronisches Verfahren. Bitte verwenden Sie für den Upload Ihrer Unterlagen ausschließlich den eingerichteten Submissionskanal der Vergabeplattform. Die Unterlagen dürfen ohne Aufforderung von der Vergabestelle (z. B bei einer Nachforderung) in keinem Falle per Mail oder über die Bieterkommunikation zugesendet werden, da diese dann nicht ordnungsgemäß submittiert werden können. Bei Verstößen gegen den vorgeschriebenen Weg der Einreichung der Unterlagen, führt dies zum sofortigen formalen Ausschluss. 5) Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters eingereicht wird (s. beigefügtes Formular 531 EU). Bietergemeinschaften müssen die im Formular 325 EU genannten Nachweise für jedes Mitglied erbringen.
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Werden fehlende Unterlagen nachgefordert und nicht innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist eingereicht, führt dies zu einem Ausschluss des Angebots. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Es gelten die anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen (VgV/GWB) inkl. der Vergabeunterlagen.
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (Anlage Qualifikationsprofil) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (vollständig ausgefüllte/s Qualifikationsprofil/e gemäß Leistungsbeschreibung Kapitel C Punkt 4/5).
Referenznachweis: Anlage Beschreibung von Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Dem Angebot ist mindestens eine konkrete Referenz über ein/e erbrachte/s Leistung/Projekt des Bieters innerhalb der letzten drei Jahre mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung (Monat/Jahr) und des Auftraggebers (unter Anwendung der Anlage "Beschreibung von Referenzen") beizufügen.
Die Leistungen des jeweiligen Referenzauftrags müssen zudem wenigstens ein Jahr (Stichtag: Angebotsfrist) kontinuierlich ausgeführt worden sein.
Dieses Projekt muss inhaltlich und dem Volumen nach mit dem dieser Ausschreibung zugrundliegenden Projekt vergleichbar sein. Die Vergleichbarkeit muss anhand der Angaben des Bieters überprüfbar sein.
[Bei Eignungsleihe/Bietergemeinschaft wird ebenfalls um Berücksichtigung gebeten].
Mit der Angabe der Referenz bestätigt der Bieter, dass er vom Referenzauftraggeber das Einverständnis eingeholt hat, den Auftrag als Referenz in diesem Vergabeverfahren mit den vom Auftraggeber geforderten Informationen angeben zu dürfen.Kann der Bieter die Autorisierung der Referenz zum Zwecke des Eignungsnachweises in diesem Vergabeverfahren vom Referenzauftraggeber nicht auf Verlangen des Auftraggebers ihm gegenüber nachweisen, wird die betreffende Referenz nicht berücksichtigt.
Mit der Angabe eines Ansprechpartners und dessen Kontaktdaten des Referenzauftraggebers bestätigt der Bieter, dass sich der Ansprechpartner des Referenzauftraggebers einverstanden erklärt hat, vom Auftraggeber mittels der angegebenen Kontaktmöglichkeiten kontaktiert werden zu dürfen. Auf Verlangen des Auftraggebers weist der Bieter das Einverständnis des Ansprechpartners des Referenzauftraggebers nach.
Unterauftragsvergabe/Eignungsleihe (Formulare 533/534 EU) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen durch Dritte bzw. als/durch Unteraufträge/ eine Eignungsleihe zu vergeben beabsichtigt.
Unteraufträge:Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der durch die Unterauftragnehmer auszuführenden Leistungen angeben und die vorgesehenen Unterauftragnehmer benennen.
Sollten Auftragsteile an andere Unternehmen vergeben werden (Unteraufträge nach § 36 VgV), ist das Formular 533b EU auszufüllen und dem Angebot beizufügen.Eine Beauftragung oder ein Wechsel eines Unterauftragnehmers nach dem Zuschlag ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich.
Eignungsleihe:Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so muss er die hierfür vorgesehenen Kapazitäten im Angebot benennen (Formular 534a EU).
Der Bieter hat nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Die Eignung und die Leistungsfähigkeit dieser Unternehmen (Eignungsleihe) sind gemäß Formular 325 EU nachzuweisen.
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter muss eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Sinne der WPO oder ein anderes zugelassenes Unternehmen sein, das berufsrechtlich befugt ist, prüfungsnahe Beratungsleistungen (z.?B. Aufbau/Weiterentwicklung von Innenrevisionen, Governance-Richtlinien) zu erbringen. Der Nachweis bzw. die Gleichwertigkeit ist durch geeignete Nachweise (z.?B. aktueller Registerauszug, Zulassungsurkunde) mit Angebotsabgabe zu belegen.
Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung der Leistung. Sie kann früher gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen erfolgen. Fehlen solche Vereinbarungen, so hat die Zahlung des Rechnungsbetrages binnen eines Monats nach Eingang der prüfbaren Rechnung zu erfolgen. Die Zahlung geschieht in der Regel bargeldlos. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang des Überweisungsauftrages beim Zahlungsinstitut des Auftraggebers. Die Bezahlung wird, soweit nicht weitergehende Vereinbarungen getroffen sind, nach Wahl des Auftraggebers innerhalb von 14 Tagen unter Abzug des vereinbarten Skontos oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug geleistet, s. Formular 512 EU.
Es gelten die Vertrags- und Vergabebedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen in der aktuell gültigen Fassung, mit veröffentlicht in diesem Projektforum unter den Vergabeunterlagen. Auch im Falle des Zuschlags, werden die AGB´s vom Bewerber/Bieter nicht anerkannt, sollten diese auf Schriftstücke/Dokumente wie Teilnahmeanträgen/Angeboten, Rechnungen oder Lieferscheine abgebildet sein.
Einzureichenden Unterlagen: - Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen),- Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formular 523 EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen),- Verpflichtungserklärung Scientology Schutzklausel (Formular 526) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).