Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss mehrerer Rahmenvereinbarungen über Arbeitnehmerüberlassungen in den Bereichen der Systemadministration, Programmierung, Softwareentwicklung und Qualitätssicherung.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss mehrerer Rahmenvereinbarungen mit einer Laufzeit von 60 Monaten (02.01.2026 bis 31.12.2030).
Die Schätzmenge an abzurufenden Leistungen beträgt pro Los und pro Jahr für die Los-Nummern 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12 und 13 220 PT (Personentage) mit einer Höchstmenge von 250 PT pro Los und pro Jahr. Aufgrund der über die Rahmenvertragslaufzeit einzuhaltenden Pausen beträgt die Schätzmenge für die gesamte Vertragslaufzeit 990 PT pro Los.
Für die Los-Nummer 14 beträgt die Schätzmenge an abzurufender Leistung pro Jahr 440 PT (Personentage) mit einer Höchstmenge von 500 PT pro Jahr. Aufgrund der über die Rahmenvertragslaufzeit einzuhaltenden Pausen beträgt die Schätzmenge für die gesamte Vertragslaufzeit 1980 PT für dieses Los.
Die Arbeitnehmerüberlassungsverträge (Einzelabrufe) enden spätestens nach Ablauf von 18 Monaten nach Einsatzbeginn. Dabei entspricht ein Personenjahr 220 Personentagen und ein Personentag acht Stunden. Es ist dafür zu sorgen, dass die angebotene Person nach Ablauf der 3-monatigen Pause (entspricht ca. 55 PT) für einen erneuten Abruf zur Verfügung steht. Pausenzeiten können in den Preis einkalkuliert werden. Abrufe bei Arbeitnehmerüberlassung können aber auch für weniger als 18 Monate getätigt werden. Bei wegfallendem Bedarf kann der Entleiher den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende kündigen.
Die Leistungserbringung erfolgt im RZF. Die regelmäßige Anwesenheit pro Woche ergibt sich aus den einzelnen Losen der Leistungsbeschreibung. Im Rahmen besonderer Aktionen, kann auch eine Anwesenheit außerhalb der normalen Arbeitszeit erforderlich werden.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarungen beträgt jeweils fünf Jahre, da bei Verträgen über Arbeitnehmerüberlassungen nach max. 18 Monaten, drei Monate Pausenzeit eingehalten werden müssen, in denen die eingesetzten Personen keine Leistungen für den Auftraggeber erbringen dürfen. Um diese während der Vertragslaufzeit immer wiederkehrenden Pausenzeiten auszugleichen, wird die Rahmenvertragslaufzeit von den max. zulässigen vier Jahren ausnahmsweise auf fünf Jahre ausgeweitet.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der Bieter und Bewerber schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Rechenzentrum der Finanzverwaltungdes Landes Nordrhein-Westfalen (RZF NRW). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen beim RZF NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, und gegen solche, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem RZF NRW gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das RZF NRW dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, besteht die Möglichkeit, innerhalb von fünfzehn Kalendertagen einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
1) Sämtliche Vergabeunterlagen stehen kostenlos auf der Vergabeplattform zum Download zur Verfügung (Link siehe EU-Bekanntmachung Abschnitt "I.3) Kommunikation"). Die Unterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform (Vergabemarktplatz NRW) fristgerecht einzureichen. Angebote, die verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Ebenso wird die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW unter www.evergabe.nrw.de durchgeführt. 2) Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich. 3) Fragen werden ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.nrw.de beantwortet. Mündliche/ Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht und der Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Bieterfragen für alle Bieter von Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen zur Verfügung gestellt. 4) Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein vollständig elektronisches Verfahren. Bitte verwenden Sie für den Upload Ihrer Unterlagen ausschließlich den eingerichteten Submissionskanal der Vergabeplattform. Die Unterlagen dürfen ohne Aufforderung von der Vergabestelle (z. B bei einer Nachforderung) in keinem Falle per E-Mail oder über die Bieterkommunikation zugesendet werden, da diese dann nicht ordnungsgemäß submittiert werden können. Bei Verstößen gegen den vorgeschriebenen Weg der Einreichung der Unterlagen, führt dies zum sofortigen formalen Ausschluss. 5) Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmerschaften und Eignungsleihe sind nicht zugelassen. Dagegen verstoßende Angebote werden ausgeschlossen (s. Leistungsbeschreibung Kapitel A Punkt 7).
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Werden fehlende Unterlagen nachgefordert und nicht innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist eingereicht, führt dies zu einem Ausschluss des Angebots. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Es gelten die anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen (VgV/GWB) inkl. der Vergabeunterlagen.
HR-Eintrag (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung. Der Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein.
Anlage Beschreibung von Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Anlage Qualifikationsprofil (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Die Abrechnung erfolgt kalendermonatlich nachträglich nach Aufwand. Hierzu sind monatliche Tätigkeitsnachweise zu erstellen. Der Leistungsnachweis ist vom zuständigen Ansprechpartner des Entleihers abzuzeichnen. Die Zahlung erfolgt mit Zahlungsziel von 30 Tagen nach Eingang einer prüffähigen Rechnung auf ein von dem Verleiher in der Rechnung zu benennendes Bankkonto. Die Rechnung ist an das Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (RZF NRW), Roßstr. 131, 40476 Düsseldorf, zu richten poststelle-5011@fv.nrw.de oder als eRechnung (X-Format) an eingang@erechnung.nrw (Leitweg-ID 05111-12012-98). Auf der Rechnung ist die Vertrags-nummer des jeweiligen Einzelabrufs anzugeben. Bei Verwendung einer eRechnung ist die RZF-Vertragsnummer im Feld BT-12 Vertragsnummer oder BT-13 Bestellnummer anzugeben.(Verweis auf Formular 512 EU)
Es gelten die Vertrags- und Vergabebedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen in der aktuell gültigen Fassung, mit veröffentlicht in diesem Projektforum unter den Vergabeunterlagen. Auch im Falle des Zuschlags, werden die AGB´s vom Bewerber/Bieter nicht anerkannt, sollten diese auf Schriftstücke/Dokumente wie Teilnahmeanträgen/Angeboten, Rechnungen oder Lieferscheine abgebildet sein. (Formulare 511 und 512 EU)
Einzureichende Unterlagen sind dem Formular 325 EU zu entnehmen.