Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über 3 Jahre (optional kann der Vertrag um ein weiteres Jahr verlängert werden) über die Beschaffung von fabrikneuen, mobilen Endgeräten sowie passendem Zubehör, das unabhängig oder in Verbindung mit den Geräten bezogen werden kann, inklusive der Vor-Ort-Instandhaltung sowie der Anlieferung dieser Geräte an die Dienststellen der Finanzverwaltung des Landes NRW, abzuschließen.
Ziel der Ausschreibung ist es, eine Rahmenvereinbarung über 3 Jahre (optional kann der Vertrag um ein weiteres Jahr verlängert werden) über die Beschaffung von fabrikneuen, mobilen Endgeräten sowie passendem Zubehör, das unabhängig oder in Verbindung mit den Geräten bezogen werden kann, inklusive der Vor-Ort-Instandhaltung sowie der Anlieferung dieser Geräte an die Dienststellen der Finanzverwaltung des Landes NRW zu vergeben. In der Landesfinanzverwaltung sind aktuell ca. 35.000 mobile Endgeräte im Einsatz. Die Schätzmenge (die voraussichtliche Abnahmemenge über die gesamte Vertragslaufzweit) beträgt ca. 38.000 Geräte.Die neuen Geräte werden in verschiedenen Bereichen der Landesfinanzverwaltung eingesetzt
Der tatsächliche Beginn für die Leistungen des Auftragnehmers hinsichtlich der Instandhaltung wird einheitlich für alle Systeme auf den 20.04.2026 festgelegt. Die Leistungen zur Instandhaltung durch den Auftragnehmer sind ab dem Lieferzeitpunkt (Lieferung an das RZF NRW) durchzuführen.
Es wird vorab eine verifizierende Teststellung durchgeführt.
Die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung liegt bei 50.000 Stück.
Optional kann der Vertrag um ein Jahr verlängert werden.
Der Auftragnehmer koordiniert die Anlieferung der Geräte an die zu beliefernden Dienststellen der Finanzverwaltung NRW (laut Anlage "Dienststellenübersicht").
Es wird als Sicherheitsleistung eine Bürgschaftserklärung gefordert.
Der Rahmenvertrag mit dem Auftragnehmer steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Auftragnehmer zum im Zeitplan (siehe Kapitel A, Punkt 15) aufgeführten "Beginn der Lieferung" eine gültige selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers in Höhe von 10 % der Auftragssumme (Preise gemäß Kapitel B, Punkt 8, Nr. 2 sowie zzgl. USt unter Einschluss ggf. gemäß § 2 VOL Teil B beauftragter Mehrleistungen) für den ersten Abruf vorlegt. Diese Bürgschaft dient zur Sicherung der mit dem Kaufpreis gezahlten Entgelte für den Instandhaltungszeitraum gemäß Kapitel B, Punkt 5.2. Die Rückgabe der Bürgschaft an den Auftragnehmer erfolgt nach Ablauf dieses Instandhaltungszeitraums. Der Zeitraum der Gültigkeit ist in der Bürgschaft auszuweisen.Abrufe, die nach der Erstbeauftragung mit Zuschlag über den Rahmenvertrag erfolgen, stehen ebenfalls unter der auflösenden Bedingung der Vorlage einer Bürgschaftserklärung, sofern der jeweilige Auftragswert 50.000 EUR (brutto) oder mehr beträgt.
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Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der Bieter und Bewerber schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Rechenzentrum der Finanzverwaltungdes Landes Nordrhein-Westfalen (RZF NRW).Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen beim RZF NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, und gegen solche, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem RZF NRW gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).Teilt das RZF NRW dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, besteht die Möglichkeit, innerhalb von fünfzehn Kalendertagen einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
1) Sämtliche Vergabeunterlagen stehen kostenlos auf der Vergabeplattform zum Download zur Verfügung (Link siehe EU-Bekanntmachung Abschnitt "I.3) Kommunikation"). Die Unterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform (Vergabemarktplatz NRW) fristgerecht einzureichen. Angebote, die verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Ebenso wird die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW unter www.evergabe.nrw.de durchgeführt.
2) Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.
3) Fragen werden ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.nrw.de beantwortet. Mündliche/Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht undder Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Bieterfragen für alle Bietervon Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen zur Verfügung gestellt.
4) Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein vollständig elektronisches Verfahren. Bitte verwenden Sie für den Upload Ihrer Unterlagen ausschließlich den eingerichteten Submissionskanal der Vergabeplattform.Die Unterlagen dürfen ohne Aufforderung von der Vergabestelle (z. B bei einer Nachforderung) in keinem Falle per Mail oder über die Bieterkommunikation zugesendet werden, da diese dann nicht ordnungsgemäß submittiert werden können.Bei Verstößen gegen den vorgeschriebenen Weg der Einreichung der Unterlagen, führt dies zum sofortigen formalen Ausschluss.
5) Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichneten Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder rechtsverbindlich vertritt, eingereicht wird (s. beigefügtes Formular 531 EU).Bietergemeinschaften müssen die im Formular 325 EU genannten Nachweise für jedes Mitglied erbringen.
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Werden fehlende Unterlagen nachgefordert und nicht innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist eingereicht, führt dies zu einem Ausschluss des Angebots.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.Interne Begründung zur Einschränkung bzw. zum Auschluss der Nachforderung
Es gelten die anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen (VgV/GWB) inkl. der Vergabeunterlagen
HR-Eintrag (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
Unterauftragsvergabe (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Referenz Beschreibung von Referenzen (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Der Bieter muss als Eigenauskunft mittels der Anlage "Beschreibung von Referenzen RZF" nachweisen, dass er innerhalb der letzten drei Jahre (Stichtag ist das Datum der Angebotsfrist) mindestens zwei Projekte(Verkauf von Hardware inkl. Rollout, Installation und Instandhaltungsleistungen) in Art und Umfang dieser Ausschreibung bereits durchgeführt hat. Als Nachweis gilt eine Lieferleistung von mindestens 4.000 PCs, Notebooks oder Druckern (pro Gerätegattung oder als Summe aus mehreren Gerätegattungen) an einen Auftraggeber innerhalb eines Jahres. Eine entsprechende Referenz mit Angaben zum Leistungsgegenstand, Rechnungswert, Leistungszeitraum sowie mit Kontaktdaten einer Auskunftsperson des Auftraggebers muss dem Angebot beigefügt werden. Die in der Referenz angegebene Auskunftsperson soll die Angaben in der Referenzliste bestätigen können und befugt sein, zur Qualität der Auftragserfüllung Angaben zu machen. Wenn im Falle des § 36 Abs. 1 S. 3 VgV ein Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft, ist auch § 47 VgV anzuwenden, sodass von dem Bieter auch für den Unterauftragnehmer (Eignungsleiher) mindestens eine Referenz im oben beschriebenen Umfang - bezogen auf vom Unterauftragnehmer (Eignungsleiher) erbrachte Leistungen - mit Angebotsabgabe vorgelegt werden muss
Bürgschaftserklärung:Der Rahmenvertrag mit dem Auftragnehmer steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Auftragnehmer zum im Zeitplan (siehe Kapitel A, Punkt 15 der Leistungsbeschreibung) aufgeführten "Beginn der Lieferung" eine gültige selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers in Höhe von 10 % der Auftragssumme (Preise gemäß Kapitel B, Punkt 8, Nr. 2 sowie zzgl. USt unter Einschluss ggf. gemäß § 2 VOL Teil B beauftragter Mehrleistungen) für den ersten Abruf vorlegt. Diese Bürgschaft dient zur Sicherung der mit dem Kaufpreis gezahlten Entgelte für den Instandhaltungszeitraum gemäß Kapitel B, Punkt 5.2. Die Rückgabe der Bürgschaft an den Auftragnehmer erfolgt nach Ablauf dieses Instandhaltungszeitraums. Der Zeitraum der Gültigkeit ist in der Bürgschaft auszuweisen.Abrufe, die nach der Erstbeauftragung mit Zuschlag über den Rahmenvertrag erfolgen, stehen ebenfalls unter der auflösenden Bedingung der Vorlage einer Bürgschaftserklärung, sofern der jeweilige Auftragswert 50.000 EUR (brutto) oder mehr beträgt.Für den Fall, dass der Auftragnehmer seiner vertraglich festgelegten Instandhaltungsverpflichtung (siehe Kapitel B, Punkt 5.2) nicht nachkommt, behält sich der Auftraggeber vor, ohne vorherige Ankündigung einen Dritten mit der Instandhaltung oder einer Ersatzbeschaffung zu beauftragen. Der Auftraggeber ist in diesem Fall berechtigt, sich in der Höhe der durch die Reparatur oder Ersatzbeschaffung entstehenden Kosten durch Inanspruchnahme der Bürgschaft schadlos zu halten.
Es gelten die Vertrags- und Vergabebedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen in der aktuell gültigen Fassung, mit veröffentlicht in diesem Projektforum unter den Vergabeunterlagen. Auch im Falle des Zuschlags, werden die AGB´s vom Bewerber/Bieter nicht anerkannt, sollten diese auf Schriftstücke/Dokumente wie Teilnahmeanträgen/Angeboten, Rechnungen oder Lieferscheine abgebildet sein.