Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Mini-PCs mit gleichzeitigem ersten Abruf von 3000 Geräten.
Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss einer RV zur Lieferung von fabrikneuen Mini-PCs mit gleichzeitigem erstem Abruf von 3000 Geräten, inklusive der Vor-Ort-Instandhaltung. Die Lieferungen werden entsprechend der Anlage "Dienststellenübersicht" an die Dienststellen der (Landesfinanzverwaltung) LFV NRW versendet. Die Beauftragungen und Rechnungsprüfungen erfolgen durch das RZF NRW.
Die Dauer der Rahmenvereinbarung umfasst drei Jahre. Des Weiteren behält sich der Auftraggeber die Option vor, die RV um ein Jahr zu verlängern.
Im Rahmen der Ausschreibung wird unter Kapitel B Punkt 1.10 Leistungsbeschreibung eine Schätz- und Höchstabnahmemenge definiert. Die voraussichtliche Schätzmenge an abzurufenden Leistungen innerhalb der maximalen Vertragslaufzeit beträgt 3000 Stück. Die Höchstmenge an abzurufenden Leistungen innerhalb der maximalen Vertragslaufzeit beträgt 4500 Stück.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung (RV) beginnt mit Zuschlagerteilung und umfasst einen Zeitraum von drei Jahren. Des Weiteren behält sich der Auftraggeber die Option vor, die RV um ein Jahr zu verlängern.
Weitere Erfüllungsorte: Die Lieferungen erfolgen an die Dienststellen der LFV NRW gemäß Anlage "Dienstellenübersicht".
Weitere Erfüllungsorte: Die Lieferungen erfolgen an die Dienststellen der Finanzverwaltung des Landes NRW gemäß Anlage "Dienstellenübersicht".
Die Abholung und Entsorgung der Verpackungen, einschließlich der durch den Auftragnehmer bereitgestellten EURO-Paletten, wird vom Auftragnehmer koordiniert und erfolgt kostenfrei. Die Entsorgung wird ohne Mitwirkung des Personals der Dienststellen durchgeführt. Eine sortenreine Trennung des Verpackungsmaterials wird nicht durch den Auftraggeber vorgenommen. Die Abholung ist innerhalb eines geeigneten Zeitrahmens sicherzustellen, der im Rahmen des Kick-off-Meetings näher festgelegt wird. Es ist sicherzustellen, dass die Entsorgung umweltgerecht und gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgt.
Die Geräte entsprechen hinsichtlich Ergonomie, Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz den gültigen Normen sowie Gesetzen und Verordnungen, den Regeln und dem heutigen Stand der Technik sowie den Sicherheitsregeln im Bürobereich. Hersteller-Erklärungen (z. B. "Eco Declaration ECMA-370") und Prüfberichte gemäß "ENERGY STAR", "Blauer Engel" oder gleichwertig können in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der Bieter und Bewerber schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Rechenzentrum der Finanzverwaltungdes Landes Nordrhein-Westfalen (RZF NRW). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen beim RZF NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, und gegen solche, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem RZF NRW gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das RZF NRW dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, besteht die Möglichkeit, innerhalb von fünfzehn Kalendertagen einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
1) Sämtliche Vergabeunterlagen stehen kostenlos auf der Vergabeplattform zum Download zur Verfügung (Link siehe EU-Bekanntmachung Abschnitt "I.3) Kommunikation"). Die Unterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform (Vergabemarktplatz NRW) fristgerecht einzureichen. Angebote, die verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Ebenso wird die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW unter www.evergabe.nrw.de durchgeführt. 2) Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich. 3) Fragen werden ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.nrw.de beantwortet. Mündliche/ Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht und der Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Bieterfragen für alle Bieter von Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen zur Verfügung gestellt. 4) Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein vollständig elektronisches Verfahren. Bitte verwenden Sie für den Upload Ihrer Unterlagen ausschließlich den eingerichteten Submissionskanal der Vergabeplattform. Die Unterlagen dürfen ohne Aufforderung von der Vergabestelle (z. B bei einer Nachforderung) in keinem Falle per Mail oder über die Bieterkommunikation zugesendet werden, da diese dann nicht ordnungsgemäß submittiert werden können. Bei Verstößen gegen den vorgeschriebenen Weg der Einreichung der Unterlagen, führt dies zum sofortigen formalen Ausschluss. 5) Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters eingereicht wird (s. beigefügtes Formular 531 EU). Bietergemeinschaften müssen die im Formular 325 EU genannten Nachweise für jedes Mitglied erbringen.
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Werden fehlende Unterlagen nachgefordert und nicht innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist eingereicht, führt dies zu einem Ausschluss des Angebots.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
siehe Vergabeunterlagen
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Folgende Unterlagen sind durch jeden Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft oder durch Dritte (im Falle einer Eignungsleihe) einzureichen:
1. Handels- oder Berufsregistereintrag (mit dem Angebot vorzulegen): Der Bieter hat den Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, zu erbringen. Dazu hat der Bieter den Auszug aus dem Handelsregister, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein darf, einzureichen.
Sofern der Bieter, das Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Dritte (im Falle einer Eignungsleihe) nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf an dere Weise. Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.
Unterauftragsvergabe/Eignungsleihe (Formulare 533/534 EU) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen durch Dritte bzw. als/durch Unteraufträge/ eine Eignungsleihe zu vergeben beabsichtigt.
Unteraufträge:Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der durch die Unterauftragnehmer auszuführenden Leistungen angeben und die vorgesehenen Unterauftragnehmer benennen.
Sollten Auftragsteile an andere Unternehmen vergeben werden (Unteraufträge nach § 36 VgV), ist das Formular 533b EU auszufüllen und dem Angebot beizufügen.Eine Beauftragung oder ein Wechsel eines Unterauftragnehmers nach dem Zuschlag ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich.
Eignungsleihe:Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so muss er die hierfür vorgesehenen Kapazitäten im Angebot benennen (Formular 534a EU).
Der Bieter hat nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Die Eignung und die Leistungsfähigkeit dieser Unternehmen (Eignungsleihe) sind gemäß Formular 325 EU nachzuweisen.
Mindestens eine Projektreferenz innerhalb der letzten drei Jahre (Stichtag ist das Datum der Angebotsfrist) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter muss nachweisen, dass er innerhalb der letzten drei Jahre (Stichtag ist das Datum der Angebotsfrist) mindestens ein Projekt (Verkauf von Hardware inkl. Rollout und Instandhaltungsleistungen) in Art und Umfang dieser Ausschreibung bereits durchgeführt hat.
Als Nachweis gilt eine Lieferleistung von mindestens 2.000 PCs, Notebooks oder Druckern (pro Gerätegattung oder als Summe aus mehreren Gerätegattungen) an einen Auftraggeber innerhalb eines halben Jahres. Eine entsprechende Referenz mit Angaben zum Leistungsgegenstand, Rechnungswert, Leistungszeitraum sowie mit Kontaktdaten einer Auskunftsperson des Auftraggebers muss dem Angebot beigefügt werden. Die in der Referenz angegebene Auskunftsperson soll die Angaben in der Referenzliste bestätigen können und befugt sein, zur Qualität der Auftragserfüllung Angaben zu machen.
Kann der Bieter die Autorisierung der Referenz zum Zwecke des Eignungsnachweises in diesem Vergabeverfahren vom Referenzauftraggeber nicht auf Verlangen des Auftraggebers ihm gegenüber nachweisen, wird die betreffende Referenz nicht berücksichtigt.
Mit der Angabe eines Ansprechpartners und dessen Kontaktdaten des Referenzauftraggebers bestätigt der Bieter, dass sich der Ansprechpartner des Referenzauftraggebers ein verstanden erklärt hat, vom Auftraggeber mittels der angegebenen Kontaktmöglichkeiten kontaktiert werden zu dürfen. Auf Verlangen des Auftraggebers weist der Bieter das Einverständnis des Ansprechpartners des Referenzauftraggebers nach.[Bei Eignungsleihe/Bietergemeinschaft wird ebenfalls um Berücksichtigung gebeten]
Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung der Leistung. Sie kann früher gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen erfolgen. Fehlen solche Vereinbarungen, so hat die Zahlung des Rechnungsbetrages binnen eines Monats nach Eingang der prüfbaren Rechnung zu erfolgen. Die Zahlung geschieht in der Regel bargeldlos. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang des Überweisungsauftrages beim Zahlungsinstitut des Auftraggebers.
Die Bezahlung wird, soweit nicht weitergehende Vereinbarungen getroffen sind, nach Wahl des Auftraggebers innerhalb von 14 Tagen unter Abzug des vereinbarten Skontos oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug geleistet, s. Formular 512 EU.
Der Rahmenvertrag mit dem Auftragnehmer steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Auftragnehmer zum im Zeitplan (siehe Punkt 1.6) aufgeführten "Beginn der Lieferung" eine gültige selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers in Höhe von 10 % der Auftragssumme (Preise gemäß Punkt 1.16 Nr. 1 und 2 sowie zzgl. USt unter Einschluss ggf. gemäß § 2 VOL Teil B beauftragter Mehrleistungen) vorlegt. Diese Bürgschaft dient zur Sicherung der mit dem Kaufpreis gezahlten Entgelte für den Instandhaltungszeitraum gemäß Punkt 1.12.2. Die Rückgabe der Bürgschaft an den Auftragnehmer erfolgt nach Ablauf dieses Instandhaltungszeitraums. Der Zeitraum der Gültigkeit ist in der Bürgschaft auszuweisen.Abrufe, die nach der Erstbeauftragung mit Zuschlag über den Rahmenvertrag erfolgen, stehen ebenfalls unter der auflösenden Bedingung der Vorlage einer Bürgschaftserklärung, sofern der jeweilige Auftragswert 50.000 EUR (brutto) oder mehr beträgt.
Es gelten die Vertrags- und Vergabebedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen in der aktuell gültigen Fassung, mit veröffentlicht in diesem Projektforum unter den Vergabeunterlagen. Auch im Falle des Zuschlags, werden die AGB´s vom Bewerber/Bieter nicht anerkannt, sollten diese auf Schriftstücke/Dokumente wie Teilnahmeanträgen/Angeboten, Rechnungen oder Lieferscheine abgebildet sein.