Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss mehrerer Rahmenvereinbarungen über Arbeitnehmerüberlassungen.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss mehrerer Rahmenvereinbarungen mit einer Laufzeit von 60 Monaten (04.01.2027 bis 31.12.2031). Die Schätzmenge an abzurufenden Leistungen beträgt pro Los und pro Jahr 220 PT (Personentage) mit einer Höchstmenge von 250 PT pro Los und pro Jahr. Aufgrund der über die Rahmenvertragslaufzeit einzuhaltenden Pausen beträgt die Schätzmenge für die gesamte Vertragslaufzeit 990 PT pro Los.
Die Arbeitnehmerüberlassungsverträge (Einzelabrufe) enden spätestens nach Ablauf von 18 Monaten nach Einsatzbeginn. Dabei entspricht ein Personenjahr 220 Personentagen und ein Personentag acht Stunden. Es ist dafür zu sorgen, dass die angebotene Person nach Ablauf der 3-monatigen Pause (entspricht ca. 55 PT) für einen erneuten Abruf zur Verfügung steht. Pausenzeiten können in den Preis einkalkuliert werden. Abrufe bei Arbeitnehmerüberlassung können aber auch für weniger als 18 Monate getätigt werden. Bei wegfallendem Bedarf kann der Entleiher den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende kündigen.
Die Leistungserbringung erfolgt im RZF. Die regelmäßige Anwesenheit pro Woche ergibt sich aus den einzelnen Losen der Leistungsbeschreibung. Im Rahmen besonderer Aktionen, kann auch eine Anwesenheit außerhalb der normalen Arbeitszeit erforderlich werden.
Das RZF zieht ab voraussichtlich dem 01.08.2026 zur Liegenschaft nach Kaarst um. Die Leistungserbringung erfolgt im RZF. Die regelmäßige Anwesenheit pro Woche ergibt sich aus den einzelnen Losen der Leistungsbeschreibung. Im Rahmen besonderer Aktionen, kann auch eine Anwesenheit außerhalb der normalen Arbeitszeit erforderlich werden.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarungen beträgt jeweils fünf Jahre, da bei Verträgen über Arbeitnehmerüberlassungen nach max. 18 Monaten, drei Monate Pausenzeit eingehalten werden müssen, in denen die eingesetzten Personen keine Leistungen für den Auftraggeber erbringen dürfen. Um diese während der Vertragslaufzeit immer wiederkehrenden Pausenzeiten auszugleichen, wird die Rahmenvertragslaufzeit von den max. zulässigen vier Jahren ausnahmsweise auf fünf Jahre ausgeweitet.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der Bieter und Bewerber schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Rechenzentrum der Finanzverwaltungdes Landes Nordrhein-Westfalen (RZF NRW). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen beim RZF NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, und gegen solche, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem RZF NRW gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das RZF NRW dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, besteht die Möglichkeit, innerhalb von fünfzehn Kalendertagen einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
1) Sämtliche Vergabeunterlagen stehen kostenlos auf der Vergabeplattform zum Download zur Verfügung (Link siehe EU-Bekanntmachung Abschnitt "I.3) Kommunikation"). Die Unterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform (Vergabemarktplatz NRW) fristgerecht einzureichen. Angebote, die verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Ebenso wird die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW unter www.evergabe.nrw.de durchgeführt. 2) Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich. 3) Fragen werden ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.nrw.de beantwortet. Mündliche/ Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht und der Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Bieterfragen für alle Bieter von Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen zur Verfügung gestellt. 4) Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein vollständig elektronisches Verfahren. Bitte verwenden Sie für den Upload Ihrer Unterlagen ausschließlich den eingerichteten Submissionskanal der Vergabeplattform. Die Unterlagen dürfen ohne Aufforderung von der Vergabestelle (z. B bei einer Nachforderung) in keinem Falle per E-Mail oder über die Bieterkommunikation zugesendet werden, da diese dann nicht ordnungsgemäß submittiert werden können. Bei Verstößen gegen den vorgeschriebenen Weg der Einreichung der Unterlagen, führt dies zum sofortigen formalen Ausschluss. 5) Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmerschaften und Eignungsleihe sind nicht zugelassen. Dagegen verstoßende Angebote werden ausgeschlossen (s. Leistungsbeschreibung Kapitel A Punkt 7).
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Werden fehlende Unterlagen nachgefordert und nicht innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist eingereicht, führt dies zu einem Ausschluss des Angebots. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Es gelten die anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen (VgV/GWB) inkl. der Vergabeunterlagen.
Anlage Beschreibung von Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter hat mit dem Angebot mindestens eine wesentlichevergleichbare Referenz pro Los abzugeben. Hierfür muss die Anlage"Beschreibung von Referenzen" ausgefüllt und mit den Angebotsunterlageneingereicht werden.Das Referenzprojekt muss inhaltlich und dem Volumen nach mit dem dieser Ausschreibung zugrundliegenden Projekt vergleichbar sein, hier:
-Arbeitnehmerüberlassung im IT-Umfeld-mindestens 160 Personentage pro Referenz und pro Jahr
Die Vergleichbarkeit muss anhand der Angaben des Bieters überprüfbar sein. In den Zuschlagskriterien der einzelnen Projekte (Kapitel B) können weitere fachliche Referenzen gefordert sein.Bei den Referenzen sind die entsprechenden Kontaktdaten (Auftraggeber, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse) des Auftraggebers anzugeben. Mit Angabe der Referenz bestätigt der Bieter, vom Referenzauftraggeber das Einverständnis eingeholt zu haben, den Auftrag als Referenz in diesem Vergabeverfahren mit den vom Auftraggeber geforderten Informationen angeben zu dürfen, ansonsten wird/werden die Referenz/en nicht bewertet.Mit der Angabe eines Ansprechpartners und den Kontaktdaten des Referenzgebers bestätigt der Bieter, dass sich der Ansprechpartner des Referenzauftraggebers einverstanden erklärt hat, vom Auftraggeber mittels der angegebenen Kontaktmöglichkeiten, kontaktiert werden zu dürfen.Auf Verlangen des Auftraggebers weist der Bieter das Einverständnis desAnsprechpartners des Referenzauftraggebers nach.
Anlage Qualifikationsprofil (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
HR-Eintrag (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung. Der Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein.
Nur bei Los 15 und 16: Red Hat Premier Partner (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter muss für Los 15 und 16 nachweisen können, dass er Red Hat Premier Partner ist. Der Nachweis erfolgt über Angabe des entsprechenden Partnerstatus.
Nur bei Los 8: Microsoft Gold Partner in mindestens drei Kompetenzen oder Microsoft Silver Partner in mindestens sechs Kompetenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter muss folgende Anforderungen/Zertifizierungen erfüllen:-Microsoft Gold Partner in mindestens drei Kompetenzen oder-Microsoft Silver Partner in mindestens sechs Kompetenzen(Nachweis durch Zertifizierungen)
Nur bei Los 17: mindestens zwei Microsoft Solutions Partner Designation (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter muss folgende Anforderungen/Zertifizierungen erfüllen:-mindestens zwei Microsoft Solutions Partner Designation(Nachweis durch Zertifikate)
Die Abrechnung erfolgt kalendermonatlich nachträglich nach Aufwand. Hierzu sind monatliche Tätigkeitsnachweise zu erstellen. Der Leistungsnachweis ist vom zuständi-gen Ansprechpartner des Entleihers abzuzeichnen. Die Zahlung erfolgt mit Zahlungsziel von 30 Tagen nach Eingang einer prüffähigen Rechnung auf ein von dem Verleiher in der Rechnung zu benennendes Bankkonto. Die Rechnung ist an das Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (RZF NRW), Dezentrale Scanstelle LBV NRW, 40340 Düsseldorf, zu richten oder per E-Mail (pdf-Format) poststelle-5011@fv.nrw.de oder als eRechnung (X-Format) an eingang@erechnung.nrw (Leitweg-ID 05111-12012-98). Auf der Rechnung ist die Vertragsnummer des jeweiligen Einzelabrufs anzugeben. Bei Verwendung einer eRech-nung ist die RZF-Vertragsnummer im Feld BT-12 Vertragsnummer oder BT-13 Bestell-nummer anzugeben.
Es gelten die Vertrags- und Vergabebedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen in der aktuell gültigen Fassung, mit veröffentlicht in diesem Projektforum unter den Vergabeunterlagen. Auch im Falle des Zuschlags, werden die AGB´s vom Bewerber/Bieter nicht anerkannt, sollten diese auf Schriftstücke/Dokumente wie Teilnahmeanträgen/Angeboten, Rechnungen oder Lieferscheine abgebildet sein. (Formulare 511 und 512 EU).
Einzureichende Unterlagen sind dem Formular 325 EU zu entnehmen.