RV Probenahme und Analyse von Kraftstoffproben
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Leibnizstraße 10
45659
Recklinghausen
Deutschland
DE 126 352 455
Vergabestelle - FB 15
+49 2361/305-0
+49 2361/305-59855
vergabestelle@lanuk.nrw.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7DY62X4F76

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7DY62X4F76/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Art der Leistung
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima des Landes NRW (LANUK NRW) beabsichtigt für das Jahr 2027, eine Rahmenvereinbarung je Los über die Probennahme (Los 1) und -analyse (Los 2) von ca. 270 Kraftstoffproben in NRW abzuschließen. Aus der Rahmenvereinbarung sollen insbesondere die sachlich zuständigen Unteren Immissionsschutzbehörden abrufen.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.

Umfang der Leistung
Das Auftragsvolumen umfasst die in den Leistungsbeschreibungen zu Los 1 und Los 2 genannten Beprobungen und Analysen von Kraftstoffen.
Im Land Nordrhein-Westfalen werden pro Kalenderjahr ca. 270 Proben veranlasst, die sich auf sämtliche Unteren Immissionsschutzbehörden verteilen. Die Proben für die Analysenaufträge der Winterware werden jeweils im Zeitraum vom 01.01. bis 28.02. und vom 16.11. bis 31.12 gezogen. Die Proben der Sommerware werden im Zeitraum vom 15.04. bis zum 30.09. genommen. Die Proben sollen innerhalb einer Woche vom Probenehmer zur Analyse an das beauftragte Labor übergeben werden. Die Proben verteilen sich nach Anlage 20, I und II der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der 10. BImSchV vom 19. Dezember 2022 (BAnz. AT 27.12.2022 B6) auf die Kraftstoffe wie folgt:
- ca. 86 Stichproben Ottokraftstoff E5 (Normal, Super)
- ca. 78 Stichproben Dieselkraftstoff
- ca. 86 Stichproben Ottokraftstoff E10
- Zusätzlich sind ca. 6 Proben Ottokraftstoff "Super Plus schwefelfrei ROZ 98" und
- weitere ca. 14 Proben von sonstigen Kraftstoffen (Ethanolkraftstoff (E85), Autogas, Erdgas/Biogas als Kraftstoff, Biodiesel, Pflanzenölkraftstoff)mit einem Marktanteil von unter 10 %
Die Aufteilung der Proben auf Otto-, Diesel- bzw. sonstige Kraftstoffe kann vom Auftraggeber bzw. der ausschreibenden Stelle angepasst werden
Der tatsächliche Bedarf kann das geschätzte Volumen jeweils sowohl über- als auch unter-schreiten. Des Weiteren wird auf die jeweilige Leistungsbeschreibung des Loses verwiesen. Die Zahl der zu nehmenden und analysierenden Proben kann um ca. 10 v.H. nach oben oder unten abweichen.
Eine verbindliche Abnahmeverpflichtung für die Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung besteht vertraglich nicht. Die Beauftragung der Leistungen gem. Leistungsbeschreibung kann nur in dem Umfang erfolgen, wie dem LANUK Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung zugewiesen werden.
Die Unteren Immissionsschutzbehörden sind in NRW zuständig für den Vollzug der 10. BIm-SchV in ihrem jeweiligen räumlichen Zuständigkeitsgebiet. Die im Kalenderjahr anfallenden Proben werden auf sämtliche Unteren Immissionsschutzbehörden verteilt. Die zu beproben den Tankstellen werden von den Unteren Immissionsschutzbehörden vorgegeben.

Haupterfüllungsort

Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Leibnizstraße 10
45659
Recklinghausen

Die Unteren Immissionsschutzbehörden sind in NRW zuständig für den Vollzug der 10. BIm-SchV in ihrem jeweiligen räumlichen Zuständigkeitsgebiet. Die im Kalenderjahr anfallenden Proben werden auf sämtliche Unteren Immissionsschutzbehörden verteilt. Die zu beproben den Tankstellen werden von den Unteren Immissionsschutzbehörden vorgegeben.
Los 1 Probennahme
Die Proben sind vom Auftragnehmer an der jeweiligen Tankstelle vor Ort zu ziehen.
Die zu beprobenden Tankstellen werden von den Kreisen und Kommunen frei ausgewählt und stehen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.
Diese werden dem Auftragnehmer unmittelbar nach Zuschlagserteilung für das jeweilige Jahr mitgeteilt.
Der Probenahmetermin ist 1 Wochen im Vorfeld der Unteren Immissionsschutzbehörde durch das Labor bekanntzugeben.
Für die anschließende Analyse sind die Proben innerhalb einer Woche an das beauftragte Labor (Auftragnehmer Los 2) zu übermitteln. Die Kontaktdaten des Analytischen Labors werden nach Zuschlagserteilung bekannt gegeben.
Die Analysen werden in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers, einem anderen
Mitglied der Bietergemeinschaft oder einem eingebundenen Nachunternehmen erbracht.

Der konkrete Einzelvertrag kommt insoweit zwischen dem Bieter (=Auftragnehmer)
und der Unteren Immissionsschutzbehörde (= Auftraggeber) zustande. Das LANUK
übermittelt eine mit den Unteren Immissionsschutzbehörden abgestimmte Liste der zu beprobenden Tankstellen.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Die Proben für die Analysenaufträge der Winterware werden jeweils im Zeitraum vom 01.01. bis 28.02. und vom 16.11. bis 31.12 gezogen. Die Proben der Sommerware werden im Zeitraum vom 15.04. bis zum 30.09. genommen

Laufzeit bzw. Dauer

01.01.2027
31.12.2027

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Ja

Angebote sind möglich für

Beschreibung
Probenahme Kraftstoff
1

Erfüllungsort

Art und Umfang der Leistung

Im Land Nordrhein-Westfalen werden pro Kalenderjahr ca. 270 Proben veranlasst, die sich auf sämtliche Unteren Immissionsschutzbehörden verteilen. Die Beprobungen der Winterware werden jeweils im Zeitraum vom 01.01. bis 28.02. und vom 16.11. bis 31.12 veranlasst. Die Beprobungen der Sommerware sind im Zeitraum vom 15.04. bis zum 30.09. durchzuführen. Die Zahl und die Orte der zu nehmenden Proben ergeben sich aus einer Liste der Tankstellen, die jährlich von den Unteren Immissionsschutzbehörden vorgegeben bzw. neu erstellt wird. Die Proben verteilen sich nach Anlage 20, I und II der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der 10. BImSchV vom 19. Dezember 2022 (BAnz. AT 27.12.2022 B6) auf die Kraftstoffe wie folgt:
-ca. 86 Stichproben Ottokraftstoff E5 (Normal, Super)
-ca. 86 Stichproben Ottokraftstoff E10
-ca. 78 Stichproben Dieselkraftstoff B 7
-Zusätzlich sind ca. 6 Proben Ottokraftstoff "Super Plus schwefelfrei ROZ 98" und
-weitere ca. 14 Proben von sonstigen Kraftstoffen (Ethanolkraftstoff (E85), Flüssiggas LPG, Erdgas/Biogas CNG/LNG als Kraftstoff, Biodiesel B100, Pflanzenölkraftstoff PÖ) mit einem Marktanteil von unter 10 %
Die Proben sind jeweils zu möglichst gleichen Teilen im Sommer- und Winterzeitraum zu nehmen.
Bei der Probennahme sowie bei dem Transport der Proben sind folgende Normen und besonderen Vorgaben zu beachten:
-
Otto- und Dieselkraftstoffe, sowie Biodiesel, Ethanolkraftstoff (E85) und Pflan-zenölkraftstoff nach DIN EN 14275, Ausgabe Mai 2013. Auf einen vier Liter Vorlauf kann nur verzichtet werden, wenn die Probenahme direkt im An-schluss an einen Betankungsvorgang erfolgt. Die flüssigen Kraftstoffproben sind jeweils in drei gasdicht verschließbaren Behältern zu je ungefähr vier Li-tern, mit einem Befüllungsgrad entsprechend der jeweilig anzuwendenden Norm abzufüllen.
-
Bei Autogas hat die Probenahme nach DIN 51610, Ausgabe Juni 1983, zu er-folgen.
-
Bei Erdgas als Kraftstoff ist die Probe an der Zapfpistole über ein Adapter-stück nach DVGW Arbeitsblatt G 264, Ausgabe September 2016, zu entneh-men. Es werden mindestens zwei Aluminium-Druckgasflaschen mit einem Vo-lumen von 2 Litern auf einen Enddruck von 150 bar befüllt. Aus Sicherheits-gründen soll darauf verzichtet werden, eine Rückstellprobe zu entnehmen, d.h. es muss keine Druckgasflasche beim Auskunftspflichtigen an der Tank-stelle verbleiben, da eine sichere Lagerung und Handhabung möglicherweise nicht immer gewährleistet werden kann. In diesem Fall ist dem Auskunfts-pflichtigen im Streitfall für eine weitere Analyse eine hinreichende Menge der Analyseprobe zur Verfügung zu stellen.
Die gezogenen Kraftstoffproben sind durch Plombieren oder andere gleichwertige Maßnahmen zu sichern. Das verantwortliche Tankstellenpersonal hat zu bestätigen, dass die dort verbleibende Kraftstoffprobe (Schiedsprobe) unverändert bleibt und dass jederzeit Ort und Zeit der Probeentnahme nachgewiesen werden können.
Von den jeweils drei Behältnissen (je zwei bei Erdgas und Flüssiggas) pro Proben-ahme dient das erste als Analyseprobe und das zweite Behältnis als Rückstellprobe, welche mindestens ein Jahr beim Auftragnehmer für die analytische Untersuchung (Los 2) verbleibt. Das dritte Behältnis verbleibt außer bei Erdgas und Flüssiggas als Schiedsprobe ebenfalls mindestens ein Jahr beim Auskunftspflichtigen.
Die Probenahme, der Umgang mit den Proben und die Lagerung der Proben haben nach den einschlägigen Arbeitsschutz- sowie Sicherheits- und Umweltschutzbestimmungen zu erfolgen. Über die Probenahme ist ein Protokoll zu erstellen (siehe: Ziffer 4 der Leistungsbeschreibung).
Die Kraftstoffprobennahme ist durch den Auftragnehmer effizient zu planen, insbesondere sollen nah beieinander liegende Probenahmenorte mit einer Anreise erledigt werden. Für die anschließende Analyse sind die Proben innerhalb einer Woche an das beauftragte Labor zu übermitteln

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Zusätzliche Angaben

Beschreibung
Analyse Kraftstoff
2

Erfüllungsort

Art und Umfang der Leistung

Von den jeweils drei Behältnissen (je zwei bei Erdgas und Flüssiggas) pro Probenahme dient das erste als Analyseprobe und das zweite Behältnis als Rückstellprobe, welche mindestens ein Jahr beim Auftragnehmer verbleibt.
Der Umgang mit den Proben und die Lagerung der Proben haben nach den einschlägigen Arbeitsschutz- sowie Sicherheits- und Umweltschutzbestimmungen zu erfolgen.
Die anschließende Analyse der Proben ist spätestens nach vier Wochen abzuschließen sowie deren Ergebnis an die Unteren Immissionsschutzbehörden und parallel an das LANUK zu übermitteln sowie in die FQMS-Datenbank (https://fqms.umweltbun-desamt.de/#/home) einzutragen. Die Ansprechpartner bei den Unteren Immissionsschutzbehörden werden nach Bezuschlagung bekannt gegeben.
Zu analysieren sind sämtliche in den Anlagen 3 (Ottokraftstoff E5), 4 (Ottokraftstoff E10), 5 (Dieselkraftstoff B7), 6 (Biodiesel), 7 (Ethanolkraftstoff E 85), 8 (Flüssiggas), 9 (Erdgas und Biogas), 10 bzw.11 (Pflanzenölkraftstoff) der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der 10. BImSchV vom 19. Dezember 2022 (BAnz. AT 27.12.2022 B6) genannten Parameter auf der Grundlage der dort genannten Prüfverfahren.
Ein Vergleich der Prüfergebnisse mit den in den Anlagen 3,4,5,6,7,8,9,10 und11der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der 10. BImSchV vom 19.12.2022 (Banz. AT 27.12.2022 B6) genannten Ablehnungsgrenzwerten erfolgt automatisch im FQMS-Portal.
Prüfergebnisse, die die Ablehnungsgrenzwerte über- bzw. unterschreiten, sind unverzüglich an die zuständige Untere Immissionsschutzbehörde zu übermitteln.
Die Dokumentation der Analyseergebnisse ist elektronisch im FQMS-Portal durch den Auftragnehmer vorzunehmen.

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Zusätzliche Angaben

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

a) Beantwortung des Firmenfragenkatalogs zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister

b) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521) ggf. auch für alle Nachunternehmen / alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft

c) soweit zutreffend: ausgefülltes und unterschriebenes Formblatt Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531)

d) Erklärung Unterauftragnehmer Formular 533a (und
ggf. auf Verlangen Formular 533b)

e) soweit zutreffend je Los: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a)
Ggf. auch für die anderen Mitglieder der Bietergemeinschaft und allen Eignungsleihern/ Nachunternehmen

Vorzulegende Nachweise:
je Los Eigenerklärung zur Unabhängigkeit; (keine Beteiligung an/ Konzernbindung zu Unternehmen, die Kraftstoffe herstellen oder vertreiben); Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
für Los 2 Analytik der Proben: Bescheinigung Ringversuche; für Los 2 Analytik der Proben: Bescheinigung über (mindestens eine in den letzten 3 Jahren) erfolgreiche Teilnahmen an Ringversuchen; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Beantwortung eines Firmenfragenkatalog zum Nachweis des Vorhandenseins einer Berufshaftpflichtversicherung.

Ggf. auch für die anderen Mitglieder der Bietergemeinschaft und allen Eignungsleihern/ Nachunternehmen

Vorzulegende Nachweise:
Firmenfragenkatalog; Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Firmenfragenkatalog, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

--je Los "Formblatt "Referenzen": mind. eine Referenz bei einem zu benennenden Auftraggeber (inkl. Kontaktdaten und Ansprechpartner, Leistungsumfang pro Kalenderjahr an Proben/ Analysen, Vertragszeitraum) aus den letzten 3 Jahre, die mit dem Leistungsgegenstand nach Umfang, Art und Weise vergleichbar sind (ca. 270 Proben/Analysen der gleichen Art im Jahr) ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und Auftragsleihe.

-je Los eine aktuelle Akkreditierungsurkunde für Probenahme oder Analytik nach DIN EN ISO/IEC 17025 in Kopie

-je Los Eigenerklärung zur Unabhängigkeit (keine Beteiligung an/ Konzernbindung zu Unternehmen, die Kraftstoffe herstellen oder vertreiben)

-für Los 2 Analytik Eigenerklärung zur Verfügbarkeit des Personals für je ein Analyse-verfahren mindestens 1 verantwortliche Person und deren Vertretung, die die Verfahren beherrschen. (Eine Person kann mehrere Verfahren beherrschen):
Klopffestigkeit DIN EN ISO 5163, 5164
Oxidationsstabilität DIN EN ISO 7536
Gehalt an Kohlenwasserstoffen DIN EN ISO 22854, 15553
Dichte-Bestimmung DIN EN ISO 12185
Dampfdruck DIN EN 13016
Schwefelgehalt DIN EN ISO 20884
Flammpunkt DIN EN ISO 2719
FAME DIN EN 14078
Es können auch andere akkreditierten Methoden zu diesen Analyseverfahren verwendet werden. Das analytische Labor soll in diesem Fall eine andere Methode anstelle der aufgelisteten Methoden erwähnen und eine ausreichende personelle Verfügbarkeit versichern.

- für Los 2 Analytik der Proben Bescheinigung über (mindestens eine in den letzten 3 Jahren) erfolgreiche Teilnahmen an Ringversuchen

-

Vorzulegende Nachweise:
Formblatt_Referenzen je Los; ausgefülltes Formblatt_Referenzen, als Anlage zum Firmenfragenkatalog mit Referenz über nach Art und Umfang vergleichbaren Leistungen der letzten drei Jahre, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und Eignungsleiher/ Subunternehmer; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
je Los eine aktuelle Akkreditierungsurkunde für Probenahme oder Analytik nach DIN EN ISO/IEC 17025 in Kopie; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Los 2 Analytik Eigenerklärung zur Verfügbarkeit des Personals; für Los 2 Analytik Eigenerklärung zur Verfügbarkeit des Personals für je ein Analyse-verfahren mindestens 1 verantwortliche Person und deren Vertretung, die die Verfahren beherrschen. (Eine Person kann mehrere Verfahren beherrschen):
Gem. Ziffer4.2 g); Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Sonstige


Vorzulegende Nachweise:
soweit zutreffend: Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531); ausgefüllte und ggf. unterzeichnete Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
soweit zutreffend: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a); ausgefüllte und unterzeichnete Erklärung zur Eignungsleihe; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
soweit zutreffend: Information zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (Formular 533a); ausgefüllte und ggf. unterzeichnete Information zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Benennung eines Ansprechpartners je Los; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Keine Kautionen oder Sicherheiten im engeren Sinn, jedoch sind dem Angebot:

a) unterschriebenes Angebotsschreiben (Formular 324)
b) vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

10.11.2026 10:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

27.11.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Es wird nur die tatsächlich erbrachte Leistungen gem. Nachweis/ Abruf vergütet.

Wertungs- / Zuschlagskriterien
Los 1: Als Wertungskriterium wird ausschließlich der Preis zugrunde gelegt. Das günstigste Angebot erhält den Zuschlag.

Los 2: Als Wertungskriterium wird zu 80% der Preis und zu 20% die Qualität (gem. Qualitätsmatrix Konzept) zugrunde gelegt.
Es wird eine strukturierte Übersicht der Organisation und des Ablaufs für die Projektumsetzung erwartet. Die Darstellung soll erkennen lassen, dass der Auftragnehmer strukturiert, planbar und hinreichend flexibel vorgeht und ausreichend Personal- und Sachressourcen zur Verfügung hält.

Der Wirtschaftlichste Bieter erhält je Los den Zuschlag.

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