Rahmenvertrag zur Beschaffung von stationären und mobilen akustischen Durchflussme...
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
18.08.2025
26.08.2025 10:00 Uhr
26.08.2025 10:05 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
05113-10001-62
Leibnizstraße 10
45659
Recklinghausen
Deutschland
DEA36
Vergabestelle - FB 15
vergabestelle@lanuk.nrw.de
+49 2361 305-0
+49 2361 305-59855

Angaben zum Auftraggeber

Obere, mittlere und untere Landesbehörde
Umweltschutz

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
0251 4111691
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 251-411-1691
+49 251-411-2165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

31682210-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Das LANUK beabsichtigt die Vergabe von Leistungen im Rahmen eines Abrufvertrags für den Betrieb des hydrologischen Messnetzes des Auftraggebers. Die Abrufe aus dem Rahmenvertrag haben das Ziel, langfristig einen einheitlichen Standard an Ausstattung und Messausrüstung und eine gleichbleibend hohe Qualität bei der Ausstattung des hydrologischen Refe-renzmessnetzes des Landes zu gewährleisten. Benötigt wird ein Rahmenvertrag für die Beschaffung von Materialleistungen als auch Wartungs-/Supportdienstleistungen und Reparaturen sowie Schulungen und Beratungstätigkeiten rund um die Produkte der Fa. Sontek und deren Vertragspartnerfirmen gem. Leistungsbeschreibung / Leistungsverzeichnis.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Mit der Zuschlagserteilung wird zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von vier Jahren (48 Monaten), beginnend am Tag nach der Zuschlagserteilung, auf Basis dieser Vertragsbedingungen geschlossen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
48
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Beliebiger Ort
---

Mit der Beauftragung des Rahmenvertrages für die Beschaffung, sowie des After Sales Service gem. Leistungsbeschreibung, soll an nachfolgenden Standorten des LANUK eine schnellere Bereitstellung von Ersatzteilen und Schulungen gewährleistet werden:

LANUK Minden
Büntestraße 1
32547 Minden

LANUK Münster
Robert-Bosch-Str. 19
48153 Münster

LANUK Lippstadt
Lipperoder Straße 8
59555 Lippstadt

LANUK Kirchhundem-Albaum
Heinsberger Straße 53
57399 Kirchhundem-Albaum

LANUK Duisburg
Wuhanstraße 6
47051 Duisburg

LANUK Hagen
Schwerter Straße 171a
58099 Hagen

LANUK Eschweiler
Auf dem Pesch 13
52249 Eschweiler

LANUK Recklinghausen
Leibnizstraße 10
45696 Recklinghausen

Sowie weitere Dienstleistungen:
Dienstleistungen Wartungen, Reparaturen, Installationen beim Auftraggeber vor Ort:
- Vor-Ort-Termine an den Messstellen zwecks Planungen (Neu-/Umbau, Sanierung) und / oder an Standorten zur Diagnose und Anwendungsoptimierung installierter Software

- Wartung, Reparaturen und Instandsetzung an den Messstellen

- Einweisungen / Schulungen in die Soft- und Hardware an einem Standort des AG

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT005HJQP

Einlegung von Rechtsbehelfen

1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.

§ 135 GWB - Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... /
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

§ 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die Informationen zu dem Vergabeverfahren sind den Ausschreibungsbestimmungen, sowie der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

34
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht zulässig.
Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Firmenfragenkatalog (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Firmenfragenkatalog, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Formblatt_Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): ausgefülltes Formblatt_Referenzen, als Anlage zum Firmenfragenkatalog mit Referenz über nach Art und Umfang vergleichbaren Leistungen der letzten drei Jahre, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen

Finanzierung

Bis zum 15.11. des jeweiligen Jahres erbrachte Leistungen hat der Auftragnehmer spätestens bis zum 20.11. eines Jahres abzurechnen. Maßgeblich ist der Eingang der Rechnung beim Auftraggeber.

Die Zahlungsfrist beträgt grundsätzlich 30 Tage netto. Hat der Bieter einen Skontoabzug ein-geräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt. Ergänzend hierzu wird auf die §§ 15 und 17 Formular 512 EU verwiesen. Wird ein Skonto-Rabatt eingeräumt, ist dieser im Leistungsverzeichnis einzutragen.
Die Vergütung erfolgt nach Abnahme und Rechnungsstellung beim Auftraggeber innerhalb der Zahlungsfrist von 30 Tagen.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

a. Angebotsschreiben (Formular 324_EU)

b. vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis

c. Firmen-Fragenkatalog, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft

d. die Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und freiwillig mit dem Angebot von allen Nachun-ternehmen

e. Formblatt "Referenzen"

f. Eigenerklärung Sanktionspaket (Formular 523_EU)

g. soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531)

h. Soweit zutreffend: Informationen Unteraufträge Angebotsabgabe (Formular 533a EU)

i. Soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b EU)

j. Soweit zutreffend: Eignungsleihe (Formular 534a EU)

k. Soweit zutreffend: Eignungsleihe Haftung (Formular 534b EU)

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung