Skontoabzug
Der Bieter muss im Leistungsverzeichnis angeben, ob er einen Skontoabzug einräumt (Höhe und Zahlungsziel). Eine Skontogewährung wird bei der Wertung positiv berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Tage beträgt. Der Preis wird entsprechend des Skontoabzuges neu berechnet. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt.
Vorzulegende Nachweise:
soweit zutreffend: Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531); ausgefüllte und ggf. unterzeichnete Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
soweit zutreffend: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a); ausgefüllte und unterzeichnete Erklärung zur Eignungsleihe; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
soweit zutreffend: Information zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (Formular 533a); ausgefüllte und ggf. unterzeichnete Information zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung