Bei dem Zuschlagskriterium Qualität können max. 50 Punkte erzielt werden.
Mit dem Angebot ist ein konkretes Betreuungskonzept vorzulegen. Darin ist darzustellen, wie die konkreten Vorgaben umgesetzt und realisiert werden sollen.
Die Darstellung ist wie folgt zu gliedern:
Los 2 (LANUK/LAVE)
- Vorgaben der Leistungsbeschreibung,
insb. Nr. 2.3 und 3
- Betreuung der Labortätigkeiten / des Laborbereichs
Dabei ist darzustellen, wie und welche Personen die einzelnen Standorte betreuen werden und
ob mehr als ein Betriebsmediziner bzw. Fachkraft für Arbeitssicherheit eingesetzt werden soll.
Soweit mehr als ein Betriebsmediziner oder mehrere Fachkräfte für Arbeitssicherheit eingesetzt
werden, sind diejenigen Kräfte zu benennen, die den Hauptanteil der Betreuung übernehmen
werden.
Das Betreuungskonzept ist erschöpfend zu beschreiben, damit der Auftraggeber die Zweckmäßigkeit und Qualität des vorgeschlagenen Vorgehens einschätzen und mit den übrigen Angeboten vergleichen kann. So sind auch die jeweiligen Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungsbereiche der eingesetzten Personen zu erläutern.
Der Bieter erläutert ebenfalls, welche Untersuchungen nicht am Dienstort der Beschäftigten durchgeführt werden können.
Ergänzend ist das Standortkonzept darzustellen.
Der Auftraggeber versteht unter dem Begriff der Zweckmäßigkeit, insbesondere
- Leistungserbringung an den Standorten des Auftraggebers
- einheitliche und kontinuierliche Betreuung der einzelnen Standorte
- Konzept für administrative Abwicklung, insb. standort-übergreifender Ansprechpartner
für arbeitsmedizinische / sicherheitstechnische Fragestellungen sowie Vertragsabwicklung (Praktikabilität)
- Darstellung, wie die kurzen Wege der Bediensteten im Falle der externen Untersuchungen sichergestellt werden.
Bezüglich Los 2 soll im Konzept zusätzlich auf die psychosoziale Betreuung eingegangen werden. Hier steht die telefonische und auch persönliche Beratung von Personalverantwortlichen,
Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen sowie der Beschäftigten durch qualifizierte psychosoziale Fachkräfte zu psychosozialen Themen (z. B. Stress, Burn-Out und Erschöpfungszustände, Konflikte und Mobbing, Familie, Partnerschaft und Pflege, Trauer, Trennung, Scheidung etc.) im Vordergrund.
Hier wird ergänzend das beabsichtigte Leistungsangebot (Vielfalt, Umfang, Flexibilität) bewertet. Die thematischen Schwerpunkte sollen explizit benannt, und deren Auswahl begründet werden. Darüber hinaus soll dargestellt werden, welche Qualifikationen und welche Personalressourcen für diesen Leistungsbaustein eingesetzt werden sollen.
Die eingereichten Konzepte zu Los 2 werden hinsichtlich der Zweckmäßigkeit und Qualität, wie oben beschrieben, bewertet. Je besser die Ausführungen erkennen lassen, dass die
vorgenannten Punkte erreicht werden, desto mehr Punkte erhält der Bieter. Die Bewertung erfolgt anhand der übrigen Angebote, so dass in der Regel das beste Angebot die höchste Punktzahl (50) erhält, während die übrigen Angebote abgestufte Punktzahlen erhalten. In der Bewertung werden auch besonders innovative und aus Sicht des Auftraggebers taugliche Umsetzungsvorschläge berücksichtigt.
Die Punkte werden für alle Konzepte gleichermaßen vergeben:
5 Punkte = Die Darstellung der Betreuung geht über die formulierten Anforderungen hinaus
und lässt durch detaillierte und vertiefende Ausführungen auf eine besonders
hohe fachliche Qualität schließen.
4 Punkte = Die Darstellung erfüllt die Anforderungen der Leistungsbeschreibung, die
schlüssige Beschreibung der Vorgaben und die Darstellung von inhaltlichen Aspekten lassen auf eine gute fachliche Kompetenz des Auftragnehmers schließen.
3 Punkte = Die Darstellung erfüllt die Anforderungen der Leistungsbeschreibung, die notwendige fachliche Qualifikation zur Betreuung des MUNV/LANUK/LAVE und
eine konzeptionelle Auseinandersetzung mit der Thematik ist erkennbar.
2 Punkte = Die Darstellung erfüllt in weiten Teilen die Anforderungen der Leistungsbeschreibung, weist aber in einigen Bereichen Unklarheiten, fachliche Mängel oder Defizite in dem Betreuungskompetenz auf.
1 Punkt = Die Darstellung der Vorgehensweise kann die Anforderungen der Leistungsbeschreibung nicht erfüllen. Das Vorgehen wird nur unzureichend beschrieben und auf Besonderheiten nur unzureichend eingegangen