Rahmenvereinbarung: Vermessung von Grundwassermessstellen Landes NRW
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
23.10.2025
04.11.2025 09:00 Uhr
04.11.2025 09:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
0204:05113-10001-62
Leibnizstraße 10
45659
Recklinghausen
Deutschland
DEA36
Vergabestelle - FB 15
vergabestelle@lanuk.nrw.de
+49 23613050

Angaben zum Auftraggeber

Obere, mittlere und untere Landesbehörde
Umweltschutz

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
0251-411-0
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 251-411-1691

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71251000-2
71353000-7
71353200-9
98300000-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima (LANUK) betreibt die für das Bundesland Nordrhein-Westfalen erforderlichen Grundwassermessstellennetze zur Umsetzung der staatlichen Pflichten gemäß EG-WRRL (§ 9 GrwV) und Nitrat-RL (§ 13a DüV i.V.m AVV GeA 2022, Anlage 1).
Dazu ist in einer parallel laufenden Rahmenvereinbarung (Fachlos 1) die Standortprüfung, Vorplanung und Erstellung von Leistungsverzeichnissen für den Neubau von Grundwassermessstellen, die fachkundige Durchführung der Bauaufsicht sowie die Durchführung von Messstellenprüfungen (Erstellen von Messstellenpässen) ausgeschrieben worden.

Parallel dazu ist die Durchführung von Vermessungsarbeiten (Lage und Höhe) einschließlich der dazu gehörenden Interpolationsverfahren bei bergsenkungsbeeinflussten Messstellen erforderlich.

Dies ist Gegenstand des hiermit (Fachlos 2) ausgeschriebenen geplanten Vorhabens.

Die Leistungen umfassen im Wesentlichen die Höhen- und lagemäßige Vermessung von Grundwassermessstellen für das gesamte Landesgebiet, d.h. die Regierungsbezirke Düsseldorf, Münster, Köln, Arnsberg und Detmold.

Es ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung im Zuge eines Offenen Verfahrens gem. § 15 Abs. 1
VgV mit einer unbeschränkten Anzahl an Unternehmen beabsichtigt.

Im Übrigen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Leistungen des Gesamtvorhabens gliedern sich grundsätzlich in vier Arbeitspakete (AP), jeweils einschließlich Dokumentation.

AP 1: Erstellung von für den Neubau (im Einzelfall auch Rückbau) von Grundwassermessstellen

AP 2: Prüfung und Bewertung von Messstellen hinsichtlich ihrer Eignung zur Aufnahme in
das Monitoringmessnetz gem. EG-Wasserrahmenrichtlinie

AP 3: Vermessungsarbeiten: Höhen- und lagemäßige Vermessung von Grundwassermessstellen

AP 4: Unterstützung des AG bei der Vorbereitung und Betreuung der Baumaßnahmen, Durchführung der fachkundigen und unabhängigen Bauaufsicht von Neubaumaßnahmen und Dokumentation (Baubegleitung) und Beauftragung ggf. erforderlicher geophysikalischer Messungen

Die AP 1, 2 und 4 fallen unter das bereits vergebene Fachlos 1.

Aktuell stehen nur die Arbeiten aus AP 3 (Fachlos 2) zur Vergabe an. Daher werden im Folgenden nur diese Arbeiten näher dargestellt:

1. Arbeitspaket 3 (Fachlos 2)
Vermessungsarbeiten: Höhen- und lagemäßige Vermessung von Grundwassermessstellen, insbesondere:

a. Nach Fertigstellung einer neuen Grundwassermessstelle sowie bei Prüfung der
Lage / Neuaufnahme einer vorhandenen Messstelle und zu routinemäßigen Nachkontrollen ist eine höhen- und lagemäßig exakte Vermessung durchzuführen. Für Vermessung und kartographische Darstellung sind die Koordinaten nach ETRS89/UTM anzugeben. Die Gelände- und Messpunkthöhe (geöffnete Verschlusskappe der Grundwassermessstelle) ist im Bezugssystem DHHN2016 mit der Genauigkeit eines Zentimeters anzugeben.

b. Die Vorgaben der Leistungsbeschreibung zu Arbeitspaket 3 (Nivellement inkl.
Interpolationsverfahren) sind zu beachten und einzuhalten. Grundsätzlich sind die
Ergebnisse im Excel Format (Gesamttabelle) sowie messstellenscharf in PDF.-Dokumenten zu dokumentieren (Anlagen 2 und 3)

2. Dokumentation / Berichterstattung

Bzgl. des Arbeitspaketes sind neben der jeweiligen Dokumentation der einzelnen Arbeiten zudem folgende Leistungen zu erbringen:

a. Halbjährliche (mindestens jährliche) Besprechungen mit dem AG und Übergabe sämtlicher Zwischenergebnisse, Daten und Protokolle des vorausgegangenen Halbjahres in schriftlicher und elektronisch bearbeitbarer Form sowie Erläuterung
der Ergebnisse und Empfehlungen gegenüber dem AG; Darstellung der Planungen für das nächste Halbjahr und Abstimmung mit dem AG.

b. Übergabe aller Ergebnisse, Zwischenberichte und Abschlussberichte des Arbeitspaketes halbjährlich, mindestens aber einmal jährlich als Nachweis für die Abrechnung sowie am Ende der Vertragslaufzeit in digitaler Form (Datenformate entsprechend den Angaben in der Leistungsbeschreibung sowie in Abstimmung mit dem AG).

c. Jährliche Aufstellung der erbrachten Leistungen und des Personalaufwands (Preis- / Leistungsnachweise) gemäß Nr. 15. der Ausschreibungsbestimmungen

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
24

Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und beträgt zwei Jahre.

Es besteht die Option, den Vertrag zwei Mal jeweils um ein weiteres Jahr zu verlängern, maximal bis zu
einer Gesamtlaufzeit von vier Jahren, um die aus den parallel laufenden Arbeitspaketen 1,2, und 4
(Fachlos 1) resultierenden Aufgaben im Arbeitspaket 3 realisieren zu können.

Der Auftraggeber teilt den Verlängerungswillen schriftlich spätestens drei Monate vor Ablauf eines Vertragsjahres mit.

Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine über zwei Jahre hinausgehende Vertragslaufzeit.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im betreffenden Land
Deutschland

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Die Leistungen umfassen im Wesentlichen die Höhen- und lagemäßige Vermessung von Grundwassermessstellen für das gesamte Landesgebiet, d.h. die Regierungsbezirke Düsseldorf, Münster, Köln, Arnsberg und Detmold.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
648.792,00
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTN02S7NR

Einlegung von Rechtsbehelfen

1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.

§ 135 GWB - Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... /
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

§ 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die Informationen zu dem Vergabeverfahren sind den Ausschreibungsbestimmungen sowie der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Eignungsprüfung:

a. Teil B des Firmen-Fragenkatalogs, ggf. auch von den anderen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft in Bezug auf:
- Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,
- Abschluss einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung,
- Eintragung im Berufs-/Handelsregister,

b. Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft,

c. soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU),

d. soweit zutreffend: Erklärung Unterauftragnehmer (Formular 533a_EU),

e. soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b_EU); kann freiwillig bereits
mit dem Angebot eingereicht werden,

f. soweit zutreffend: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU),

g. Einreichung eines Nachweises der Akkreditierung als Vermessungsbüro bzw. als öffentlich bestellter und anerkannter Vermessungsingenieur. Die Vorlage des Nachweises in Kopie ist ausreichend.

h. Darstellung der Studiennachweise des für die Auftragsausführung eingesetzten Personals.
Dabei muss das Personal mindestens über eine abgeschlossene (Fach-)Hochschul-Qualifikation als Vermessungsingenieur (oder vergleichbar) verfügen.
Im Falle der Zuschlagserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die vorgestellten Personen für die ausgeschriebene Leistung einzusetzen. Soweit andere als im Angebot benannte Personen eingesetzt werden sollen, ist dies mit dem Auftraggeber rechtzeitig im Voraus abzustimmen. Voraussetzung für die Zustimmung ist stets, dass für das neue Teammitglied die gleiche Qualifikation nachgewiesen wird. Werden - ohne Zustimmung des Auftraggebers - andere als die benannten Personen in der Bearbeitung eingesetzt, kann dies einen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellen.

i. Formblatt "Referenzen", ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und
allen Nachunternehmen:

- Es sind mind. zwei Referenzen bei einem zu benennenden Auftraggeber (inkl. Kontaktdaten und Ansprechpartner, Vertragszeitraum, genaue Leistung) aus den letzten 5 Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) einzureichen, die mit dem Leistungsgegenstand nach Umfang, Art und Weise vergleichbar sind anzugeben (vergleichbar =
Vermessung von Grundwassermessstellen nach Höhe und Lage inkl. Erstellung eines Ergebnisprotokolls mit Genauigkeit gem. Leistungsbeschreibung, Auftraggeber ist Betreiber eines Grundwasserstandsmessnetzes in NRW, Umfang der Leistung sollten mind. ca. 50-100 Messstellen pro Jahr sein, die sich verteilt in NRW befinden). Bzgl.
des Datenschutzes wird auf Ziffer 8 dieser Ausschreibungsbestimmungen verwiesen.

- Darstellung von mind. drei Referenzen der letzten fünf Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) über die Durchführung von Nivellementmessungen gemäß dem DVW-Merkblatt 2-2011 "Einmessung und Überprüfung von Grundwassermessstellen" oder gleichwertig an Grundwassermessstellen zur Bestimmung der Messpunkthöhen und zur lagemäßigen Verortung, davon mindestens eine Referenz zur Durchführung von Nivellements an bestehenden Grundwassermessstellen in bergsenkungsbeeinflussten Gebieten einschließlich der dazu gehörigen Anbindung an Höhenfestpunkte und Auswertung der Ergebnisse durch Interpolationsverfahren. Die Darstellung soll beinhalten: Auftraggeber, Projektbezeichnung, Auftragsumfang, Umfang durchgeführte
Vermessungen inkl. Interpolationsrechnung, Bearbeitungszeitraum. Beizufügen sind mindestens je Auftrag/Referenz ein Musterbeispiel der erstellten Vermessungsprotokolle (Höhennivellement, Lagenivellement). Die zusätzlichen Angaben / Musterbeispiele können mittels eines firmeneigenen Dokuments eingereicht werden.

Es können auch noch nicht abgeschlossene Projekte angegeben werden. Jedoch ist in einem
solchen Fall eine zusätzliche aussagekräftige Erläuterung beizufügen, aus welcher hervorgeht,
welche Leistungen der Bieter hierzu bereits erbracht hat. Der Auftraggeber wird in der Angebotswertung prüfen und beurteilen, ob diese Referenz eine ausreichende fachliche Eignung (wie gefordert) belegt und damit anerkannt werden kann.

Es wird für jeden einzelnen Bieter geprüft und festgestellt, ob er zur Durchführung der vertraglichen
Verpflichtungen geeignet ist oder nicht. Nicht geeignete Bieter werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Eine Rangfolge der geeigneten Bieter bei der Eignungsprüfung wird nicht gebildet.

Zusätzliche Anforderungen zur Auftragserfüllung:

Mit dem Angebot sind außerdem folgende Unterlagen einzureichen:

a. Teil A des Firmenfragenkatalogs, ggfs. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft,
b. Eigenerklärung Sanktionspaket (Formular 523_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft,

c. Der Messpunkt und die Geländeoberkante sind auf +/- 1 cm Genauigkeit mittels eines geeigneten, hinsichtlich der Genauigkeit qualitätsgesicherten Nivellement-Verfahrens, Anforderungen gemäß DVW-Merkblatt "Einmessung und Überprüfung von Grundwassermessstellen" (Kap.3), vom Auftragnehmer einzumessen. Das zu verwendende Verfahren ist im Angebot näher zu beschreiben. Die damit erzielte Genauigkeit ist anzugeben.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

45
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht zulässig.
Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Teil B des Firmen-Fragenkatalogs, ggf. auch von den anderen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft in Bezug auf:

- Eintragung im Berufs-/Handelsregister

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

soweit zutreffend: Erklärung Unterauftragnehmer (Formular 533a_EU) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b_EU) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): kann freiwillig bereits mit dem Angebot eingereicht werden

Eignungskriterium

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Teil B des Firmen-Fragenkatalogs, ggf. auch von den anderen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft in Bezug auf:

- Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,

Eignungskriterium

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Teil B des Firmen-Fragenkatalogs, ggf. auch von den anderen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft in Bezug auf:

- Abschluss einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung,

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Formblatt Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen.

1. Es sind mind. zwei Referenzen bei einem zu benennenden Auftraggeber (inkl. Kontaktdaten und Ansprechpartner, Vertragszeitraum, genaue Leistung) aus den letzten 5 Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) einzureichen, die mit dem Leistungsgegenstand nach Umfang, Art und Weise vergleichbar sind anzugeben (vergleichbar =
Vermessung von Grundwassermessstellen nach Höhe und Lage inkl. Erstellung eines Ergebnisprotokolls mit Genauigkeit gem. Leistungsbeschreibung, Auftraggeber ist Betreiber eines Grundwasserstandsmessnetzes in NRW, Umfang der Leistung sollten mind. ca. 50-100 Messstellen pro Jahr sein, die sich verteilt in NRW befinden). Bzgl.
des Datenschutzes wird auf Ziffer 8 der Ausschreibungsbestimmungen verwiesen.

2. Darstellung von mind. drei Referenzen der letzten fünf Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) über die Durchführung von Nivellementmessungen gemäß dem DVW-Merkblatt 2-2011 "Einmessung und Überprüfung von Grundwassermessstellen" oder gleichwertig an Grundwassermessstellen zur Bestimmung der Messpunkthöhen und zur lagemäßigen Verortung, davon mindestens eine Referenz zur Durchführung von
Nivellements an bestehenden Grundwassermessstellen in bergsenkungsbeeinflussten Gebieten einschließlich der dazu gehörigen Anbindung an Höhenfestpunkte und
Auswertung der Ergebnisse durch Interpolationsverfahren. Die Darstellung soll beinhalten: Auftraggeber, Projektbezeichnung, Auftragsumfang, Umfang durchgeführte Vermessungen inkl. Interpolationsrechnung, Bearbeitungszeitraum. Beizufügen sind mind. je Auftrag/Referenz ein Musterbeispiel der erstellten Vermessungsprotokolle (Höhennivellement, Lagenivellement). Die zusätzlichen Angaben / Musterbeispiele können mittels eines firmeneigenen Dokuments eingereicht werden.

Es können auch noch nicht abgeschlossene Projekte angegeben werden. Jedoch ist in einem
solchen Fall eine zusätzliche aussagekräftige Erläuterung beizufügen, aus welcher hervorgeht,
welche Leistungen der Bieter hierzu bereits erbracht hat. Der Auftraggeber wird in der Angebotswertung prüfen und beurteilen, ob diese Referenz eine ausreichende fachliche Eignung (wie gefordert) belegt und damit anerkannt werden kann.

Finanzierung

Die Abrechnung erfolgt jahresweise nach erbrachter Leistung des jeweiligen Vorjahres entsprechend
den tatsächlich vom Auftragnehmer jeweils erbrachten Leistungen (Messstellen nach Stück und Aufgabenstellung, Dokumentationskosten, Kosten für Projektbesprechungen beim AG etc.). Bis zum
15.11. eines Jahres erbrachte Leistungen hat der Auftragnehmer spätestens bis zum 20.11. eines
Jahres abzurechnen. Maßgeblich ist der Eingang der Rechnung beim Auftraggeber.
Zusätzlich kann eine Halbjahresrechnung gestellt werden.
Die Zahlungsfrist beträgt grundsätzlich 30 Tage netto. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt,
so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt. Ergänzend hierzu wird auf die §§ 15 und 17 Formular 512_EU verwiesen.
Die Vergütung erfolgt aufgrund tatsächlich erbrachter Leistungen

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Der geschätzte maximale Gesamtwert der Rahmenvereinbarung beträgt 648.792,00 EUR netto. Dieser Betragt stellt die Obergrenze aller im Rahmen dieser Vereinbarung zulässigen Abrufe über die gesamte Vertragslaufzeit einschließlich etwaiger Verlängerungsoptionen dar. Sobald dieser Gesamtbetrag erreicht ist, endet die Wirksamkeit der Rahmenvereinbarung auch vor Ablauf der vereinbarten
Vertragslaufzeit. Weitere Abrufe sind unzulässig.
Von einer relativ gleichmäßigen Verteilung der Aufträge pro Jahr ist auszugehen. Diese jährliche Aufteilung begründet keinen eigenständigen rechtlichen Anspruch auf Abrufe in dem jeweiligen Jahr und ist dem kumulativen Höchstbetrag untergeordnet.
Um eine optionalen Vertragsverlängerung zu vereinbaren, darf der o.g. maximale Gesamtwert noch
nicht erreicht worden sein.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung