Die Informationen zu dem Vergabeverfahren sind den Ausschreibungsbestimmungen, sowie der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Eignungsprüfung:
a. Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen
b. der vollständig ausgefüllte Firmen-Fragenkatalog, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen
"Der AN muss ein Gewerbe angemeldet haben und im Handelsregister sowie in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer eigetragen sein!"
c. Formblatt "Referenzen" enthält Angaben mit nach Art und Umfang gleichartiger Leistung/Dienstleistung, mindestens drei durchgeführte Leistungen innerhalb der letzten 3 Jahre
d. Nachweis, dass der AN mindestens über eines der nachfolgend aufgeführten Zertifikate verfügt:
- RAL-Gütezeichen für den entsprechenden Tätigkeitsbereich(RAL-GZ-),
- Deutsches Forst Service Zertifikat (DFSZ)
- Kompetente Forstpartner mit FSC-Zusatzbestätigung (KFP plus)
- KUQS-System (KUQS)
- Erkenningsregeling Bosaannemers (ErBo)
- von PEFC- und FSC-Deutschland für Dienstleistungsunternehmen und gewerbliche Selbstwerber akzeptiertes Zertifikat
"Bedingung für die Akzeptanz des jeweiligen Unternehmerzertifikates ist, dass die zertifizierende Stelle den AN bzw. die Arbeitsqualität des Unternehmens sowie alle damit in Zusammenhang stehenden, relevanten Richtlinienanforderungen mindestens einmal jährlich vor Ort kontrolliert."
Die Anerkennung eines vorgelegten Zertifikates durch PEFC oder ggf. auch FSC obliegt dem AN.
e. Das eingesetzte Personal ist namentlich vorzustellen und verfügt über die erforderliche Sach- und Fachkunde der vereinbarten Forstarbeiten. Die erforderliche Qualifikation der Arbeitskräfte des AN wird i.d.R. durch
- den Nachweis einer deutschen Ausbildung zum/zur Forstwirt/in oder Forstwerker/in,
- einer der deutschen Forstwirt- bzw. Forstwerkerprüfung gleichwertigen ausländischen Prüfung (gemäß dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) obliegt die Feststellung der Gleichwertigkeit im land- und forstwirtschaftlichen Bereich der Landwirtschaftskammer),
- den Nachweis einer erfolgreichen Teilnahme an einem einschlägigen Lehrgang an einer öffentlichen oder öffentlich anerkannten forstlichen Ausbildungsstätte vor dem 30.06.2005,
- bei langjährig beschäftigten Arbeitskräften mit einer einschlägigen Berufserfahrung durch eine Qualifikationsüberprüfung einer unteren Forstbehörde des Landes NRW in Verbindung mit einem Testat der zuständigen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft vor dem 30.06.2005,
- das Europäische Motorsägenzertifikat (EFESC/ABA), ECS/ECC Module 1 bis 3 (bzw. 4 bei Windwurfaufarbeitung).
nachgewiesen.
- Bei Maschinenführenden sowie bei der Durchführung von Arbeiten außerhalb der Holzernte kann von den vorstehend aufgeführten Qualifikationen abgesehen werden.
- Im Bereich der hochmechanisierten Holzernte (Führen von Harvestern) setzt der AN ausschließlich entsprechend qualifizierte Maschinenführende mit "Sachkundenachweis Harvestervermessung" eines forstlichen Bildungszentrums oder eines vergleichbaren Schulungsträgers ein.
- Bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln ist die erforderliche Qualifikation durch Vorlage eines Pflanzenschutz- Sachkundenachweises nachzuweisen.
"Der AN muss die einzusetzenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter namentlich mit Angebotsabgabe benennen. Unplanmäßige Änderungen (Personalwechsel) der eingesetzten Mitarbeitenden sind dem AG vor Arbeitsaufnahme schriftlich anzuzeigen. Mitarbeitende des AN, die den Anordnungen des AG nicht Folge leisten, gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen oder den Qualitätsanforderungen des Arbeitsauftrages nicht gerecht werden, sind auf Verlangen des AG unverzüglich durch andere geeignete Mitarbeitende zu ersetzen. Die Ausführungsfristen bleiben hiervon unberührt. Kommt der AN dem Verlangen des AG nicht nach, steht dem AG ein außerordentlich fristloses Kündigungsrecht zu. Die daraus entstehenden Mehrkosten sowie Schäden gehen zu Lasten des AN."
f. Soweit zutreffend: Information Unteraufträge (Formular 533a_EU)
g. Soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b_EU)
h. Soweit zutreffend: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a_EU)