Verfahrensangaben

Bioenergiepotenzialstudie NRW 2026

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
02.02.2026
11.02.2026 09:00 Uhr
11.02.2026 09:02 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
0204:05113-10001-62
Leibnizstraße 10
45659
Recklinghausen
Deutschland
DEA36
Vergabestelle - FB 15
vergabestelle@lanuk.nrw.de
+49 23613050
+49 236130559855

Angaben zum Auftraggeber

Obere, mittlere und untere Bundesbehörde, die den niedrigen Schwellenwert anwenden gem. § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB
Umweltschutz

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
0251-411-0
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 2514111691
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71314000-2
71314300-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Nordrhein-Westfalen (NRW) verfolgt das Ziel einer klimaneutralen Energieversorgung bis 2045 und steht somit vor einer großen Transformationsherausforderung der Strom-, Wärme- und Gasversorgung.

Die Biomasse kann als flexibler, speicherbarer und regional verfügbarer Energieträger einen wesentlichen Beitrag zur Versorgung mit Strom, Wärme und Gas leisten. Zugleich kann es fossile Energieträger ersetzen und die Defossilisierung des Energiesystemen vorantreiben.

Das LANUK beabsichtigt die Durchführung einer Bioenergiepotenzialstudie zu beauftragen. Das Ziel der Studie ist es, die Bioenergiepotenziale in NRW sowohl auf Grundlage der bestehenden Bioenergieinfrastruktur als auch möglicher Neuanlagen zu ermitteln und die zukünftige Rolle der Biomasse im Energiesystem des Landes NRW einzuordnen. Die Ergebnisse sollen genutzt werden, um strategische Handlungsempfehlungen und regionale Schwerpunkte für die zukünftige Entwicklung der Bioenergiebranche in NRW abzuleiten.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Leistung gliedert sich in mehrere Leistungsschritte.

1. Festlegung von Rahmenbedingungen

Der Auftragnehmer (AN) erarbeitet gemeinsam mit dem LANUK Rahmenbedingungen, die auf einheitlich definierten methodischen Grundlagen basieren. Diese umfassen alle maßgeblichen, Annahmen, Kriterien und Restriktionen, die für die Sektoren Abfallwirtschaft, Forst- und Holzwirtschaft sowie Landwirtschaft berücksichtigt werden.

2. Datenerfassung Biomassestoffströme

Anhand der Rahmenbedingungen werden die relevanten Biomassestoffströme in NRW erfasst, die für die Potenzialberechnung notwendig sind. Ziel ist eine Zusammenstellung der energetisch nutzbaren Biomassestoffströme aus den Sektoren Abfall-, Forst- und Holz- sowie Landwirtschaft. Die Erfassung erfolgt, soweit möglich, in räumlich differenzierter Form mindestens auf Gemeindeebene für NRW.

3. Potenzialermittlung

Der AN berechnet auf Grundlage der definierten Rahmenbedingungen (s. Punkt 1) und der berücksichtigten Biomassestoffströme (s. Punkt 2) die Bioenergiepotenziale für die Sektoren Abfall-, Forst- und Holz- sowie Landwirtschaft. Die Bioenergiepotenziale sind quantitativ und räumlich differenziert mindestens auf Gemeindeebene darzustellen. Zudem bewertet der AN die Potenziale im Hinblick auf den Verwendungszweck bei der Strom-, Gas- und Wärmeversorgung in den Sektoren Gewerbe, Haushalte und Industrie.

4. Stakeholder-Workshops

Im Projektverlauf sind Workshops mit relevanten Fachleuten vorgesehen, wobei ein Workshop fest eingeplant ist, um fachliche Themen, offene Fragestellungen, methodische Ansätze, die Eingrenzung relevanter Biomassestoffströme sowie Szenarien zu behandeln. Weitere Workshops werden im Projektverlauf gemeinsam mit dem LANUK festgelegt und im Leistungsverzeichnis als optional ausgewiesen.

5. Szenarienentwicklung

Auf Basis der Potenzialermittlung in den Sektoren Abfall-, Forst- und Holz- sowie Landwirtschaft sowie der Erkenntnisse aus dem vorgesehenen Workshop entwickelt der AN die Szenarien und beschreibt die jeweils zugrunde liegenden Annahmen, Einflussfaktoren und möglichen Entwicklungen. Zudem sollen regionale Schwerpunkte identifiziert und darauf aufbauend praxisrelevante Handlungsempfehlungen abgeleitet werden. Die abschließende Ausarbeitung und Festlegung der Szenarien erfolgt auf Basis der finalen Potenzialermittlung in enger Abstimmung mit dem LANUK.

Die Projektlaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet zum 30.11.26.

Für weitere Informationen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
24.03.2026
30.11.2026
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im betreffenden Land
Deutschland

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

In Pos. 5 des Leistungsverzeichnisses wird als optionale Position ein Einzelpreis für weitere Work-shops abgefragt. Ob und in welchem Umfang zusätzliche Workshops erforderlich werden, wird zwi-schen Auftraggeber und Auftragnehmer während der Projektlaufzeit festgelegt. Ein weiterer Workshop wird ausschließlich durch den Auftraggeber zusätzlich beauftragt. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Beauftragung zusätzlicher Workshops. Es werden nur die tatsächlich beauftragten und durchgeführten zusätzlichen Workshops vergütet.

Zusätzliche Angaben

Zu Projektbeginn findet ein Auftaktgespräch in Präsenz (halbtägig) mit dem LANUK und dem Arbeitskreis in Essen, Duisburg oder Düsseldorf statt, in dem die weitere Vorgehensweise abgestimmt wird.
Während der Bearbeitungszeit findet alle zwei Wochen ein Jour fixe online statt. Weitere feste Termine sind ein Zwischen- und Endgespräch, diese werden nach Absprache vereinbart und finden online statt. Spätestens eine Woche vor der Durchführung des Zwischengesprächs wird ein Zwischenbericht mit bisher erzielten Ergebnissen in schriftlicher Form (Word) vorgelegt. Bis zum 30.11.2026 ist der Abschlussbericht in schriftlicher finaler Form vorzulegen; das Endgespräch ist ebenfalls bis zum 30.11.2026 durchzuführen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTZXT01QE

Einlegung von Rechtsbehelfen

1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.

§ 135 GWB - Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... /
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

§ 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die Informationen zu dem Vergabeverfahren sind den Ausschreibungsbestimmungen sowie der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

40
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht zulässig.
Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Teil B des Firmen-Fragenkatalogs (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Teil B des Firmen-Fragenkatalogs (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Abschluss einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Teil B des Firmen-Fragenkatalogs (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eintragung im Berufs-/Handelsregister,

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Formblatt Referenzen Bieter inkl. Projektskizzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): mind. eine Referenz aus den letzten fünf Jahren (Stichtag: Tag der Angebotsfrist) über einen Leistungsgegenstand, der nach Umfang, Art und Weise mit der Leistung gemäß Leistungsbeschreibung vergleichbar ist

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Formblatt Referenzen Personal inkl. Aufgabenbeschreibungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Das eingesetzte Projektteam muss insgesamt über die folgenden notwendigen Fachkenntnisse verfügen:

- Erstellung von Potenzialstudien im Bereich der erneuerbaren Energien insbesondere im Bereich der Bioenergie
- Heutige und künftige Kreislaufwirtschaft im Bereich der Bioenergie (Stoffstrommodellierung)
- Energiewirtschaft in Nordrhein-Westfalen (Bioenergie)
- Ökonomische und ökologische Betrachtung des Energie- und Wärmemarkts (u.a. Energiepreisprognose, Vollkostenrechnung)
- Datenbankmanagement und umfangreiche sowie rechenintensive GIS-Analysen

Finanzierung

Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- soweit zutreffend: Erklärung Unterauftragnehmer (Formular 533a_EU) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b_EU) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Mitarbeiterprofile und Darstellung Organisation Projektteam ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): mit dem Angebot sind Mitarbeiterprofile und eine Darstellung der Organisation des Projektteams und der Aufgabenzuordnung auf einzelne Personen einzureichen. Die für die Auftragsbearbeitung verantwortlichen Ansprechpartner/-innen / Projektleiter/-in sowie die eingeplanten Beschäftigten sind namentlich zu benennen.
- Teil A des Firmenfragenkatalogs ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung