Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Installations-, Montage- und Beratungsdienstleistungen.
Der jährliche Aufwand für die Leistungserbringung nach Ziffer 3 wird auf bis zu 500 Arbeitsstunden pro Jahr geschätzt. Aus dieser Rahmenvereinbarung sollen danach sukzessive nach Bedarf Leistungen zu vereinbarten Stundensätzen (vgl. Ziffer 5) abgerufen werden. Eine Mindestabnahmeverpflichtung des Auftraggebers besteht nicht. Die Höchstmenge an abrufbaren Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt in der regulären Laufzeit von 36 Monaten (1.500 Stunden) und bei Verlängerung auf 48 Monate (2.000 Stunden). Mit Erreichen dieser Höchstmengen wird die Rahmenvereinbarung unwirksam, sodass keine Einzelabrufe mehr aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgen dürfen.
Installations- und Montageleistungen sind vor Ort in den Räumen des Auftraggebers im Gebäudekomplex Friedrichstraße 62-80, 40217 Düsseldorf auszuführen.
Für die Tätigkeit in den Räumen des Auftraggebers ist ausschließlich Personal mit einer erfolgreich absolvierten erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen nach § 12 SÜG NRW zugelassen. Diese ist für jede Person vor Aufnahme der Tätigkeit nachzuweisen. Ohne vorliegenden Nachweis ist keine Tätigkeit im Gebäude möglich.
Der Auftragnehmer und das von ihm eingesetzte Personal verfügen für die Durchführung der Leistungen über die folgenden fachlichen Anforderungen:
- Kenntnis der aktuellen Fassungen der grundlegenden Vorschriften (insb. VDE, MLAR, VOB/C, BSI-Grundschutz, VSA)
- Spleißen von LWL-Leitungen 50 /125 µm (Multimode) und 9/125 µm (Sin-glemode)
- Erstellen und Auswerten von Messprotokollen (LWL- sowie Kupferleitungen) mit geeigneten Messwerkzeugen.
Der Auftragnehmer berät den Auftraggeber hinsichtlich der erforderlichen Ausführung der Arbeiten, unter anderem bezogen auf Anforderungen nach MLAR, VDE, VOB/C, BSI-Grundschutz und VSA NRW.
Weitergehende Informationen zu den Installations- und Montagedienstleistungen, siehe Ziffer 3.2 der Leistungsbeschreibung.
Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach Ablauf von 36 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Dem Auftraggeber wird die Option eingeräumt, das Vertragsverhältnis einmalig um 12 Monate zu verlängern. Von diesem Recht hat er spätestens 2 Monate vor Vertragsende Gebrauch zu machen, andernfalls kann der Auftragnehmer die Verlängerung verweigern. Die Ausübung des Optionsrechtes hat schriftlich zu erfolgen.
Mit Erreichen der unter Ziffer 3 genannten Höchstmenge für das Auftragsvolumen endet das Vertragsverhältnis vorzeitig.
Für weitergehende Details zur Leistung, siehe Leistungsbeschreibung.