Verfahrensangaben

Rahmenvertrag über technische Beratung-, Installations- und Montagedienstleistunge...

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
03.08.2026
11.08.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Ministerium des Innern des Landes NRW
05111-03001-68
Friedrichstraße 62-80
40217
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
Zentrale Vergabestelle
zentrale.vergabestelle@im.nrw.de
+49211871-01

Angaben zum Auftraggeber

Oberste Landesbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland - c/o Bezirksregierung Köln
05315-03002-81
Zeughausstraße 2 - 10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
Geschäftsstelle
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49221147-3055
+49221147-2889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71310000-4
31300000-9
31320000-5
32400000-7
32421000-0
32424000-1
45311100-1
45314310-7
50000000-5
71315210-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Leistungsgegenstand sind technische Beratungs-, Installations- und Montagedienstleistungen für hauseigene Netzleitungen, zur Betriebsbereitschaft nach den Anforderungen des BSI-Grundschutzes und der Verschlusssachenanweisung des Landes Nordrhein-Westfalen (VSA NRW).

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Installations-, Montage- und Beratungsdienstleistungen.

Der jährliche Aufwand für die Leistungserbringung nach Ziffer 3 wird auf bis zu 500 Arbeitsstunden pro Jahr geschätzt. Aus dieser Rahmenvereinbarung sollen danach sukzessive nach Bedarf Leistungen zu vereinbarten Stundensätzen (vgl. Ziffer 5) abgerufen werden. Eine Mindestabnahmeverpflichtung des Auftraggebers besteht nicht. Die Höchstmenge an abrufbaren Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt in der regulären Laufzeit von 36 Monaten (1.500 Stunden) und bei Verlängerung auf 48 Monate (2.000 Stunden). Mit Erreichen dieser Höchstmengen wird die Rahmenvereinbarung unwirksam, sodass keine Einzelabrufe mehr aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgen dürfen.

Installations- und Montageleistungen sind vor Ort in den Räumen des Auftraggebers im Gebäudekomplex Friedrichstraße 62-80, 40217 Düsseldorf auszuführen.

Für die Tätigkeit in den Räumen des Auftraggebers ist ausschließlich Personal mit einer erfolgreich absolvierten erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen nach § 12 SÜG NRW zugelassen. Diese ist für jede Person vor Aufnahme der Tätigkeit nachzuweisen. Ohne vorliegenden Nachweis ist keine Tätigkeit im Gebäude möglich.

Der Auftragnehmer und das von ihm eingesetzte Personal verfügen für die Durchführung der Leistungen über die folgenden fachlichen Anforderungen:
- Kenntnis der aktuellen Fassungen der grundlegenden Vorschriften (insb. VDE, MLAR, VOB/C, BSI-Grundschutz, VSA)
- Spleißen von LWL-Leitungen 50 /125 µm (Multimode) und 9/125 µm (Sin-glemode)
- Erstellen und Auswerten von Messprotokollen (LWL- sowie Kupferleitungen) mit geeigneten Messwerkzeugen.

Der Auftragnehmer berät den Auftraggeber hinsichtlich der erforderlichen Ausführung der Arbeiten, unter anderem bezogen auf Anforderungen nach MLAR, VDE, VOB/C, BSI-Grundschutz und VSA NRW.

Weitergehende Informationen zu den Installations- und Montagedienstleistungen, siehe Ziffer 3.2 der Leistungsbeschreibung.

Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach Ablauf von 36 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Dem Auftraggeber wird die Option eingeräumt, das Vertragsverhältnis einmalig um 12 Monate zu verlängern. Von diesem Recht hat er spätestens 2 Monate vor Vertragsende Gebrauch zu machen, andernfalls kann der Auftragnehmer die Verlängerung verweigern. Die Ausübung des Optionsrechtes hat schriftlich zu erfolgen.
Mit Erreichen der unter Ziffer 3 genannten Höchstmenge für das Auftragsvolumen endet das Vertragsverhältnis vorzeitig.

Für weitergehende Details zur Leistung, siehe Leistungsbeschreibung.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
36

Dem Auftraggeber wird die Option eingeräumt, das Vertragsverhältnis einmalig um 12 Monate zu verlängern. Von diesem Recht hat er spätestens 2 Monate vor Vertragsende Gebrauch zu machen, andernfalls kann der Auftragnehmer die Verlängerung verweigern. Die Ausübung des Optionsrechtes hat schriftlich zu erfolgen.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Friedrichstraße 62-80
40217
Düsseldorf
Deutschland
DEA11

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
2.000,00
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Unzulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YYBYT1KS9EQ2

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt, ist dieser vor Einreichen eines Nachprüfungsantrages innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1.) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die im Anhang A genannte Kontaktstelle (Vergabemarktplatz NRW) unter http://www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt.
Es ist ausschließlich die elektronische Angebotsabgabe über den Vergabemarktplatz NRW zugelassen. Nähere Hinweise hierzu können dem als Vergabeunterlage beiliegenden Vordruck "Hinweise zur Form der Angebotsabgabe" (Formular 312/322 EU) entnommen werden.

2.) Für ein vollständiges Angebot sind die in den Vergabeunterlagen (Formular 325 EU "Zusammenstellung der vom Unternehmen einzureichenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise") aufgeführten Unterlagen mit dem ausgefüllten Angebotsschreiben (Formular 324 EU) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, von der Möglichkeit der Nachforderung von nicht bzw. nicht rechtzeitig eingereichten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen nach § 56 Vergabeverordnung (VgV) unter Wahrung des Gleichbehandlungsgebots keinen Gebrauch zu machen.
Fehlende Angaben, Unterlagen oder Nachweise können somit zum Ausschluss des Angebots führen.

3.) Zum Verfahren bzw. den Vergabeunterlagen sind nur schriftliche Fragen über den Kommunikationsbereich des VMP zugelassen. Die Antworten sowie ggf. weitere Informationen zum Verfahren bzw. den Vergabeunterlagen werden schriftlich, zeitgleich und anonymisiert im Kommunikationsbereich des VMP eingestellt. Bieterfragen inkl. deren Antworten werden grundsätzlich Bestandteil der Leistungsbeschreibung.

4.) Das ausgefüllte Preisblatt mit den eingesetzten Angebotspreisen ist dem Angebot beizufügen.
Insbesondere bei einer zusätzlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts dürfen die Positionen und die Preisangaben nicht im Widerspruch zu den Angaben im Preisblatt der Leistungsbeschreibung stehen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

30
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Nachweis der erfolgten Sicherheitsüberprüfungen des auftragsausführenden Personals (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): s. Ziffer 6.2.2 der Leistungsbeschreibung

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Einzureichende Unterlagen:
* Mit dem Angebot
** Mittels Eigenerklärung:
- Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU)
- Eigenerklärung Russland-Sanktionen (Formular 523 EU)
- Sicherheitsanforderungen: Nachweis der erfolgten Sicherheitsüberprüfungen des auftragsausführenden Personals (SÜ3):
Mit der Abgabe eines Angebots erklärt der Bieter, dass diese Voraussetzung während der Vertragslaufzeit durchgängig von ihm erfüllt und aufrechterhalten wird und dass zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns entsprechendes Personal vorhanden ist.
Durch den Auftragsnehmer ist spätestens vor Aufnahme der Tätigkeit ein Nachweis der erfolgten Sicherheitsüberprüfungen vorzulegen. Dabei ist auch nachzuweisen, wann und von wem die Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt wurden.
Bieter, die nicht zum Geheimschutz in der Wirtschaft gehören, haben einen vergleichbaren Nachweis der erfolgten Sicherheitsüberprüfungen für alle mit der Durchführung des Auftrags befassten Personen vorzulegen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung

Sämtliche Arbeiten im Zusammenhang mit dem Auftrag dürfen ausschließlich durch Personen erfolgen, die sich erfolgreich einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen nach §12 SÜG NRW oder der Stufe 3 nach Nr. 4.2.1 Absatz 5 des Handbuches für den Geheimschutz in der Wirtschaft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (GHB) unterzogen haben.
Mit der Abgabe eines Angebots erklärt der Bieter, dass diese Voraussetzung während der Vertragslaufzeit durchgängig von ihm erfüllt und aufrechterhalten wird und dass zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns entsprechendes Personal vorhanden ist. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Zeitbedarf für eine Sicherheitsüberprüfung mehrere Monate beträgt. Laufende aber nicht abgeschlossene Sicherheitsüberprüfungen sind für eine Tätigkeit in den Räumen des Auftraggebers nicht ausreichend.
Durch den Auftragsnehmer ist spätestens vor Aufnahme der Tätigkeit ein Nachweis der erfolgten Sicherheitsüberprüfungen vorzulegen (GHB-Anlage 23 (Bescheinigung des/der Sicherheitsbevollmächtigten (SiBe) im nationalen Besuchskontrollverfahren (SiBe-Bescheinigung) oder GHB-Anlage 24 (Sammelbescheinigung des/der Sicherheitsbevollmächtigten (SiBe) im nationalen Besuchskontrollverfahren (Sammel-SiBe-Bescheinigung)). Dabei ist auch nachzuweisen, wann und von wem die Sicherheits-überprüfungen durchgeführt wurden. Einzelheiten ergeben sich aus dem GHB, das einschließlich der zugehörigen Anlagen unter https://bmwi-sicherheitsforum.de/handbuch abrufbar ist.
Bieter, die nicht zum Geheimschutz in der Wirtschaft gehören, haben einen mit vorgenannten Formularen vergleichbaren Nachweis der erfolgten Sicherheitsüberprüfungen für alle mit der Durchführung des Auftrags befassten Personen vorzulegen.

11.08.2026