Verfahrensangaben

Benchmarking in der Fernwärmeversorgung u.a. zur Preiskontrolle und Preistranspare...

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
23.07.2026
03.08.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
05111-95003-27
Berger Allee 25
40213
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
zentrale-Vergabestelle@mwike.nrw.de
+49 211617720
+49 21161772795

Angaben zum Auftraggeber

Oberste Landesbehörde
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
Geschäftsstelle der Vergabekammer
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 251411-0
+49 251411-2165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71314000-2
75131000-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Fernwärmeversorgung ist ein wesentlicher Baustein der Energie- bzw. Wärmewende, insbesondere hinsichtlich der Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. Dabei ist die Akzeptanz der Fernwärmeversorgung durch die Bürgerinnen und Bürger erforderlich. Die Preisgestaltung und deren mangelnde Transparenz ist aktuell jedoch der größte Kritikpunkt an der Fernwärmeversorgung. Kritische Stimmen sehen Defizite und eine beschränkte Wirkung der derzeitigen Preiskontrollen. Diese seien ineffektiv und unsystematisch; eine Preisaufsicht müsse effektiver sein und regulierend wirken. Für eine solche effektivere kartellrechtliche Preiskontrolle sind jedoch unter anderem aktuelle Daten und Informationen über die einzelnen Fernwärmenetze erforderlich. Deshalb ist vorgesehen für Fernwärmepreise einen jährlichen Benchmarkprozess zu etablieren.

Ziel des Benchmarkings ist, anhand der mit diesem erhobenen Daten Vergleichsgruppen für die nordrhein-westfälischen Fernwärmeversorgungsgebiete zu bilden. Auf der Grundlage der jeweiligen Vergleichsgruppe soll von der Landeskartellbehörde festgestellt werden können, welche Fernwärmeversorgungsgebiete preisauffällig sind.

Darüber hinaus soll den teilnehmenden Fernwärmeversorgern durch jährliche Berichte über die jeweiligen Netzgebiete ermöglicht werden, die eigenen Stärken durch einen objektiven Vergleich zu erkennen, Leistungsdefizite zu identifizieren und Ansatzpunkte für Optimierungsmaßnahmen abzuleiten sowie die Wirksamkeit eingeleiteter Maßnahmen zu überprüfen.

Die Teilnahme am Benchmarking ist für die Unternehmen freiwillig. Die Kosten trägt das Land Nordrhein-Westfalen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Auftragnehmer entwickelt für das Fernwärmebenchmarking einen Kennzahlen-Katalog inkl. Definitions- und Berechnungsregeln, insbesondere in Bezug auf Preise, Erlöse, Wärmeerzeugung, verwendete Primärenergie, Netzlänge, Erzeugungsanlage, Wärmedichte, Verlustenergie und Umfang der gegenüber den Kunden zu erbringenden Leistungen (z.B. Fullservice).
Die Kennzahlen sind gemäß den technischen und rechtlichen Entwicklungen fortlaufend weiter zu entwickeln.

Der Auftragnehmer stellt eine geeignete Plattform zur Datenerhebung zur Verfügung und leistet auf Anforderung den teilnehmenden Fernwärmeversorgungsunternehmen bei der Kennzahlenerhebung und -übermittlung Hilfestellung.

Die von den teilnehmenden Fernwärmeversorgungsunternehmen für jedes Versorgungsgebiet gelieferten Kennzahlen sind durch den Auftragnehmer aufzubereiten und zu validieren.
Aus den gelieferten Kennzahlen bildet der Auftragnehmer Vergleichsgruppen für die Versorgungsgebiete, insbesondere nach Netzlänge, Primärenergie, Erzeugungsanlage und Alter der Netze. Bei den Kennzahlen berücksichtigt der Auftragnehmer künftige Entwicklungen des Ausbaus der Fernwärmenetze.

Auf Grundlage des jährlichen Kennzahlenvergleichs erstellt der Auftragnehmer
- individualisierte Berichte für die teilnehmenden Fernwärmeversorgungsunternehmen,
- jährlicher Benchmarking-Berichte für den Auftraggeber sowie
- einen zusätzlichen Benchmarking-Bericht für die Landeskartellbehörde.

Der konkrete Inhalt und Umfang der zu erbringenden Leistungen sowie die daran gestellten Anforderungen sowie Rahmenbedingungen der Leistungserbringung sind den Vergabeunterlagen, im Besonderen der Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf zu entnehmen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
38

Der Auftraggeber kann die Vertragslaufzeit optional einmalig um drei Jahre bis zum 30.11.2032 verlängern. Die Verlängerung umfasst die Fortführung des Benchmarkings inklusive Erstellung der Benchmarking Berichte gem. Ziffern II.5.1 und II.5.2 für die Jahre 2030 (Basisjahr 2029), 2031 (Basisjahr 2030) und 2032 (Basisjahr 2031). Die Verlängerung umfasst außerdem den Benchmarking Bericht gem. Ziffer II.5.3 für das Jahr 2031 für die Basisjahre 2028, 2029 und 2030.
Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer bis spätestens 30.06.2029 mit, ob er von der Verlängerungsoption Gebrauch macht.

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Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

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Düsseldorf
Deutschland
DEA11

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

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Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Ziffer III.3 der Leistungsbeschreibung:
Auf Wunsch des Auftraggebers stellt der Auftragnehmer die Inhalte der jährlichen Berichte in weiteren Terminen vor (z.B. Hausleitung, weitere Pressetermine, parlamentarischer Raum). Die Abrechnung dieser weiteren Termine erfolgt nach Aufwand der erbrachten Leistungen auf Basis der angebotenen Stundensätze.
Die optionalen Leistungen werden jeweils gesondert abgerechnet. Sie sind deshalb nicht in den Angebotspreis einzukalkulieren.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YYFYT16TZG5X

Einlegung von Rechtsbehelfen

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim MWIKE NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der in den Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem MWIKE NRW geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das MWIKE NRW dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das MWIKE NRW geschlossen werden; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das MWIKE NRW.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die Kommunikation im Vergabeverfahren findet ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW statt.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

58
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Eine etwaige Nachforderung fehlender Unterlagen richtet sich nach § 56 Abs. 2, 3 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Auszug aus dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister oder ein vergleich-bares Dokument (nicht älter als 1 Jahr).

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit: Letter of Intent von sog. Business Angels (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mit dem Angebot vorzulegen ist jeweils
a) eine Referenz, nicht älter als 3 Jahre, über die Durchführung einer betriebswirtschaftlichen und technischen vergleichenden Analyse für die Fernwärmeversorgung in Deutschland oder einem deutschen Bundesland,
b) eine Referenz, nicht älter als 3 Jahre, die eine Kompetenz im Berichtswesen belegt,
c) eine Referenz, nicht älter als 3 Jahre, die eine hohe Fachkenntnis über die Rechtslage in Deutschland zur Wärme-, insbesondere Fernwärmeversorgung, belegt.

Bitte ordnen Sie die eingereichten Referenzen den o. g. Bereichen a) bis c) klar und eindeutig zu. Bei allen Referenzen ist der jeweilige Auftraggeber, der Auftragsinhalt und der Leistungszeitraum (Beginn und Ende unter Angabe von Monat und Jahr) anzugeben. Außerdem ist ein Ansprechpartner beim jeweiligen Auftraggeber (Organisationseinheit oder Person) zu benennen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Einzureichende Unterlagen: siehe Formular 325 EU

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung