Auftragsgegenstand ist die Konzipierung und Durchführung des Begutachtungsverfahrens für den Innovationspreis NRW im Zeitraum von 2027 bis 2029 sowie optional auch für die Jahre 2030, 2031 und 2032.
Der Auftragsgegenstand setzt sich aus den nachfolgenden Arbeitspaketen zusammen: Begleitung des Bewerbungsverfahrens, Organisation und Durchführung des Begutachtungs- und Bewertungsverfahrens, Organisation des Juryverfahrens, fachlicher Austausch mit dem Auftraggeber und inhaltliche Begleitung der Öffentlichkeitsarbeit.
Die Arbeitspakete orientieren sich dabei an folgendem zeitlichen Ablauf (Meilensteine) eines Preisverleihungsjahres: - Bewerbungsbeginn: Anfang November des Vorjahres - Bewerbungsfrist: März des Preisverleihungsjahres- Jurysitzung: Juni/Juli des Preisverleihungsjahres - Preisverleihung: Ende September/Anfang Oktober
Die genauen Inhalte der Arbeitspakete sowie die sonstigen Anforderungen und Rahmenbedingungen für die Leistungserbringung sind den Vergabeunterlagen, im Besonderen der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Eine optionale Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um drei Mal ein Jahr für den Innovationspreis in den Jahren 2030, 2031 und 2032 ist, vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, möglich. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer bis spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende anzuzeigen, ob von der Option Gebrauch gemacht wird.
Zu Beginn des Prozesses erfolgt zunächst ein 3-stündiger Auftakt-Workshop mit dem Auftraggeber in dessen Räumlichkeiten in Düsseldorf.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim MWIKE NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der in den Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem MWIKE NRW geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das MWIKE NRW dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das MWIKE NRW geschlossen werden; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das MWIKE NRW.
Die Kommunikation im Vergabeverfahren findet ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW statt.
Eine etwaige Nachforderung fehlender Unterlagen richtet sich nach § 56 Abs. 2, 3 VgV.
Bonitätsnachweis (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorzulegen ist: Bankerklärung, Bescheinigung einer Wirtschaftsauskunftei oder Steuerbehörde oder sonstige Dritterklärung, die die Bonität des Bieters nachweist (maximal ein Jahr alt) .
Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung vorzulegen ist: Auszug aus dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister oder ein vergleichbares Dokument (maximal ein Jahr alt).
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorzulegen sind: a) Mindestens zwei Referenzen, nicht älter als 4 Jahre, die eine hohe Kompetenz und Erfahrung mit der Organisation und Durchführung von Wettbewerben bzw. Preisverleihungen belegen; b) Mindestens zwei Referenzen, nicht älter als 4 Jahre, die eine sehr gute Expertise in der Bewertung von technologischen, wirtschaftlichen sowie gesellschaftlichen Potenzialen belegen; c) Mindestens eine Referenz, nicht älter als 2 Jahre, die eine breite und sehr vertiefte fachliche Spannweite belegt, welche es erlaubt Kandidatenvorschläge aus vielfältigen Innovationsfeldern zu bewerten.
Bitte ordnen Sie die eingereichten Referenzen den o. g. Bereichen a) bis c) klar und eindeutig zu. Einzelne Referenzen dürfen zum Nachweis mehrerer Referenzanforderungen aufgeführt werden. Bei allen Referenzen ist der jeweilige Auftraggeber, der Auftragsinhalt, der Leistungszeitraum (Beginn und Ende unter Angabe von Monat und Jahr) sowie die Größenordnung des Auftragswerts anzugeben. Außerdem ist ein Ansprechpartner beim jeweiligen Auftraggeber (Organisationseinheit oder Person) zu benennen.
Einzureichende Unterlagen:
* Mit dem Angebot** Mittels Eigenerklärung:- Neutralitätserklärung: Der Bewerber muss bestätigen, dass er neutral agiert und sich keinem Einfluss politischer, weltanschaulicher oder persönlicher Beziehungen aussetzt. Darüber ist eine entsprechende Eigenerklärung des Bieters mit dem Angebot abzugeben.- Formular 521 EU: Eigenerklärung Ausschlussgründe- Formular 523 EU: Eigenerklärung zum Subventionspaket 5- Formular 531 EU: Bietergemeinschaftserklärung: nur bei Angebotsabgabe im Wege einer Bietergemeinschaft vorzulegen- Formular 533a EU und 533b EU: nur beim Einsatz von Unterauftragnehmern vorzulegen- Formular 534a EU: Erklärung Eignungsleihe: nur im Falle der Eignungsleihe vorzulegen- Formlose Eigenerklärung zur Akzeptanz des Vertragsentwurfs: Sollten der Vertragsentwurf ausnahmsweise, aus berechtigten Gründen, nicht akzeptiert werden (können), können Änderungsvorschläge formuliert werden. Für diese muss eine rechtliche und/oder sachliche Notwendigkei