Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung von 300 Notebooks des Herstellers Lenovo.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber zur Lieferung von 300 Notebooks des Herstellers Lenovo. Die in Abschnitt A., B. und C. der Anlage 2 "Leistungskatalog" definierten Vorgaben und Mindestanforderungen sind dabei zwingend zu erfüllen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, ausschließlich Fabrikneuware auszuliefern, die frei von Mängeln und Rechten Dritter ist.
Die Lieferung von 100 Notebooks muss spätestens drei und die Lieferung der restlichen 200 Notebooks spätestens vier Wochen nach Zuschlagserteilung erfolgen.
Nähere Informationen über die technischen Anforderungen an die Geräte sowie den gesamten Leistungsumfang des ausgeschriebenen Auftrags lassen sich den Vergabeunterlagen, im Besonderen der Leistungsbeschreibung und dem Leistungskatalog entnehmen.
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Der Auftraggeber hat frühzeitig beschlossen, die IT-Arbeitsumgebung von Windows 10 auf Windows 11 zusammen mit der verpflichtenden Einführung der Sicherheitslösung HP Sure Click umzustellen.Die Beschaffung von Notebooks erfolgt normalerweise über bestehende Rahmenverträge des Landes. Im Rahmen interner Funktionstests hat sich jedoch herausgestellt, dass die Nutzungsanforderungen des Auftraggebers leistungsstärkere und spezialisierte Geräte erforderlich machen. Dies ist maßgeblich dadurch begründet, dass die in den Rahmenverträgen angebotenen Notebooks zentrale Ausstattungsmerkmale nicht enthalten, die für den vorgesehenen Einsatz erforderlich sind.Es ist somit ein unvorhersehbarer technischer Zustand eingetreten. Die Durchführung eines Offenen Verfahrens mit einer verkürzten Angebotsfrist ist erforderlich, um vor dem Hintergrund der gesetzlichen Abkündigung des Windows-10-Supports zum 14.10.2025 dem Risiko einer sicherheitskritischen Betriebsunterbrechung entgegenzuwirken.
Alle angebotenen Geräte müssen mindestens das Energy Star 8.0 Gütezeichen besitzen.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim MWIKE NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem MWIKE NRW geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das MWIKE NRW dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das MWIKE NRW geschlossen werden; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das MWIKE NRW.
Die Kommunikation im Vergabeverfahren findet ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW statt.
Im Fall fehlender Erklärungen oder Nachweise behält sich der Auftraggeber vor, diese mit einer Frist zur Vorlage innerhalb von 24 Stunden nachzufordern.
Bankerklärung zum Nachweis der Bonität des Bieters (max. 1 Jahr alt) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Umsatzzahlen der letzten drei Geschäftsjahre (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens im Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
Haftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 1 Mio. Euro je Schadensfall und je Versicherungsjahr. Bei Bestehen einer Versicherung mit einer niedrigeren Deckungssumme ist neben deren Nachweis eine Eigenerklärung vorzulegen, wonach die geforderte Versicherung in genannter Höhe im Falle der Auftragserteilung abgeschlossen wird.
Berufs- oder Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Auszug aus dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister oder ein vergleichbares Dokument, nicht älter als 1 Jahr.
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mindestens drei Referenzen über vergleichbare IT-Lieferverträge in den vergangenen drei Jahren, unter Angabe des Auftragsgegenstands, des Auftraggebers (einschließlich Ansprechpartner mit Telefonnummer), der Größenordnung des Projektvolumens und der Leistungszeit.
Der Lieferant muss ein autorisierter Vertragspartner des Herstellers Lenovo sein.