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Studienreihe "Rohstoffmonitoring"
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
11.06.2025
23.06.2025 10:00 Uhr
23.06.2025 10:15 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
05111-95003-27
Berger Allee 25
40213
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
zentrale-Vergabestelle@mwike.nrw.de
+49 211617720
+49 21161772795

Angaben zum Auftraggeber

Oberste Landesbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland
05315-03002-81
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
Geschäftsstelle
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221147-3045

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

75131000-3
79419000-4
90711300-7
90711400-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat im Koalitionsvertrag von 2022 erklärt, die Akzeptanz für die Notwendigkeit der Rohstoffgewinnung in NRW erhöhen zu wollen (Zeile 2164ff). Dazu soll u.a. ein auf fundierten Daten und Analysen beruhendes Rohstoffmonitoring (im Folgenden "RM") aufgesetzt werden, um den Verbrauch
und künftigen Bedarf an Kiesen und Sanden transparent zu machen und auf den notwendigen Bedarf zurückzuführen (KoaV 2165-2167).

Mit dem Abgrabungsmonitoring (siehe https://www.gd.nrw.de/ro_am.htm) ermittelt das Land NRW den Umfang des Rohstoffabbaus in den letzten Jahren und mit einer Trendfortschreibung werden die planerischen Versorgungszeiträume berechnet. Ziel des RM ist es, den Verbrauch und den Bedarf an Kiesen und Sanden unterschiedlicher
Qualitäten, sowohl der privaten Unternehmen und Haushalte als auch der öffentlichen Hand, zu ermitteln und unter Berücksichtigung der verfügbaren Sekundärrohstoffe, alternativer Baustoffen und rohstoffsparenden Bauweisen einen realistischen, der Baukonjunktur nicht abträglichen Degressionspfad für den Abbau von Kies und Sand wissenschaftlich abzuleiten.

Ein zentrales Ergebnis soll die Ableitung eines sog. Degressionsfaktors sein. Dieser wird aufgrund der 3. Änderung des Landesentwicklungsplans NRW (LEP NRW) notwendig (mehr Infos finden sie hier, S. 144ff.), denn zusammen mit dem Abgrabungsmonitoring bildet der Degressionsfaktor zukünftig die Grundlage zur Berechnung der
planerischen Versorgungsabstände. Aus denen sollen dann die notwendige Flächeninanspruchnahme bzw. Festlegung von Bereichen für die Sicherung und den Abbau
oberflächennaher Bodenschätze (BSAB) erfolgen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Auftragsgegenstand ist die Erstellung von zweijährlichen RM-Berichten für die Jahre
2025, 2027 und 2029 mit Verlängerungsoption für einen zusätzlichen RM-Bericht 2031 (vgl. Ziffer IV.2). Der Auftragnehmer (AN) erstellt somit mindestens drei RM-Berichte, vier im Falle einer Verlängerung.
Der zweijährige Turnus ergibt sich daraus, dass einige Daten, die erforderlich sind, um einen Degressionspfad wissenschaftlich ableiten zu können, in einem zweijährigen Turnus erhoben und aktualisiert werden. Zudem können mit dem zweijährigen Turnus grundlegende Veränderungen der Entwicklungstendenzen erfasst und die
Beeinflussung der Ergebnisse durch Zufallsfaktoren und Sonderentwicklungen eingeschränkt werden.
Daten, die in einem jährlichen Rhythmus verfügbar sind (z.B. zur Primärgewinnung von Kies und Sand bzw. Quarzkies und -sand), ermittelt der AN und pflegt sie zeitnah nach deren Veröffentlichung in das RM ein und erstellt dazu Aktualisierungsberichte für die Jahre 2026 und 2028, um die jeweiligen aktuellen Ergebnisse einzuordnen.
Dies geschieht nach Absprache mit dem Auftraggeber (AG) in Form eines Kurzberichts oder Fact Sheets. Im Rahmen der zweijährlichen Aktualisierungsberichte soll
ebenfalls der Degressionsfaktor aktualisiert werden.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
13.08.2025
30.11.2029

Der AG kann die Berichterstattung optional einmalig um drei Jahre bis maximal 30.11.2032 verlängern. Die Verlängerung umfasst den Aktualisierungsbericht 2030,
den RM-Bericht 2031, sowie den darauffolgenden Aktualisierungsbericht 2032.

Eine Verlängerung wird spätestens bis zum 30.6.2029 vom AG erklärt.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Berger Allee 25
40213
Düsseldorf
Deutschland
DEA11

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Je nach Bedarf und Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln kann der AG folgende optionale
Zusatzleistungen beauftragen:

- Nach Abstimmung mit dem AG führt der AN eigenständige Erhebungen durch oder beauftragt Dritte mit diesen Erhebungen, um die Datenverfügbarkeit und damit die Aussagekraft der Ergebnisse zu erhöhen. Diese eigenständigen Erhebungen bietet
der AN als optionale Leistungen an. Der AN legt dar, welche Vorteile durch diese zusätzlichen Erhebungen für die Ableitung des Degressionspfades zu erwarten
sind.

Auf Wunsch des AG stellt der AN die Inhalte der Berichte in weiteren Terminen vor (z.B. Hausleitung, weitere Pressetermine, parlamentarischer Raum). Die Abrechnung dieser weiteren Termine erfolgt nach Aufwand der erbrachten Leistungen auf Basis der angebotenen Stunden-/Tagessätze (vgl. Ziffer V.2.a).
Die optionalen Leistungen werden jeweils gesondert abgerechnet. Sie sind deshalb nicht in den Angebotspreis einzukalkulieren.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YYFYTBXWC4Q6

Einlegung von Rechtsbehelfen

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim MWIKE NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der in den Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem MWIKE NRW geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das MWIKE NRW dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das MWIKE NRW geschlossen werden; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das MWIKE NRW.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Die Kommunikation im Vergabeverfahren findet ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW statt.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

50
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Im Fall fehlender Erklärungen oder Nachweise behält sich der Auftraggeber vor, diese mit einer Frist zur Vorlage innerhalb von 48 Stunden nachzufordern.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

siehe § 124 Abs. 1 Ziffer 2. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

siehe § 123 Abs. 1 Ziffern 6. und 7. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

siehe § 123 Abs. 1 Ziffer. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

siehe § 124 Abs. 1 Ziffer 4. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

siehe § 124 Abs. 1 Ziffer 1. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

siehe § 123 Abs. 1 Ziffern. 2 und 3. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

siehe § 123 Abs. 1 Ziffern. 4 und 5. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

Menschenhandel siehe § 123 Abs. 1 Ziffer. 10 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

siehe § 124 Abs. 1 Ziffer 2. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

siehe § 124 Abs. 1 Ziffer 1. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

siehe § 124 Abs. 1 Ziffer 2. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

siehe § 124 Abs. 1 Ziffern 8. und 9. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

siehe § 124 Abs. 1 Ziffer 5. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

siehe § 124 Abs. 1 Ziffer 6. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

siehe § 124 Abs. 1 Ziffer 3. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

siehe § 124 Abs. 1 Ziffer 7. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

siehe § 124 Abs. 1 Ziffer 1. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

siehe § 123 Abs. 4 Ziffer. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

siehe § 123 Abs. 4 Ziffer. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

siehe § 123 Abs. 1 Ziffer. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Eignung zur Berufsausübung

Einzureichende Unterlagen:

- Handels-/ Berufsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Vorzulegen ist ein Auszug aus dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister oder ein vergleichbares Dokument (nicht älter als 1 Jahr)

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Einzureichende Unterlagen:

-Referenzen Durchführung einer wissenschaftlichen Stoffstrom- oder Rohstoffanalyse (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung): Mindestens eine Referenz, nicht älter als 5 Jahre, über die Durchführung einer wissenschaftlichen Stoffstrom- oder Rohstoffanalyse für Deutschland oder ein deutsches Bundesland, unter Angabe der Ansprechpartner beim Auftraggeber.

- Referenzen über volkswirtschaftliche Bedarfs- und Szenarioanalysen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung): Mindestens eine Referenz, nicht älter als 5 Jahre, über die Erstellung von volkswirtschaftlichen Bedarfs- und Szenarioanalysen.

- Referenzen Fachkenntnis (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung): Mindestens eine Referenz, nicht älter als 5 Jahre, die eine hohe Fachkenntnis über die Rechtslage in Deutschland zu Rohstoffabgrabungen und die Behandlung von Stoffströmen, einschl. der Abfallbehandlung belegt.

- Referenzen Kompetenz Monitoring und Berichtwesen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung): Mindestens eine Referenz, nicht älter als 5 Jahre, die eine hohe Kompetenz im Monitoring und Berichtswesen belegt.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Mit dem Angebot mittels Eigenerklärung einzureichende Unterlagen:

- Ausgefülltes Angebotsschreiben (Formular 324 EU)
- Ausgefüllte Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU)
- Ausgefüllte Eigenerklärung zum Sanktionspaket 5 der EU (Formular 523 EU)
- Beim Angebot als Bietergemeinschaft: ausgefülltes Formular 531 EU
- Bei Unteraufträgen: ausgefüllte Erklärung Information Unteraufträge (Formular
533a EU) und ausgefüllte Erklärung Nachweis Unterauftragnehmer (Formular
533b EU)
- Bei Eignungsleihe: ausgefüllte Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU)
und auf Anforderung des Auftraggebers ausgefüllte Erklärung Eignungsleihe
Haftung (Formular 534b EU)
- Formlose Erklärung zur Akzeptanz des Vertragsentwurfs

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung