Rahmenvereinbarung über die Unterstützung der Energie- und Klimaschutzzie-le des L...
VO: VgV Vergabeart: Nicht offenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
29.08.2025
09.09.2025 10:00 Uhr
10.10.2025

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
05111-95003-27
Berger Allee 25
40213
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
zentrale-Vergabestelle@mwike.nrw.de
+49 211617720
+49 21161772795

Angaben zum Auftraggeber

Oberste Landesbehörde
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland
05315-03002-81
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
Geschäftsstelle
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221147-3045

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79411000-8
75131000-3
79421000-1
79950000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Auftragsgegenstand ist die weitere Beschleunigung des Markthochlaufs der Elektromobilität in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2026 bis 2028, wobei die Dachmarke ElektroMobilität NRW fortgeführt werden soll. Der Auftrag dient der Fortführung und Weiterentwicklung der Aktivitäten im Bereich der batterieelektrischen Mobilität bei Pkw und leichten Nutzfahrzeugen. Der Fokus liegt dabei auf dem Aufbau der dazugehörigen Ladeinfrastruktur. Diese muss auf Landesebene in nicht öffentlichen Bereichen vorangetrieben werden. Insbesondere der Aufbau von Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern und bei Arbeitgebern ermöglicht der breiten Bevölkerung den einfachen Zugang zu elektrischen Lademöglichkeiten. Darüber hinaus ist auch der Aufbau von Ladepunkten auf Betriebsgeländen, auf denen entsprechende Abnahmepotenziale bestehen, zu unterstützen. Weiterhin ist ein Engagement zum flächendeckenden Ausbau von öffentlicher Ladeinfrastruktur notwendig. Dies betrifft sowohl Schnell- als auch Normalladepunkte (SLP, NLP). Ein Fokus sollte auf Flächen liegen, auf denen ohnehin Parkplätze vorhanden sind und wo Menschen sich eine längere Zeit aufhalten, z.B. an Freizeiteinrichtungen und bei dem Besuch von Gastronomie- und Einzelhandelsbetrieben. Die Marktakteure sollen motiviert und in die Lage versetzt werden, in Fahrzeuge, Infrastrukturen, Technologien und Geschäftsmodelle zu investieren. Auf EU- und Bundesebene hierfür zur Verfügung gestellte Fördermittel sollen verstärkt den Akteuren in Nordrhein-Westfalen zugänglich gemacht werden, um damit maßgeblich Investitionen in Nordrhein-Westfalen anzuregen. Die Kommunikation unter der Dachmarke ElektroMobilität NRW soll wie bisher als klares Bekenntnis zur Elektromobilität mit einfachen, verständlichen Botschaften erfolgen. So soll z.B. die Wirtschaftlichkeit bei den entsprechenden Anwendungsfällen und Fahrzeugen dargestellt, die Zukunftsfähigkeit und das Entwicklungspotenzial dieser Technologie dargelegt sowie das Potenzial für Unternehmen und Arbeitsplätze verdeutlicht werden.

Zwischen Auftragnehmer (AN) und Auftraggeber (AG) wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Die Leistungsbeschreibung (LB) ist Bestandteil dieser Rahmenvereinbarung. Alle auf Grundlage der Rahmenvereinbarung (RV) und der zugehörigen Einzelabrufe durchzuführenden Leistungen des AN sind an aktuellen fachlichen und politischen Entwicklungen auszurichten. Dafür ist eine enge Abstimmung zwischen AG und AN am Sitz des AG in Düsseldorf notwendig. Darüber hinaus sind Absprachen per Telefon oder Videokonferenz zu den verschiedenen Themen und Aktivitäten vorgesehen. Vom AN werden eine proaktive, eigenständige und serviceorientierte Erarbeitung von Arbeitsergebnissen erwartet sowie fachliche Expertise, eine sorgfältige und effektive Arbeitsweise, Kreativität, Flexibilität und zeitnahe Arbeitserledigung. Der AN hat insbesondere die in Ziffer 2 der LB beschriebenen Ziele zu berücksichtigen. Soweit Entscheidungen, Zustimmungen oder Freigaben durch den AG in der RV und/oder den Einzelabrufen (siehe Rahmenbedingungen unter Ziffer IV. der LB) vorgesehen sind, hat der AN dem AG die Grundlagen für die Entscheidungsfindung umfassend darzustellen. Soweit in der Rahmenvereinbarung und/oder den Einzelabrufen keine Fristen vereinbart sind, die voranging zu beachten sind, muss die Entscheidungsgrundlage dem AG jedenfalls so rechtzeitig zugehen, dass ihm eine angemessene Prüf- und Zustimmungsfrist verbleibt. Die Inhalte der zu erbringenden Leistungen richten sich je nach Einzelabruf an eine Vielzahl von Akteuren (vgl. auch die in Ziffer 2 der LB genannten Zielgruppen). Es gilt verschiedene Akteure zusammenzubringen und diese unter Berücksichtigung der Ziele des AG zu unterstützen.

Ziele und Zielgruppen
Ziele
Konkrete Ziele der Landesregierung in den Bereichen der batterieelektrischen Mobilität für Nordrhein-Westfalen sind bis 2030:
o weiterer Ausbau der öffentlichen Ladepunkte auf insgesamt 11.000 Schnellladepunkte (SNL) und 81.000 Normalladepunkte (NLP),
o weiterer Ausbau der nicht öffentlich zugänglichen Ladepunkte mit den Schwerpunkten des Ladens an Mehrfamilienhäusern und beim Arbeitgeber,
o 1,5 Millionen Ladepunkte im privaten und gewerblichen Bereich,
o 550.000 Ladepunkte für Beschäftigte.

Der hier ausgeschriebene Dienstleistungsvertrag dient der Unterstützung der Energie- und Klimaschutzziele des Landes Nordrhein-Westfalen im Bereich Mobilität in den Jahren 2026 - 2028, optional auch in 2029. Der AN soll durch seine Leistung einen wesentlichen Beitrag zur Zielerreichung leisten und die Verbreitung der batterieelektrischen Mobilität bei Pkw und leichten Nutzfahrzeugen maßgeblich vorantreiben.

Zielgruppen
Besonders relevante Zielgruppen, auf denen der Fokus der vom AN zu erbringenden Leistungen liegt, sind folgende:
Arbeitgeber, Gebäudeeigentümer, Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften, Kommunen und regionale Verbände, Betreiber von Ladeinfrastruktur, Stadtwerke/Energieversorgungsunternehmen, Handwerker, Kurier-Express-Paket-Dienstleister (kurz KEP-Dienstleister), Unternehmensverbände, Fahrzeughersteller, Mobilitätsdienstleister, Bürgerinnen und Bürger.
Die Einbindung von weiteren Akteuren kann im Einzelfall notwendig sein (z.B. Forschungsinstitute, Netzbetreiber etc.) und ist entsprechend der thematischen Fortentwicklung abzuwägen. Ob und welche weiteren Akteure eingebunden werden, ist mit dem AG abzustimmen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Nachfolgend werden Aufgaben und Leistungen beschrieben, die der AN zur Unterstützung der Ziele des AG (vgl. Ziffer II.2 der LB) im Bereich der batterieelektrischen Mobilität für PKW und leichte Nutzfahrzeuge zu erbringen hat, wenn der AG solche Leistungen und Aufgaben oder Teile davon im Rahmen eines Einzelabrufs beauftragt.
Folgende Aufgaben können Gegenstand von Einzelabrufen sein:
1. Aktivierung der Zielgruppen
Der AG möchte die Verbreitung der batterieelektrischen Mobilität im straßengebundenen Personen- und Güterverkehr voranbringen. Zu diesem Zweck soll der AN die unter Ziffer II. 2 der LB genannten Zielgruppen zu den Themen Antriebswechsel, Fahrzeugbeschaffung und Ladeinfrastruktur gezielt ansprechen. Dies geschieht durch:
- Fachbezogene Informationen
- Vernetzung der Marktakteure:
Mögliche Inhalte zugehöriger Einzelaufträge sind:
- Konzeption, Organisation, Durchführung und schriftliche Dokumentation von halbtägigen Informationsveranstaltungen mit jeweils bis zu 300 Teilnehmenden.
- Erarbeiten und Halten von Vorträgen und aktive Teilnahme an Veranstaltungen des AG und anderer Organisatoren, um die Vorteile alternativer Antriebe, Fördermöglichkeiten und einschlägige Projekte bekannt zu machen.
- Beobachtung neuer und veränderter Geschäftsmodelle sowie Begleitung der Entwicklung verbesserter Geschäftsmodelle durch Vernetzung und gezieltes Matching von Marktakteuren.
2. Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit und Image-Kampagnen
Für einen beschleunigten Hochlauf der E-Mobilität in Nordrhein-Westfalen ist eine zielgruppengerechte, lebensnahe Kommunikation mit einfachen und verständlichen Botschaften zentral. Eine zeitgemäße Kommunikation muss sich außerdem an den heutigen Mediennutzungsgewohnheiten orientieren.
Mögliche Inhalte zugehöriger Einzelaufträge sind:
- Konzeption und Planung der Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit unter der Dachmarke ElektroMobilität NRW zu den vom AG vorgegebenen Themenschwerpunkten.
- Konzeption und Durchführung von Aufklärungs- und Imagekampagnen.
- Erstellung von Corporate-Design-konformen und zielgruppengerecht gestalteten Broschüren, Leitfäden und anderen Informationsmaterialen, insbesondere zur Online-Veröffentlichung.
- Redaktionelle und graphische Bespielung von Social-Media-Kanälen. Für die Nutzung im Internet und Social-Media soll der AN professionelle Kurz-Videos erstellen. Der AN soll eigene Posts mit Werbemaßnahmen flankieren und die Social-Media-Aktivitäten einer Erfolgskontrolle unterziehen.
- Betreuung und Pflege der Homepage www.elektromobilitaet.nrw.
Die vom AN zu erbringenden Leistungen sind:
o Inhaltsaktualisierung
o Technische Wartung
o Sicherheitsmanagement
o Benutzer-Support
o Reporting: Monatliche Berichterstattung über durchgeführte Maßnahmen, Änderungen und die allgemeine Performance der Homepage.
o Unterstützung bei der Suchmaschinenoptimierung (SEO) und der Integration von Social-Media-Kanälen.
Die etablierten grafischen Vorgaben sind weiter zu nutzen bzw. nach Bedarf weiterzuentwickeln und für Veröffentlichungen (Internetauftritt, digitale Flyer, Dokumente) professionell umzusetzen.
3. Beratung und Unterstützung des AG
Für den AG ist es wichtig, über die Marktentwicklung und die Fördermöglichkeiten für batterieelektrische PKW und leichte Nutzfahrzeuge umfassend informiert zu sein, um weitere konkrete Maßnahmen für das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) einzuleiten. Zu den Aufgaben des AN gehört es deshalb, Aktivitäten und (Gesetzes-)Initiativen auf EU- und Bundesebene sowie bei anderen Bundesländern für den AG zu beobachten und zur Information des AG aufzubereiten. Zudem soll die Marktentwicklung bei batterieelektrischen Fahrzeugen, Ladeinfrastruktur und Entwicklungen in der Automotive-Branche beobachtet und analysiert werden. Dabei sind insbesondere produzierende (Hersteller und Zulieferer) und nachfragende Unternehmen mit Bezug zu NRW zu berücksichtigen. Zu den Aufgaben des AN gehört es zudem, die Förderlandschaften mit Blick auf eine nordrhein-westfälische Akquise von Fördermitteln zu beobachten und Fördermittelnehmer zu unterstützen.
Mögliche Inhalte zugehöriger Einzelaufträge sind:
- Berichterstattung
- Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen
- Identifizierung regulatorischer Hemmnisse und Unterbreitung von Vorschlägen zu deren Beseitigung.
- Konzeption, Organisation, Durchführung und kurze schriftliche Dokumentation von halbtägigen fachlichen Workshops zur Identifikation von Hemmnissen und zur Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten beim Hochlauf der Elektromobilität mit jeweils bis zu 30 Teilnehmenden
- Aufarbeitung von Informationen zu konkreten Fragestellungen
- Erstellung von quartalsweisen Kurzberichten für den AG
- Teilnahme an fachlichen Austauschen sowohl auf Ebene des Bundes und der Länder als auch auf EU-Ebene
- Beobachtungen und Analyse der Förderlandschaften
- Bewertung von und Stellungnahmen zu Projektskizzen von potentiellen Fördernehmern
4. Veranstaltungsmanagement
Der AG veranstaltet zahlreiche Veranstaltungen, wie fachbezogene Informationsveranstaltungen und Workshops, die Jahreskonferenz "Elektromobilität NRW" sowie Messeauftritte. Zu den Aufgaben des AN gehört das Veranstaltungsmanagement, also die Konzeption, Organisation, Durchführung, Moderation und Dokumentation von verschiedenen Veranstaltungsformaten sowie die Unterstützung des AG bei der Umsetzung von Webinaren oder Seminaren.
Mögliche Inhalte zugehöriger Einzelaufträge sind:
- Konzeption, Organisation, Durchführung, Moderation und Dokumentation von verschiedenen Veranstaltungsformaten des AG
- Konzeption, Organisation, Durchführung und Dokumentation der Jahreskonferenz "Elektromobilität NRW"
- Teilnahme an etwa 1 bis 2 Messen

Für Leistungen nach der RV ist als Vergütungsobergrenze für die feste Vertragslaufzeit ein Betrag in Höhe von brutto 1,8 Mio. EUR festgelegt. Für die optionale Vertragslaufzeit liegt die Vergütungsobergrenze bei brutto 600.000 EUR.

Weitere Ausführungen sind der LB zu entnehmen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.01.2026
31.12.2028

Der AG hat das Recht, durch Erklärung in Textform gegenüber dem AN die Laufzeit der Rahmenvereinbarung um ein weiteres Jahr zu verlängern. Der AG hat von diesem Recht spätestens bis zum 31.05.2028 (Datum der Absendung der Erklärung durch den AG) Gebrauch zu machen.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Berger Allee 25
40213
Düsseldorf
Deutschland
DEA11

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Nichtoffenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
2.016.806,72
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YYFYTLADPY8R

Einlegung von Rechtsbehelfen

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim MWIKE NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der in den Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem MWIKE NRW geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das MWIKE NRW dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das MWIKE NRW geschlossen werden; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das MWIKE NRW.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die Kommunikation im Vergabeverfahren findet ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW statt.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Im Falle fehlender Nachweise behält sich der Auftraggeber vor, diese innerhalb von 48 Stunden nachzufordern.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

siehe § 123 Abs. 1 Ziffer. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

siehe § 123 Abs. 1 Ziffer. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

siehe § 123 Abs. 1 Ziffern. 2 und 3. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

siehe § 123 Abs. 1 Ziffern. 4 und 5. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

siehe § 123 Abs. 1 Ziffern 6. und 7. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

Menschenhandel siehe § 123 Abs. 1 Ziffer. 10 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

siehe § 123 Abs. 4 Ziffer. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

siehe § 123 Abs. 4 Ziffer. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

siehe § 124 Abs. 1 Ziffer 1. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

siehe § 124 Abs. 1 Ziffer 1. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

siehe § 124 Abs. 1 Ziffer 1. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

siehe § 124 Abs. 1 Ziffer 2. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

siehe § 124 Abs. 1 Ziffer 2. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

siehe § 124 Abs. 1 Ziffer 2. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

siehe § 124 Abs. 1 Ziffer 3. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

siehe § 124 Abs. 1 Ziffer 4. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

siehe § 124 Abs. 1 Ziffer 5. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

siehe § 124 Abs. 1 Ziffer 6. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

siehe § 124 Abs. 1 Ziffer 7. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

siehe § 124 Abs. 1 Ziffern 8. und 9. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

5
7
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Auszug aus dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Dokument (nicht älter als 1 Jahr) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung):

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Von jedem Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Drittunternehmen, auf dessen wirtschaftliche und finanzielle Eignung sich der Bewerber beruft, an dem Teilnahmeantrag teilnimmt, ist eine Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren abzugeben. Alle Beträge sind in EUR und netto anzugeben.

Mindestanforderung:
Der Bewerber muss nachweisen, dass sein netto Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zumindest jeweils 1.000.000,00 EUR pro Geschäftsjahr betragen hat. Die Umsätze der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft werden kumuliert berücksichtigt. Der Bewerber kann sich zum Nachweis des vorgenannten Mindestumsatzes auch auf die netto Umsätze von ordnungsgemäß benannten und nicht auszuschließenden Drittunternehmen berufen, derer sich der Bewerber zum Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bedient.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzprojekte Beratung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Vorlage von Referenzprojekten (mittels Formular R) aus den letzten drei Jahren, deren Auftragsgegenstand die
- Erstellung von qualitativen oder quantitativen Marktanalysen; oder
- Erstellung von Analysen von Aktivitäten und (Gesetzes-)Initiativen auf Ebene der Bundesländer, des Bundes und der EU; oder
- Erarbeitung von Handlungsempfehlungen zur Beschleunigung und Vereinfachung von Genehmigungen und Verfahren

in den Bereichen batterieelektrische Fahrzeuge (PKW, Nutzfahrzeuge, Busse), bei Ladeinfrastruktur oder bei dazu relevanten Geschäftsmodellen umfasste. Zur Darstellung des Projekts in dem zu verwendenden Formular R sind der Beratungsgegenstand sowie die Aufgaben/Rolle und (bereits) erbrachte Leistungen in Bezug zu dieser Referenz "Beratung" detailliert zu beschreiben.

Mindestanforderung:
Es sind mindestens zwei Referenzen aus den letzten drei Jahren einzureichen, bei denen der jeweilige Beratungsumfang in Bezug auf die vorgenannten Auftragsgegenstände jeweils mehr als 40 Personentage (8 Zeitstunden pro Werktag) betragen hat.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vorlage von Referenzprojekten in den Bereichen Synthetische und Biokraftstoffe sowie Wasserstoffmobilität nicht die Mindestanforderungen erfüllt.

Allgemeines zu den Referenzen:
Die Referenzen können von folgenden Beteiligten beigebracht werden:
- dem Bewerber,
- einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft,
- einem ordnungsgemäß benannten und nicht auszuschließenden Drittunternehmen im Rahmen der Eignungsleihe, auf dessen technischen und beruflichen Eignung sich der Bewerber beruft.
Das Unternehmen, das ein Referenzprojekt vorlegt, wird im Formular R als "Referenzgeber" bezeichnet.
Um als Referenzprojekt berücksichtigt werden zu können, ist ein Projekt durch vollständiges Ausfüllen des Formulars R zu beschreiben. Für jede Referenz ist jeweils ein neues Formular auszufüllen.

Es ist möglich, ein und dasselbe Referenzprojekt für mehrere Bereiche der geforderten technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Referenzen) vorzulegen. In diesem Fall sind für das Referenzprojekt dann jedoch auch mehrere Formulare vorzulegen und jeweils darzustellen, dass und wie das Referenzprojekt die jeweiligen formellen und inhaltlichen Anforderungen an die Referenzen erfüllt (z.B.: Ist ein Bewerber der Meinung, dass eines seiner Referenzprojekte sowohl die Anforderungen an Referenzen in Bezug auf Beratung als auch an Projektentwicklung erfüllt, so hat er für dieses Referenzprojekt das Formular R zweimal auszufüllen und einzureichen und dabei in der Beschreibung des Projekts im Formular jeweils darzustellen, weshalb das eingereichte Referenzprojekt die für den jeweiligen Referenzbereiche geforderten Anforderungen erfüllt.)

Der Auftraggeber berücksichtigt Referenzangaben der letzten drei Jahre. Dabei ist es ausreichend, wenn die Leistungen des jeweiligen Referenzprojektes bereits vor dem vorstehenden Dreijahreszeitraum begonnen haben, soweit sie noch innerhalb dieses Zeitraums weiter durchgeführt wurden. Ebenso ausreichend ist es, wenn die Leistungen bis zur Abgabe des Teilnahmeantrags noch nicht abgeschlossen sind; wobei in diesem Fall der Stand des Projekts neben der detaillierten Beschreibung der bislang erbrachten Leistungen in dem Feld "Beschreibung des Referenzenprojekts" (Formular R) darzustellen ist. Durch Eintragung im entsprechenden Feld des Formulars R ist für jedes eingereichte Referenzprojekt anzugeben, wie viele Personentage an eigenen Leistungen innerhalb des gewerteten Referenzzeitraums, d.h. innerhalb der letzten drei Jahre, bereits erbracht wurden.

Für alle Eignungsnachweise gilt:
Bitte ordnen Sie in Ihrem Teilnahmeantrag die eingereichten Referenzen den Bereichen klar und eindeutig zu und füllen Sie hierzu im Formular R das Feld: "Zuordnung zu einer der geforderten Referenzen" entsprechend aus (Beratung; Fördermittelakquise; Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit; Veranstaltungsmanagement). Pro eingereichter Referenz ist ein Formular auszufüllen. Bei allen Referenzen ist der Auftraggeber, der Auftragsinhalt, der Leistungszeitraum (Beginn und Ende unter Angabe von Monat und Jahr) anzugeben. Außerdem ist ein Ansprechpartner beim Auftraggeber (Organisationseinheit oder Person) zu benennen.

Bei Bewerbergemeinschaften werden die Nachweise grundsätzlich - soweit einschlägig - von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft gefordert. Bei den Nachweisen zur wirtschaftlichen, finanziellen und technischen, beruflichen Leistungsfähigkeit ist der Nachweis bezogen auf die jeweilige Teilleistung zu erbringen.

Sofern die geforderten Angaben und Nachweise nicht vorgelegt werden können, hat der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft die Gründe hierfür dazulegen und in anderer geeigneter Weise seine bzw. ihre Kompetenz zur Durchführung des Auftrags zu belegen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzprojekte Fördermittelakquise (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Vorlage von Referenzprojekten (mittels Formular R) aus den letzten drei Jahren, deren Auftragsgegenstand die
- Bewertung und Verfassung von Stellungnahmen zu Projektskizzen von Fördermittelnehmern; oder
- Beobachtung und Analyse der Förderlandschaft auf den Ebenen der Bundesländer, des Bundes und der EU
in den Bereichen batterieelektrische Fahrzeuge (PKW, Nutzfahrzeuge, Busse), bei Ladeinfrastruktur oder bei dazu relevanten Geschäftsmodellen umfasste. Zur Darstellung des Projektes in Formular R sind sowohl der Beratungsgegenstand sowie die Aufgaben/Rolle und die Leistungen detailliert zu beschreiben, die bei der Projektentwicklung und Fördermittelakquise erbracht wurden.

Mindestanforderung:
Es sind mindestens zwei Referenzen aus den letzten drei Jahren einzureichen, bei denen der Beratungsumfang in Bezug auf die vorgenannten Auftragsgegenstände jeweils mehr als 20 Personentage (8 Zeitstunden pro Werktag) betragen hat.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vorlage von Referenzprojekten in den Bereichen Synthetische und Biokraftstoffe sowie Wasserstoffmobilität nicht die Mindestanforderungen erfüllt.

Allgemeines zu den Referenzen:
Die Referenzen können von folgenden Beteiligten beigebracht werden:
- dem Bewerber,
- einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft,
- einem ordnungsgemäß benannten und nicht auszuschließenden Drittunternehmen im Rahmen der Eignungsleihe, auf dessen technischen und beruflichen Eignung sich der Bewerber beruft.
Das Unternehmen, das ein Referenzprojekt vorlegt, wird im Formular R als "Referenzgeber" bezeichnet.
Um als Referenzprojekt berücksichtigt werden zu können, ist ein Projekt durch vollständiges Ausfüllen des Formulars R zu beschreiben. Für jede Referenz ist jeweils ein neues Formular auszufüllen.

Es ist möglich, ein und dasselbe Referenzprojekt für mehrere Bereiche der geforderten technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Referenzen) vorzulegen. In diesem Fall sind für das Referenzprojekt dann jedoch auch mehrere Formulare vorzulegen und jeweils darzustellen, dass und wie das Referenzprojekt die jeweiligen formellen und inhaltlichen Anforderungen an die Referenzen erfüllt (z.B.: Ist ein Bewerber der Meinung, dass eines seiner Referenzprojekte sowohl die Anforderungen an Referenzen in Bezug auf Beratung als auch an Projektentwicklung erfüllt, so hat er für dieses Referenzprojekt das Formular R zweimal auszufüllen und einzureichen und dabei in der Beschreibung des Projekts im Formular jeweils darzustellen, weshalb das eingereichte Referenzprojekt die für den jeweiligen Referenzbereiche geforderten Anforderungen erfüllt.)

Der Auftraggeber berücksichtigt Referenzangaben der letzten drei Jahre. Dabei ist es ausreichend, wenn die Leistungen des jeweiligen Referenzprojektes bereits vor dem vorstehenden Dreijahreszeitraum begonnen haben, soweit sie noch innerhalb dieses Zeitraums weiter durchgeführt wurden. Ebenso ausreichend ist es, wenn die Leistungen bis zur Abgabe des Teilnahmeantrags noch nicht abgeschlossen sind; wobei in diesem Fall der Stand des Projekts neben der detaillierten Beschreibung der bislang erbrachten Leistungen in dem Feld "Beschreibung des Referenzenprojekts" (Formular R) darzustellen ist. Durch Eintragung im entsprechenden Feld des Formulars R ist für jedes eingereichte Referenzprojekt anzugeben, wie viele Personentage an eigenen Leistungen innerhalb des gewerteten Referenzzeitraums, d.h. innerhalb der letzten drei Jahre, bereits erbracht wurden.

Für alle Eignungsnachweise gilt:
Bitte ordnen Sie in Ihrem Teilnahmeantrag die eingereichten Referenzen den Bereichen klar und eindeutig zu und füllen Sie hierzu im Formular R das Feld: "Zuordnung zu einer der geforderten Referenzen" entsprechend aus (Beratung; Fördermittelakquise; Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit; Veranstaltungsmanagement). Pro eingereichter Referenz ist ein Formular auszufüllen. Bei allen Referenzen ist der Auftraggeber, der Auftragsinhalt, der Leistungszeitraum (Beginn und Ende unter Angabe von Monat und Jahr) anzugeben. Außerdem ist ein Ansprechpartner beim Auftraggeber (Organisationseinheit oder Person) zu benennen.

Bei Bewerbergemeinschaften werden die Nachweise grundsätzlich - soweit einschlägig - von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft gefordert. Bei den Nachweisen zur wirtschaftlichen, finanziellen und technischen, beruflichen Leistungsfähigkeit ist der Nachweis bezogen auf die jeweilige Teilleistung zu erbringen.

Sofern die geforderten Angaben und Nachweise nicht vorgelegt werden können, hat der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft die Gründe hierfür dazulegen und in anderer geeigneter Weise seine bzw. ihre Kompetenz zur Durchführung des Auftrags zu belegen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzprojekte Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Vorlage von Referenzprojekten (mittels Formular R) aus den letzten drei Jahren über die Erbringung von Kommunikationsleistungen, mit denen komplexe technische oder verwaltungsnahe Aspekte leicht verständlich vermittelt wurden. Unter "Kommunikation" im Sinne der vorliegenden Anforderung an die Referenzen werden die nachfolgenden Leistungen verstanden:
- Konzeption, Planung und Umsetzung von Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeitskonzepten; oder
- konzeptionelle, redaktionelle und grafische Betreuung von Internetpräsenzen vergleichbar mit www.elektromobilitaet.nrw; oder
- redaktionelle/grafische Bespielung von Social Media-Kanälen; oder
- professionelle Erstellung von (Kurz-)Videos für den Einsatz auf Internetpräsenzen und Social Media; oder
- Erstellung von grafisch einheitlichen (Corporate-Design-konformen) Broschüren, Leitfäden und sonstigen Informationsmaterialen (insbesondere zur Online-Veröffentlichung); oder
- Konzeptionierung und Durchführung von Image-/Aufklärungskampagnen sowie Pressearbeit.

Zur Darstellung des Projekts in dem zu verwendenden Formular R sind die konkrete Art der Kommunikationsleistung darzustellen und der konkrete Beitrag des Referenzgebers zur Kommunikationsleistung detailliert zu beschreiben. Hervorzuheben ist jeweils der Beitrag zur leicht verständlichen Vermittlung komplexer technischer oder verwaltungsnaher Aspekte.

Mindestanforderungen:
Es sind mindestens drei Referenzprojekte zur Kommunikation aus den letzten drei Jahren einzureichen, bei denen im Umfang von mehr als 50 Personentagen (8 Zeitstunden pro Werktag) Kommunikationsleistungen in oben beschriebenen Sinne erbracht wurden.

Allgemeines zu den Referenzen:
Die Referenzen können von folgenden Beteiligten beigebracht werden:
- dem Bewerber,
- einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft,
- einem ordnungsgemäß benannten und nicht auszuschließenden Drittunternehmen im Rahmen der Eignungsleihe, auf dessen technischen und beruflichen Eignung sich der Bewerber beruft.
Das Unternehmen, das ein Referenzprojekt vorlegt, wird im Formular R als "Referenzgeber" bezeichnet.
Um als Referenzprojekt berücksichtigt werden zu können, ist ein Projekt durch vollständiges Ausfüllen des Formulars R zu beschreiben. Für jede Referenz ist jeweils ein neues Formular auszufüllen.

Es ist möglich, ein und dasselbe Referenzprojekt für mehrere Bereiche der geforderten technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Referenzen) vorzulegen. In diesem Fall sind für das Referenzprojekt dann jedoch auch mehrere Formulare vorzulegen und jeweils darzustellen, dass und wie das Referenzprojekt die jeweiligen formellen und inhaltlichen Anforderungen an die Referenzen erfüllt (z.B.: Ist ein Bewerber der Meinung, dass eines seiner Referenzprojekte sowohl die Anforderungen an Referenzen in Bezug auf Beratung als auch an Projektentwicklung erfüllt, so hat er für dieses Referenzprojekt das Formular R zweimal auszufüllen und einzureichen und dabei in der Beschreibung des Projekts im Formular jeweils darzustellen, weshalb das eingereichte Referenzprojekt die für den jeweiligen Referenzbereiche geforderten Anforderungen erfüllt.)

Der Auftraggeber berücksichtigt Referenzangaben der letzten drei Jahre. Dabei ist es ausreichend, wenn die Leistungen des jeweiligen Referenzprojektes bereits vor dem vorstehenden Dreijahreszeitraum begonnen haben, soweit sie noch innerhalb dieses Zeitraums weiter durchgeführt wurden. Ebenso ausreichend ist es, wenn die Leistungen bis zur Abgabe des Teilnahmeantrags noch nicht abgeschlossen sind; wobei in diesem Fall der Stand des Projekts neben der detaillierten Beschreibung der bislang erbrachten Leistungen in dem Feld "Beschreibung des Referenzenprojekts" (Formular R) darzustellen ist. Durch Eintragung im entsprechenden Feld des Formulars R ist für jedes eingereichte Referenzprojekt anzugeben, wie viele Personentage an eigenen Leistungen innerhalb des gewerteten Referenzzeitraums, d.h. innerhalb der letzten drei Jahre, bereits erbracht wurden.

Für alle Eignungsnachweise gilt:
Bitte ordnen Sie in Ihrem Teilnahmeantrag die eingereichten Referenzen den Bereichen klar und eindeutig zu und füllen Sie hierzu im Formular R das Feld: "Zuordnung zu einer der geforderten Referenzen" entsprechend aus (Beratung; Fördermittelakquise; Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit; Veranstaltungsmanagement). Pro eingereichter Referenz ist ein Formular auszufüllen. Bei allen Referenzen ist der Auftraggeber, der Auftragsinhalt, der Leistungszeitraum (Beginn und Ende unter Angabe von Monat und Jahr) anzugeben. Außerdem ist ein Ansprechpartner beim Auftraggeber (Organisationseinheit oder Person) zu benennen.

Bei Bewerbergemeinschaften werden die Nachweise grundsätzlich - soweit einschlägig - von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft gefordert. Bei den Nachweisen zur wirtschaftlichen, finanziellen und technischen, beruflichen Leistungsfähigkeit ist der Nachweis bezogen auf die jeweilige Teilleistung zu erbringen.

Sofern die geforderten Angaben und Nachweise nicht vorgelegt werden können, hat der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft die Gründe hierfür dazulegen und in anderer geeigneter Weise seine bzw. ihre Kompetenz zur Durchführung des Auftrags zu belegen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Referenzprojekte Veranstaltungsmanagement (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Vorlage von Referenzprojekten (mittels Formular R) aus den letzten drei Jahren über die Erbringung von Veranstaltungsmanagement. Unter "Veranstaltungsmanagement" im Sinne der vorliegenden Anforderung an die Referenzen werden die nachfolgenden Leistungen verstanden:

- Konzeption, Organisation, Durchführung, Moderation und Dokumentation von ein- oder mehrtägigen Informations- und Fach-Veranstaltungen online und in Präsenz.

Zur Darstellung des Referenzprojekts in dem zu verwendenden Formular R sind bei der Beschreibung des Projektes sowohl die konkrete Art der Veranstaltung, die Größenordnung der Veranstaltung (Teilnehmerzahl) sowie der Veranstaltungstitel darzustellen, als auch der konkrete Beitrag des Referenzgebers (z.B. Konzeption, Organisation, Durchführung, Moderation, Dokumentation) detailliert zu beschreiben.

Mindestanforderungen:
Es sind mindestens drei Referenzprojekte zum Veranstaltungsmanagement aus den letzten drei Jahren einzureichen, mit denen eine Bandbreite von kleinen Fachworkshops (bis zu 30 Teilnehmende) bis zu großen Präsenzveranstaltungen (vergleichbar mit dem Kompetenztreffen "Elektromobilität in NRW" mit rund 300 Teilnehmenden) abgedeckt wird. Die vom Bewerber vorgelegten Referenzprojekte sollen sowohl Online-Formate als auch Präsenzveranstaltungen umfassen.

Allgemeines zu den Referenzen:
Die Referenzen können von folgenden Beteiligten beigebracht werden:
- dem Bewerber,
- einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft,
- einem ordnungsgemäß benannten und nicht auszuschließenden Drittunternehmen im Rahmen der Eignungsleihe, auf dessen technischen und beruflichen Eignung sich der Bewerber beruft.
Das Unternehmen, das ein Referenzprojekt vorlegt, wird im Formular R als "Referenzgeber" bezeichnet.
Um als Referenzprojekt berücksichtigt werden zu können, ist ein Projekt durch vollständiges Ausfüllen des Formulars R zu beschreiben. Für jede Referenz ist jeweils ein neues Formular auszufüllen.

Es ist möglich, ein und dasselbe Referenzprojekt für mehrere Bereiche der geforderten technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Referenzen) vorzulegen. In diesem Fall sind für das Referenzprojekt dann jedoch auch mehrere Formulare vorzulegen und jeweils darzustellen, dass und wie das Referenzprojekt die jeweiligen formellen und inhaltlichen Anforderungen an die Referenzen erfüllt (z.B.: Ist ein Bewerber der Meinung, dass eines seiner Referenzprojekte sowohl die Anforderungen an Referenzen in Bezug auf Beratung als auch an Projektentwicklung erfüllt, so hat er für dieses Referenzprojekt das Formular R zweimal auszufüllen und einzureichen und dabei in der Beschreibung des Projekts im Formular jeweils darzustellen, weshalb das eingereichte Referenzprojekt die für den jeweiligen Referenzbereiche geforderten Anforderungen erfüllt.)

Der Auftraggeber berücksichtigt Referenzangaben der letzten drei Jahre. Dabei ist es ausreichend, wenn die Leistungen des jeweiligen Referenzprojektes bereits vor dem vorstehenden Dreijahreszeitraum begonnen haben, soweit sie noch innerhalb dieses Zeitraums weiter durchgeführt wurden. Ebenso ausreichend ist es, wenn die Leistungen bis zur Abgabe des Teilnahmeantrags noch nicht abgeschlossen sind; wobei in diesem Fall der Stand des Projekts neben der detaillierten Beschreibung der bislang erbrachten Leistungen in dem Feld "Beschreibung des Referenzenprojekts" (Formular R) darzustellen ist. Durch Eintragung im entsprechenden Feld des Formulars R ist für jedes eingereichte Referenzprojekt anzugeben, wie viele Personentage an eigenen Leistungen innerhalb des gewerteten Referenzzeitraums, d.h. innerhalb der letzten drei Jahre, bereits erbracht wurden.

Für alle Eignungsnachweise gilt:
Bitte ordnen Sie in Ihrem Teilnahmeantrag die eingereichten Referenzen den Bereichen klar und eindeutig zu und füllen Sie hierzu im Formular R das Feld: "Zuordnung zu einer der geforderten Referenzen" entsprechend aus (Beratung; Fördermittelakquise; Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit; Veranstaltungsmanagement). Pro eingereichter Referenz ist ein Formular auszufüllen. Bei allen Referenzen ist der Auftraggeber, der Auftragsinhalt, der Leistungszeitraum (Beginn und Ende unter Angabe von Monat und Jahr) anzugeben. Außerdem ist ein Ansprechpartner beim Auftraggeber (Organisationseinheit oder Person) zu benennen.

Bei Bewerbergemeinschaften werden die Nachweise grundsätzlich - soweit einschlägig - von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft gefordert. Bei den Nachweisen zur wirtschaftlichen, finanziellen und technischen, beruflichen Leistungsfähigkeit ist der Nachweis bezogen auf die jeweilige Teilleistung zu erbringen.

Sofern die geforderten Angaben und Nachweise nicht vorgelegt werden können, hat der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft die Gründe hierfür dazulegen und in anderer geeigneter Weise seine bzw. ihre Kompetenz zur Durchführung des Auftrags zu belegen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Auszug aus dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Dokument (nicht älter als 1 Jahr) - Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Von jedem Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Drittunternehmen, auf dessen wirtschaftliche und finanzielle Eignung sich der Bewerber beruft, an dem Teilnahmeantrag teilnimmt, ist eine Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren abzugeben. Alle Beträge sind in EUR und netto anzugeben.

Mindestanforderung:
Der Bewerber muss nachweisen, dass sein netto Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zumindest jeweils 1.000.000,00 EUR pro Geschäftsjahr betragen hat.
Die Umsätze der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft werden kumuliert berücksichtigt. Der Bewerber kann sich zum Nachweis des vorgenannten Mindestumsatzes auch auf die netto Umsätze von ordnungsgemäß benannten und nicht auszuschließenden Drittunternehmen berufen, derer sich der Bewerber zum Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bedient. - Nachweis zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

a) Referenzprojekte Beratung
Vorlage von Referenzprojekten (mittels Formular R) aus den letzten drei Jahren, deren Auftragsgegenstand die

- Erstellung von qualitativen oder quantitativen Marktanalysen; oder
- Erstellung von Analysen von Aktivitäten und (Gesetzes-)Initiativen auf Ebene der Bundesländer, des Bundes und der EU; oder
- Erarbeitung von Handlungsempfehlungen zur Beschleunigung und Vereinfachung von Genehmigungen und Verfahren

in den Bereichen batterieelektrische Fahrzeuge (PKW, Nutzfahrzeuge, Busse), bei Ladeinfrastruktur oder bei dazu relevanten Geschäftsmodellen um-fasste. Zur Darstellung des Projekts in dem zu verwendenden Formular R sind der Beratungsgegenstand sowie die Aufgaben/Rolle und (bereits) erbrachte Leistungen in Bezug zu dieser Referenz "Beratung" detailliert zu beschreiben.

Mindestanforderung:
Es sind mindestens zwei Referenzen aus den letzten drei Jahren einzureichen, bei denen der jeweilige Beratungsumfang in Bezug auf die vorgenannten Auftragsgegenstände jeweils mehr als 40 Personentage (8 Zeitstunden pro Werktag) betragen hat.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vorlage von Referenzprojekten in den Bereichen Synthetische und Biokraftstoffe sowie Wasserstoffmobilität nicht die Mindestanforderungen erfüllt.

b) Referenzprojekte Fördermittelakquise
Vorlage von Referenzprojekten (mittels Formular R) aus den letzten drei Jahren, deren Auftragsgegenstand die

- Bewertung und Verfassung von Stellungnahmen zu Projektskizzen von Fördermittelnehmern; oder
- Beobachtung und Analyse der Förderlandschaft auf den Ebenen der Bundesländer, des Bundes und der EU
in den Bereichen batterieelektrische Fahrzeuge (PKW, Nutzfahrzeuge, Bus-se), bei Ladeinfrastruktur oder bei dazu relevanten Geschäftsmodellen um-fasste. Zur Darstellung des Projektes in Formular R sind sowohl der Beratungsgegenstand sowie die Aufgaben/Rolle und die Leistungen detailliert zu beschreiben, die bei der Projektentwicklung und Fördermittelakquise erbracht wurden.

Mindestanforderung:
Es sind mindestens zwei Referenzen aus den letzten drei Jahren einzureichen, bei denen der Beratungsumfang in Bezug auf die vorgenannten Auftragsgegenstände jeweils mehr als 20 Personentage (8 Zeitstunden pro Werktag) betragen hat.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vorlage von Referenzprojekten in den Bereichen Synthetische und Biokraftstoffe sowie Wasserstoffmobilität nicht die Mindestanforderungen erfüllt.

c) Referenzprojekte Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Vorlage von Referenzprojekten (mittels Formular R) aus den letzten drei Jahren über die Erbringung von Kommunikationsleistungen, mit denen komplexe technische oder verwaltungsnahe Aspekte leicht verständlich vermittelt wurden. Unter "Kommunikation" im Sinne der vorliegenden Anforderung an die Referenzen werden die nachfolgenden Leistungen verstanden:
- Konzeption, Planung und Umsetzung von Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeitskonzepten; oder
- konzeptionelle, redaktionelle und grafische Betreuung von Internetpräsenzen vergleichbar mit www.elektromobilitaet.nrw; oder
- redaktionelle/grafische Bespielung von Social Media-Kanälen; oder
- professionelle Erstellung von (Kurz-)Videos für den Einsatz auf Internetpräsenzen und Social Media; oder
- Erstellung von grafisch einheitlichen (Corporate-Design-konformen) Broschüren, Leitfäden und sonstigen Informationsmaterialen (insbesondere zur Online-Veröffentlichung); oder
- Konzeptionierung und Durchführung von Image-/Aufklärungskampagnen sowie Pressearbeit.

Zur Darstellung des Projekts in dem zu verwendenden Formular R sind die konkrete Art der Kommunikationsleistung darzustellen und der konkrete Bei-trag des Referenzgebers zur Kommunikationsleistung detailliert zu beschreiben. Hervorzuheben ist jeweils der Beitrag zur leicht verständlichen Vermittlung komplexer technischer oder verwaltungsnaher Aspekte.

Mindestanforderungen:
Es sind mindestens drei Referenzprojekte zur Kommunikation aus den letzten drei Jahren einzureichen, bei denen im Umfang von mehr als 50 Personentagen (8 Zeitstunden pro Werktag) Kommunikationsleistungen in oben beschriebenen Sinne erbracht wurden.

d) Referenzprojekte Veranstaltungsmanagement
Vorlage von Referenzprojekten (mittels Formular R) aus den letzten drei Jahren über die Erbringung von Veranstaltungsmanagement. Unter "Veranstaltungsmanagement" im Sinne der vorliegenden Anforderung an die Referenzen werden die nachfolgenden Leistungen verstanden:

- Konzeption, Organisation, Durchführung, Moderation und Dokumentation von ein- oder mehrtägigen Informations- und Fach-Veranstaltungen online und in Präsenz.

Zur Darstellung des Referenzprojekts in dem zu verwendenden Formular R sind bei der Beschreibung des Projektes sowohl die konkrete Art der Veranstaltung, die Größenordnung der Veranstaltung (Teilnehmerzahl) sowie der Veranstaltungstitel darzustellen, als auch der konkrete Beitrag des Referenzgebers (z.B. Konzeption, Organisation, Durchführung, Moderation, Dokumentation) detailliert zu beschreiben.

Mindestanforderungen:
Es sind mindestens drei Referenzprojekte zum Veranstaltungsmanagement aus den letzten drei Jahren einzureichen, mit denen eine Bandbreite von kleinen Fachworkshops (bis zu 30 Teilnehmende) bis zu großen Präsenzveranstaltungen (vergleichbar mit dem Kompetenztreffen "Elektromobilität in NRW" mit rund 300 Teilnehmenden) abgedeckt wird. Die vom Bewerber vorgelegten Referenzprojekte sollen sowohl Online-Formate als auch Präsenzveranstaltungen umfassen.
- Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
1.000,00

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Einzureichende Unterlagen:
- Ausgefüllter Teilnahmeantrag (Formular 314 EU)
- Ausgefüllte Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Formular 521 EU)
- Ausgefüllte Eigenerklärung zum Sanktionspaket 5 der EU (Formular 523 EU)
- Bei Bewerbergemeinschaften: ausgefülltes Formular 531 EU
- Bei Unteraufträgen: - Ausgefüllte Erklärung Information Unteraufträge (Formular 533a EU) und Ausgefüllte Erklärung Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b EU)
- Bei Eignungsleihe: - Ausgefüllte Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) und auf Anforderung des Auftraggebers: Ausgefüllte Erklärung Eignungsleihe Haftung (Formular 534b EU)

Alle Unterlagen sind mittels Eigenerklärung einzureichen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung