Auftragsgegenstand ist die finanzwirtschaftliche Bewertung, ob das Unternehmen RWE als Bergbautreiberin für die Wiedernutzbarmachung und Rekultivierung ihrer Braunkohlentagebaue ausreichend finanzielle Vorsorge getroffen hat. Zu prüfen ist dabei auch, ob RWE dabei alle sie treffenden Verpflichtungen berücksichtigt hat, damit die Tagebaufolgekosten inklusive des dauerhaften Grundwassermanagements vollständig vom Unternehmen getragen werden. Die detaillierten und gutachtlich bewerteten Daten und Informationen des Unternehmens zu bestehenden Ver-pflichtungen und zu deren finanzieller Absicherung (Stichtag 31.12.2024) sind zu analysieren und auf Vollständigkeit und Plausibilität zu überprüfen.
In diesem Kontext ist auch zu untersuchen und darzustellen, ob mit dem vorgezogenen Ende der Braunkohleförderung im Rheinischen Revier Ewigkeitskosten für künftige Generationen in sachlicher und finanzieller Hinsicht entstehen könnten.
Wichtig ist, dass der finanzwirtschaftlichen Analyse eine bergtechnische Beschreibung des Rheinischen Braunkohlereviers mit den übergeordneten Maßnahmen der Gewinnung und Wiedernutzbarmachung einschl. der Maßnahmen zum Grundwassermanagement voranzustellen ist, um die Ausgangslage klar herauszuarbeiten. Dies betrifft auch die Überprüfungen der Rückstellungsbildung "Bergbauliche Maßnahmen" und "Wasserwirtschaftliche Maßnahmen" der RWE sowie die "Kaufmännischen Darlegungen zur Vollständigkeit und Angemessenheit der bilanzierten bergbaubedingten Rückstellungen zum 31. Dezember 2024" der RWE.
Auf der Grundlage der finanzwirtschaftlichen Analyse ist eine zusammenfassende Aufstellung über die voraussichtlichen Kosten der Maßnahmen zur Wiedernutzbarmachung einschließlich der Maßnahmen zum Grundwassermanagement und deren Absicherung (Bildung und Ausgabe von Rückstellungen) zu erstellen und zu erläutern. Sie ist aufzuschlüsseln auf einer in 5-Jahres-Schritte eingeteilten Skala.
Es muss schlussendlich beurteilt und detailliert dargestellt werden wie sich die Rückstellungsbedarfe entwickeln, ob die Rückstellungen bis zum Ende ausreichen und ob und ggf. welche weiteren Maßnahmen über die bisherigen Maßnahmen hinaus zur Sicherstellung einer vollständigen Kostentragung durch das verantwortliche Bergbauunternehmen getroffen werden sollten. Erwartet wird außerdem eine Aussage dazu, ob für den Sicherungszweck auf der Zeitachse geeignetere Sicherungsinstrumente, z. B. auch eine Stiftung oder Gesellschaft für die Bewältigung der Folgelasten des Braukohlenbergbaus, empfohlen oder für notwendig angesehen werden.
Nähere Informationen zu Inhalten und Rahmenbedingungen des ausgeschriebenen Auftrags sind der Leistungsbeschreibung und den weiteren Vergabeunterlagen zu entnehmen.