Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Auftraggeber legt besonderen Wert auf eine hohe Fach- und Branchenkenntnis des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft im Themenfeld der Skalierung und Internationalisierung von Start-ups. Erwartet werden außerdem Erfahrungen beim Auf-/Ausbau und der Betreuung von internationalen Netzwerken. Darüber hinaus hat der Bieter seine bestehende Vernetzung mit dem nordrhein-westfälischen Start-up-Ökosystem zu belegen.
Daher sind zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit von dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft nachfolgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen:
aa) Eine Referenz, nicht älter als 2 Jahre, die eine hohe Kompetenz und Erfahrung mit der Organisation und Durchführung eines vergleichbaren kohortenbasierten Acceleration-Programms für wachstumsstarke Start-ups oder Scale-ups belegt und die Vernetzung des Bewerbers mit relevanten Ökosystemakteuren aufzeigt;
bb) Eine Referenz, nicht älter als 2 Jahre, die eine hohe Kompetenz und Erfahrung mit dem Aufbau, der Moderation und der Vermarktung eines vergleichbaren Start-up-Netzwerkes bzw. einer vergleichbaren Community belegt und die Vernetzung des Bewerbers mit relevanten Ökosystemakteuren aufzeigt;
cc) Eine Referenz, nicht älter als 2 Jahre, die Expertise und Erfolg beim Aufbau und/oder der Stärkung eines Start-up Ökosystems belegt;
dd) Eine Referenz, nicht älter als 3 Jahre, die Expertise und Erfolg bei der Kommunikation einer Marke belegen;
ee) Zwei Referenzen, nicht älter als 3 Jahre, die die Kompetenz in den Bereichen Mediaplanung und Umsetzung von Mediakonzepten belegen.
Bitte ordnen Sie die eingereichten Referenzen den o. g. Bereichen aa) bis ee) klar und eindeutig zu.
Bei allen Referenzen ist der jeweilige Auftraggeber, der Auftragsinhalt, der Leistungszeitraum (Beginn und Ende unter Angabe von Monat und Jahr) sowie die Größenordnung des Auftragswerts anzugeben. Außerdem ist ein Ansprechpartner beim jeweiligen Auftraggeber (Organisationseinheit oder Person) zu benennen. Im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen berücksichtigt der Auftraggeber Referenzangaben der letzten zwei (a, b, c) bzw. drei (d, e) Jahre. Dabei ist es ausreichend, wenn die erbrachten Leistungen des jeweiligen Referenzprojektes bereits vor dem vorgegebenen Zeitraum begonnen haben, soweit sie noch innerhalb dieses Zeitraums weiter durchgeführt wurden. Ebenso ausreichend ist es, wenn die Leistungen bis zur Abgabe des Angebots noch nicht abgeschlossen sind. In diesem Fall ist der Stand des Projekts neben der detaillierten Beschreibung der bislang erbrachten Leistungen darzustellen.
Für alle vorgenannten Eignungsnachweise gilt: Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise grundsätzlich - soweit einschlägig - bezogen auf die jeweilige Teilleistung zu erbringen.