A. Aufgaben im Rahmen des sicheren Einschlusses der Kerntechnischen Anlage THTR-300:
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen insbesondere die folgenden Tätigkeiten:
1. Routinehandlungen
- Beobachtung und Überwachung des Betriebes der technischen Einrichtungen und der Gebäudesubstanz durch arbeitstägliche Begehungen des gesamten Gebäudes, der Nebengebäude und der Außenanlagen.
- Vornahme notwendiger Schalthandlungen an den technischen Einrichtungen.
- Durchführung von Wiederkehrenden Prüfungen (WKP) sowie deren Auswertung gemäß Handbuch für den Erhaltungsbetrieb (HEB) der sicher eingeschlossenen Anlage THTR-300 mit anschließender Berichtserstattung an den AG.
Die Zahl der WKPen variiert im Leistungszeitraum je nach Kalenderjahr durch die unterschiedlichen Wiederholungsintervalle. Es ist jedoch von insgesamt ca. 140 WKPen pro Jahr für die folgenden Komponenten auszugehen:
o Lüftungssystem o Fortluftbilanzierung
o Brandmeldeanlage o Niederspannungshauptverteilung und Beleuchtung o Drainage o Gefahrenmeldeanlage
o Abwassersammelanlage
o Ausschleusvorrichtung o Krananlage
o Brandbekämpfungseinrichtungen
o Spannbetonreaktordruckbehälter und sicherer Einschluss o Anlage zur Probenahme und Dichtheitsprüfungen o Infaß-Presse
o Tankcontainer o Bauliche Anlagen
o Verpackungen (Abfallgebinde) und Anlagenteile
o Bewegliche Strahlenschutzüberwachungs-einrichtungen o Ortsfeste Strahlenschutz-überwachungseinrichtungen o Kräne o Aufzüge
o Flurförderzeuge
Die konkreten Prüfarten und jeweiligen Intervalle bzw. Durchführungszeiträume sind beispielhaft in der beigefügten Anlage "Maßnahmenkatalog" aufgeführt.
- Organisation und Nachhalten der WKPen anhand der vorhandenen Prüfanweisungen des Handbuches für den Erhaltungsbetrieb (HEB). Das HEB wird dem AN nach Auftragserteilung zur Verfügung gestellt.
- Durchführung von Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen (WI) in den oben unter WKP genannten Einzelkomponenten. Für die Angebotserstellung ist von 45 WI pro Jahr auszugehen. Die Intervalle bzw. Durchführungszeiträume sind in der beigefügten Anlage "Maßnahmenkatalog" aufgeführt.
- Durchführung von Maßnahmen zur Messung von Emissionen (z.B. Betrieb ortsfester Sonden zur Messung der Gamma-Ortsdosisleistung (ODL)) und zur Vermeidung der Verschleppung von Kontamination.
- Sicherstellung der Durchführung der Abfall- und der Abwasserwirtschaft (Kontrolle und Abgabe von Abwasser in der sicher eingeschlossenen Anlage sowie Verpackung, Entsorgung oder Lagerung von im Erhaltungsbetrieb angefallenen radioaktiven Abfällen). Die entsprechenden Verfahren zur Abfallwirtschaft sind im HEB beschrieben, dieses wird dem AN nach Auftragserteilung zur Verfügung gestellt.
- Durchführung von technischen, baulichen und organisatorischen Maßnahmen mit dem Ziel, die radiologische Belastung des eingesetzten Personals zu minimieren.
- Systematische Erfassung von Anlagen und Geräten und ihres Alters sowie kontinuierliche Beobachtung ihres Zustands um Verschleiß und Alterung sowie die Notwendigkeit von vorbeugenden Instandhaltungsmaßnahmen frühzeitig zu erkennen (Alterungsmanagement).
- Erwerb und Erhalt von Anlagenkenntnissen, damit eine ggf. auftretende Notwendigkeit von Störungsbeseitigungen, Reparaturen, Austauschen, vorbeugenden Instandhaltungsmaßnahmen sowie Umsetzung von technischen oder organisatorischen Änderungen, die für einen Erhalt der Sicherheit der Anlage notwendig sind, eigenständig erkannt und der AG informiert und entsprechend beraten werden kann.
2. Handlungen bei außerordentlichen Ereignissen
- Bei Auftreten von Störungen und Mängeln: Erstellung von Stör- und Mängelmeldungen. Hier ist zunächst eine Erstbewertung vorzunehmen, welche Maßnahmen zur Störungs- oder Mängelbehebung erforderlich sind. Anschließend erfolgt eine Weiterleitung der Meldungen an den AG sowie die AN-seitige Einschätzung zum Maßnahmenerfordernis und deren Beauftragung an den AG.
- Entgegennahme von Alarmen und Meldungen bei unvorhersehbaren besonderen Vorkommnissen (Brand, Ausfälle sicherheitstechnischer Anlagen etc.) der technischen Einrichtungen und erforderlichenfalls unverzügliche Einleitung oder Durchführung von Maßnahmen zur Fehlerbehebung (Erreichbarkeit 24/7).
- Erarbeitung von Konzepten für Störungsbeseitigungen, Reparaturen, Austauschen, vorbeugenden Instandhaltungsmaßnahmen sowie von technischen oder organisatorischen Änderungen, die für einen Erhalt der Sicherheit der Anlage notwendig sind.
- Planung und Ausführung der o.g. Konzepte.
- Im Bedarfsfall Unterstützung des AG bei der Bewertung von Weiterleitungsnachrichten der GRS (Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit, Köln) hinsichtlich der Relevanz für den THTR im aktuellen Anlagenzustand.
Weiteres hierzu siehe Leistungsbeschreibung.
B. Rückbauplanung und -vorbereitung:
- Erstellung eines Basiskonzeptes zum zeitnahen und vollständigen Rückbau der Anlage. Das Basiskonzept ist nach Beauftragung innerhalb von 12 Monaten zu erstellen. Der Rückbau ist unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen Aspekten und Beachtung relevanter Rechtsvorschriften zu planen, mit dem AG abzustimmen und die Entwurfsplanung diesem zur Abnahme vorzulegen. In diesem Basiskonzept sollen unter anderem ein Überblick über den aktuellen Anlagenzustand, eine Erörterung von Abbauverfahren, eine Flächenplanung, eine Skizzierung des Freigabe- und Abfallmanagements sowie die Entsorgungspfade für den Abfall enthalten sein. Des Weiteren soll das Basiskonzept eine Abschätzung der zeitlichen und finanziellen Auswirkungen, eine Darstellung der notwendigen technischen und personellen Ressourcen sowie der notwendigen Infrastruktur und eine Meilensteinplanung für den gesamten Rückbauprozess beinhalten.
- Erstellung eines Konzeptes zur radiologischen Charakterisierung (Messkonzept) innerhalb von 12 Monaten nach Beauftragung
. Durchführung von zum jeweiligen Zeitpunkt möglichen baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Vorbereitung des Rückbaus.
Weiteres siehe Leistungsbeschreibung.