Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) vergibt die Projektträgerschaft für das Förderprogramm European Digital Innovation Hubs in NRW (EDIH.NRW) für den Zeitraum 2026 bis 2029. Die Projektträgerschaft übernimmt dabei die fachliche, administrative und strategische Betreuung des Programms.
Es wird eine beliehene Projektträgerschaft gemäß §?44 Abs. 2 LHO ausgeschrieben. Der Projektträger muss dementsprechend eine Beleihungsfähigkeit nach §?44 LHO NRW und der entsprechenden Verwaltungsvorschriften mitbringen und übernimmt die Funktion einer bewilligenden Stelle im Sinne von §?44 Abs. 2 LHO NRW. Dabei unterliegt er der Rechts- und Fachaufsicht des Auftraggebers gemäß §?13 LOG NRW.
Die Aktenführung hat digital zu erfolgen. Die Akten sind im Rahmen der gesetzlichen Pflichten mindestens 10 Jahre aufzubewahren. Nach vorheriger Aufforderung durch den Auftraggeber sind die Akten nach Beendigung des Auftrages digital im PDF-Format zu übergeben.
Aufgabe des Auftragnehmers ist die Weiterleitung vorgesehener Landesmittel an die drei NRW-EDIH auf einer tragfähigen beihilferechtlichen Grundlage.
Dem Auftraggeber ist eine sehr zeitnahe und zügige Umsetzung des Aufrufs bzw. Förderverfahrens und ein möglichst zeitnaher Beginn der Auszahlung an die NRW-EDIH wichtig.
Folgende operative Aufgaben sind durch den Auftragnehmer zu leisten, deren konkrete Inhalte sich aus Ziffer III. der Leistungsbeschreibung entnehmen lassen:
III.1. Wahl eines beihilfekonformen Fördermodells III.2. Erstellung von Förder- und Bewilligungsinstrumenten vor Bewilligung und Auszahlung an die NRW-EDIHsIII.3. Vorbereitung und Umsetzung des Förderverfahrens III.4. Sicherstellung der Dokumentations- und NachweispflichtenIII.5. Anwendung von EPOS.NRWIII.6. Regelmäßige Abstimmungen mit dem Fachreferat
Dabei sind die in der Leistungsbeschreibung hinterlegten Anforderungen an IT-Sicherheit und Datenschutz (III.7) sowie Allgemeinen Anforderungen, Informationspflichten und Compliance-Vorgaben (III.8) zu beachten.
Die Bewertung des Zuschlagskriteriums "Angebotspreis" erfolgt auf Grundlage des angebotenen Gesamtpreises für die zu erbringenden Leistungen für die Vertragslaufzeit einschließlich sämtlicher Fremd-, Neben- und Reisekosten, ggf. abzgl. etwaiger Kosten für die Anbindung ans Landesverwaltungsnetz.
Beim Kriterium "Qualität des Personaleinsatzkonzeptes" werden vor allem die Qualifikationen und Erfahrungen der eingesetzten Personen (Teamleitung und Team) für eine effiziente, qualitativ hohe und rechtssichere Auftragsabwicklung bewertet. Bewertet wird auch, ob die Projektleitung und Stellvertretung über ausreichende Leitungserfahrungen verfügt. Ebenfalls spielt in die Bewertung mit ein, ob das Team eine angemessene Größe hat und die Aufgabenwahrnehmung und Organisation eine gute Abwicklung des Auftrags erwarten lässt.
Beim Kriterium "Qualität des inhaltlich-organisatorischen Grobkonzepts" wird unter anderem bewertet, ob ein Angebot sich durch ein umfassendes Verständnis der Aufgabenstellung und des Förderprogramms auszeichnet. Von zentraler Bedeutung ist, wie systematisch und plausibel die Bearbeitung der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Arbeitspakete geplant ist. Darüber hinaus fließt in die Bewertung ein, wie ein effizientes Antragsmanagement sowie eine reibungslose Mittelweiterleitung gewährleistet werden soll. Auch die Möglichkeit zur zeitnahen Umsetzung der Mittelweiterleitung wird bewertet.
Das Förderverfahren inkl. der Aktenführung haben vollständig digital zu erfolgen.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim MWIKE NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der in den Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem MWIKE NRW geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das MWIKE NRW dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das MWIKE NRW geschlossen werden; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das MWIKE NRW.
Die Kommunikation im Vergabeverfahren findet ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW statt.