Die benötigten Unterstützungsleistungen bestehen aus den folgenden Arbeitspaketen:
Arbeitspaket 1: Förderkoordination, Projektentwicklung, Projektbewertung
Die Leistungen im Arbeitspaket 1 sind für alle Projektvorhaben zu erbringen, die im Rahmen des InvKG im Rheinischen Revier umgesetzt werden sollen und umfassen sowohl die Landes- als auch die Bundeskomponente (inkl. STARK). Im Einzelnen:
Förderkoordination
Der Auftragnehmer unterstützt die Landesregierung bei der Entwicklung von Förder-angeboten und -programmen.
Projektentwicklung
Der Auftragnehmer berät Vorhabenträger, die Fachressorts und die Bezirksregierung Köln hinsichtlich konkreter Projektideen und unterstützt bei der Projektentwicklung,
Projektbewertung
Der Auftragnehmer erstellt für Projektskizzen, die im Rahmen eines Förderangebotes eingereicht wurden, eine Vorbewertung gemäß einem Formblatt.
Umfang der Leistungen
Die Beratung der Landesregierung gemäß dem Arbeitspaket 1 umfasst zirka 10 Förderangebote pro Jahr. Hinzu kommen die Erstberatung und Ersteinschätzung für zirka 200 Projekte pro Jahr sowie im weiteren Verlauf die Projekt-Vorbewertung und weitere Begleitung (einschließlich Fördergespräche) von zirka 100 Projekten pro Jahr (inklusive STARK-Projekte). Die durchschnittliche Stundenzahl liegt bei ca. 5.450 Stunden pro Jahr.
Arbeitspaket 2: Prozessführung für den Förderzugang STARK
Für Projekte, die über die Förderrichtlinie STARK gefördert werden sollen, übernimmt der Auftragnehmer die Prozessführung. In Ergänzung zu Arbeitspaket 1 sind als Prozessführer für STARK zusätzlich insbesondere folgende Leistungen zu erbringen:
- Der Auftragnehmer übernimmt in Abstimmung mit der Stabsstelle und den Fachreferaten den Kontakt zum Vorhabenträger und ist erster Ansprechpartner für Vorhabenträger in Bezug auf die Förderrichtlinie STARK. Er benennt für jedes Vorhaben eine Ansprechperson, an die sich Vorhabenträger wenden können und bei dem sich die Stabsstelle nach dem Stand des Vorhabens erkundigen kann.
- Der Auftragnehmer gewährleistet eine umfassende Beratung sowie Begleitung der Vorhabenträger zum Förderzugang STARK (STARK-Beratung).
- Die STARK-Beratung der Vorhabenträger.
Umfang der Leistungen
Die Prozessführung STARK umfasst zirka 100 laufende Projekte sowie jährlich zirka 70 neue Projekte. Die durchschnittliche Stundenzahl liegt bei ca. 5.450 Stunden pro Jahr.
Arbeitspaket 3: Beratung und Erstellung von Rechtsgutachten im EU-Beihilfe- und Vergaberecht
Der Auftragnehmer unterstützt die Bezirksregierung Köln und den Auftraggeber im Rahmen des InvKG im Rheinischen Revier bei der beihilfe- und vergaberechtlichen Bewertung von Vorhaben. Die Bewertung erfolgt in einem zuwendungsrechtlichen Kontext.
Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens für STARK-Vorhaben wird das Land vom BAFA um ein Landesvotum gebeten. Im Landesvotum muss das Land angeben, ob es der beihilferechtlichen Einordnung des Vorhabens, die der Vorhabenträger vorgenommen hat, folgt. Der Auftragnehmer unterstützt das Land bei dieser Einschätzung.
Sofern bei der Entwicklung und/oder Bewertung eines Vorhabens die Erforderlichkeit eines Rechtsgutachtens festgestellt wurde, erstellt der Auftragnehmer in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln oder dem Auftraggeber ein einzelfallbezogenes Rechtsgutachten zum EU-Beihilfe- oder Vergaberecht. Dabei ist aufgrund der bisherigen Erfahrungen zu erwarten, dass ein wesentlich höherer Bedarf an Gutachten zum EU-Beihilferecht besteht (zirka 90 Prozent der Gutachten werden im Beihilferecht anfallen). Die Gutachten haben in der Regel einen Umfang von maximal 20 Seiten.
Umfang der Leistungen
Für die Erstellung der Rechtsgutachten wird für beide Rechtsgebiete zusammen eine durchschnittliche Stundenzahl von 1.000 Stunden pro Jahr zugrunde gelegt.
Arbeitspaket 4: Beratung der Bezirksregierung Köln im Rahmen der Begutachtung von Vorhaben mit nicht-genehmigungspflichtigen Anlagen in der Landeskomponente
Der Auftragnehmer berät die Bezirksregierung Köln im Rahmen der Begutachtung von zirka 20 Vorhaben mit nicht-genehmigungspflichtigen technischen Anlagen und gibt eine fachliche Stellungnahme ab. Hierbei prüft der Auftragnehmer insbesondere die Notwendigkeit, Geeignetheit und Angemessenheit der technischen Anlage im Rahmen des Vorhabens (Stand der Technik, Innovationsgehalt etc.).
Genehmigungspflichtige Anlagen sind Anlagen, die für den Betrieb eine Genehmigung benötigen, bspw. nach Bundes-Immissionsschutzgesetz. Nicht genehmigungspflichtig sind alle sonstigen (technischen) Anlagen oder Maschinen, also solche, die keine Genehmigung benötigen (z.B. Fertigungsstraßen und dafür benötigte Computer und Fertigungsarme).
Es wird eine durchschnittliche Stundenzahl von 50 Stunden jährlich zugrunde gelegt.
Arbeitspaket 5: Begleitende Kommunikation zu den Förderangeboten des Landes
Der Auftragnehmer unterstützt die Stabsstelle des Landes im Rahmen der strategischen Kommunikation und Vermarktung der Förderangebote des Landes. Im Einzelnen umfasst dies folgende Leistungen:
- Strategische Beratung der Stabsstelle zur Kommunikation
- Laufende Be- und Überarbeitung der Förderangebote des Landes
- Unterstützung bei Erstellung und Produktion begleitender kommunikativer Materialien
- Überarbeitung des Ziel- und Meilensteinplan in zwei-Jahres-Schritten (2026,2028,2030 und 2032)
- Inhaltliche Pflege und Gestaltung der internetbasierten landeseigenen Austauschplattform NRW.Connect Extern
- Verschiedene Tätigkeiten im Zusammenhang mit Ankerprojekten
- Um die Hausleitung über die aktuellen Entwicklungen im Rheinischen Revier vorzubereiten, sind pro Jahr zwischen 15 und 20 Kurzsteckbriefe anzufertigen, die über aktuelle Projektentwicklungen im Revier informieren.
Umfang der Leistungen
Für dieses Arbeitspaket wird mit durchschnittlich 3.050 Stunden jährlich gerechnet.
Weitere Angaben siehe Leistungsbeschreibung