Unterstützungsleistungen Rheinisches Revier
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
02.01.2026
13.01.2026 10:00 Uhr
13.01.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
05111-95003-27
Berger Allee 25
40213
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
zentrale-Vergabestelle@mwike.nrw.de
+49 211617720
+49 21161772795

Angaben zum Auftraggeber

Oberste Landesbehörde
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland
05315-03002-81
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
Geschäftsstelle
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221147-3045

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79000000-4
75130000-6
79111000-5
79400000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Mit den ausgeschriebenen Unterstützungsleistungen sollen Land und Region dabei unterstützt werden, die Förderangebote und -programme sowie die Projektauswahl inhaltlich und organisatorisch zielgerichtet durchzuführen und optimal kommunikativ zu vermarkten. Darüber hinaus sollen Vorhabenträger bei der Qualifizierung und Antragsstellung ihrer Projekte beraten und unterstützt werden.
Gegenstand des Auftrags ist ein Vertrag für die Unterstützung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit der Verwendung von Strukturstärkungs-mitteln im Rheinischen Revier nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) und den betreffenden Förderrichtlinien. Mit Förderrichtlinien sind sowohl vom Land NRW erlassene Richtlinien als auch solche vom Bund gemeint. Bislang handelt es sich hierbei insbesondere um die "Richtlinie zur Umsetzung des InvKG" des Landes NRW (RL InvKG) und die "Förderrichtlinie zur Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten" des Bundes (STARK). Es können aber auch sonstige Förderrichtlinien und -programme betreffend das InvKG erfasst sein.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die benötigten Unterstützungsleistungen bestehen aus den folgenden Arbeitspaketen:

Arbeitspaket 1: Förderkoordination, Projektentwicklung, Projektbewertung

Die Leistungen im Arbeitspaket 1 sind für alle Projektvorhaben zu erbringen, die im Rahmen des InvKG im Rheinischen Revier umgesetzt werden sollen und umfassen sowohl die Landes- als auch die Bundeskomponente (inkl. STARK). Im Einzelnen:

Förderkoordination
Der Auftragnehmer unterstützt die Landesregierung bei der Entwicklung von Förder-angeboten und -programmen.

Projektentwicklung
Der Auftragnehmer berät Vorhabenträger, die Fachressorts und die Bezirksregierung Köln hinsichtlich konkreter Projektideen und unterstützt bei der Projektentwicklung,

Projektbewertung
Der Auftragnehmer erstellt für Projektskizzen, die im Rahmen eines Förderangebotes eingereicht wurden, eine Vorbewertung gemäß einem Formblatt.

Umfang der Leistungen
Die Beratung der Landesregierung gemäß dem Arbeitspaket 1 umfasst zirka 10 Förderangebote pro Jahr. Hinzu kommen die Erstberatung und Ersteinschätzung für zirka 200 Projekte pro Jahr sowie im weiteren Verlauf die Projekt-Vorbewertung und weitere Begleitung (einschließlich Fördergespräche) von zirka 100 Projekten pro Jahr (inklusive STARK-Projekte). Die durchschnittliche Stundenzahl liegt bei ca. 5.450 Stunden pro Jahr.

Arbeitspaket 2: Prozessführung für den Förderzugang STARK

Für Projekte, die über die Förderrichtlinie STARK gefördert werden sollen, übernimmt der Auftragnehmer die Prozessführung. In Ergänzung zu Arbeitspaket 1 sind als Prozessführer für STARK zusätzlich insbesondere folgende Leistungen zu erbringen:
- Der Auftragnehmer übernimmt in Abstimmung mit der Stabsstelle und den Fachreferaten den Kontakt zum Vorhabenträger und ist erster Ansprechpartner für Vorhabenträger in Bezug auf die Förderrichtlinie STARK. Er benennt für jedes Vorhaben eine Ansprechperson, an die sich Vorhabenträger wenden können und bei dem sich die Stabsstelle nach dem Stand des Vorhabens erkundigen kann.
- Der Auftragnehmer gewährleistet eine umfassende Beratung sowie Begleitung der Vorhabenträger zum Förderzugang STARK (STARK-Beratung).
- Die STARK-Beratung der Vorhabenträger.

Umfang der Leistungen
Die Prozessführung STARK umfasst zirka 100 laufende Projekte sowie jährlich zirka 70 neue Projekte. Die durchschnittliche Stundenzahl liegt bei ca. 5.450 Stunden pro Jahr.

Arbeitspaket 3: Beratung und Erstellung von Rechtsgutachten im EU-Beihilfe- und Vergaberecht

Der Auftragnehmer unterstützt die Bezirksregierung Köln und den Auftraggeber im Rahmen des InvKG im Rheinischen Revier bei der beihilfe- und vergaberechtlichen Bewertung von Vorhaben. Die Bewertung erfolgt in einem zuwendungsrechtlichen Kontext.
Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens für STARK-Vorhaben wird das Land vom BAFA um ein Landesvotum gebeten. Im Landesvotum muss das Land angeben, ob es der beihilferechtlichen Einordnung des Vorhabens, die der Vorhabenträger vorgenommen hat, folgt. Der Auftragnehmer unterstützt das Land bei dieser Einschätzung.
Sofern bei der Entwicklung und/oder Bewertung eines Vorhabens die Erforderlichkeit eines Rechtsgutachtens festgestellt wurde, erstellt der Auftragnehmer in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln oder dem Auftraggeber ein einzelfallbezogenes Rechtsgutachten zum EU-Beihilfe- oder Vergaberecht. Dabei ist aufgrund der bisherigen Erfahrungen zu erwarten, dass ein wesentlich höherer Bedarf an Gutachten zum EU-Beihilferecht besteht (zirka 90 Prozent der Gutachten werden im Beihilferecht anfallen). Die Gutachten haben in der Regel einen Umfang von maximal 20 Seiten.

Umfang der Leistungen
Für die Erstellung der Rechtsgutachten wird für beide Rechtsgebiete zusammen eine durchschnittliche Stundenzahl von 1.000 Stunden pro Jahr zugrunde gelegt.

Arbeitspaket 4: Beratung der Bezirksregierung Köln im Rahmen der Begutachtung von Vorhaben mit nicht-genehmigungspflichtigen Anlagen in der Landeskomponente

Der Auftragnehmer berät die Bezirksregierung Köln im Rahmen der Begutachtung von zirka 20 Vorhaben mit nicht-genehmigungspflichtigen technischen Anlagen und gibt eine fachliche Stellungnahme ab. Hierbei prüft der Auftragnehmer insbesondere die Notwendigkeit, Geeignetheit und Angemessenheit der technischen Anlage im Rahmen des Vorhabens (Stand der Technik, Innovationsgehalt etc.).
Genehmigungspflichtige Anlagen sind Anlagen, die für den Betrieb eine Genehmigung benötigen, bspw. nach Bundes-Immissionsschutzgesetz. Nicht genehmigungspflichtig sind alle sonstigen (technischen) Anlagen oder Maschinen, also solche, die keine Genehmigung benötigen (z.B. Fertigungsstraßen und dafür benötigte Computer und Fertigungsarme).

Es wird eine durchschnittliche Stundenzahl von 50 Stunden jährlich zugrunde gelegt.

Arbeitspaket 5: Begleitende Kommunikation zu den Förderangeboten des Landes

Der Auftragnehmer unterstützt die Stabsstelle des Landes im Rahmen der strategischen Kommunikation und Vermarktung der Förderangebote des Landes. Im Einzelnen umfasst dies folgende Leistungen:
- Strategische Beratung der Stabsstelle zur Kommunikation
- Laufende Be- und Überarbeitung der Förderangebote des Landes
- Unterstützung bei Erstellung und Produktion begleitender kommunikativer Materialien
- Überarbeitung des Ziel- und Meilensteinplan in zwei-Jahres-Schritten (2026,2028,2030 und 2032)
- Inhaltliche Pflege und Gestaltung der internetbasierten landeseigenen Austauschplattform NRW.Connect Extern
- Verschiedene Tätigkeiten im Zusammenhang mit Ankerprojekten
- Um die Hausleitung über die aktuellen Entwicklungen im Rheinischen Revier vorzubereiten, sind pro Jahr zwischen 15 und 20 Kurzsteckbriefe anzufertigen, die über aktuelle Projektentwicklungen im Revier informieren.

Umfang der Leistungen
Für dieses Arbeitspaket wird mit durchschnittlich 3.050 Stunden jährlich gerechnet.

Weitere Angaben siehe Leistungsbeschreibung

Umfang der Auftragsvergabe

16.800.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.03.2026
28.02.2030

Eine optionale Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um weitere vier Jahre ist möglich. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer bis spätestens 3 Monate vor Vertragsende (30.11.2029) anzuzeigen, ob von der Verlängerungsoption Gebrauch gemacht wird. In dem Verlängerungszeitraum sind die Leistungsbausteine, wie unter Ziffer II. 1. und III. der Leistungsbeschreibung beschrieben fortzuführen.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

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Berger Allee 25
40213
Düsseldorf
Deutschland
DEA11

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

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Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YYFYTZ2D7WB1

Einlegung von Rechtsbehelfen

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim MWIKE NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der in den Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem MWIKE NRW geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das MWIKE NRW dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das MWIKE NRW geschlossen werden; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das MWIKE NRW.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die Kommunikation im Vergabeverfahren findet ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW statt.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

41
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Im Fall fehlender Erklärungen oder Nachweise behält sich der Auftraggeber vor, diese mit einer Frist zur Vorlage innerhalb von 48 Stunden nachzufordern.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Bankerklärung zum Nachweis der Bonität des Bieters (max. ein Jahr alt). (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV): Referenzen Arbeitspaket 1 und 2 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Zwei Referenzen auf dem Gebiet der Förderberatung oder aus der Tätigkeit als bewilligende Stelle.

- Zwei Referenzen über die Begleitung von wirtschaftlichen, ökologischen oder gesellschaftlichen Transformationsprozessen.

Die Referenzen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

- Ausführungszeitraum Januar 2022 bis zum Ausschreibungsbeginn.

- Angaben zum Inhalt der erbrachten Leistung, zum Wert, zum Ausführungszeitraum sowie zum Empfänger der Dienstleistung unter Angabe eines Ansprechpartners.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV): Referenzen Arbeitspaket 3 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Drei Referenzen aus dem Rechtsgebiet des europäischen Beihilferechts, die eine vertiefte Rechtskenntnis belegen (Abrechnungsvolumen für die Anwaltsleistung von mindestens 20 TEURO netto pro Referenz).

- Drei Referenzen aus dem Rechtsgebiet des Vergaberechts, die eine vertief-te Rechtskenntnis belegen (Abrechnungsvolumen für die Anwaltsleistung von mindestens 20 TEURO netto pro Referenz).

Die Referenzen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

- Ausführungszeitraum Januar 2022 bis zum Ausschreibungsbeginn.

- Angaben zum Inhalt der erbrachten Leistung, zum Wert, zum Ausführungszeitraum sowie zum Empfänger der Dienstleistung unter Angabe eines Ansprechpartners.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV): Referenzen Arbeitspaket 4 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Drei Referenzen im Bereich der Bewertung von Maschinen, technischen Anlagen und Betriebseinrichtungen, insbesondere zu deren Notwendigkeit, Geeignetheit und Angemessenheit

Die Referenzen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

- Ausführungszeitraum Januar 2022 bis zum Ausschreibungsbeginn.

- Angaben zum Inhalt der erbrachten Leistung, zum Wert, zum Ausführungszeitraum sowie zum Empfänger der Dienstleistung unter Angabe eines Ansprechpartners.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV): Referenzen Arbeitspaket 5 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Vier Referenzen im Bereich Kommunikationsberatung von öffentlichen Behörden bei Förderprogrammen inklusive Umsetzung.

Die Referenzen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

- Ausführungszeitraum Januar 2022 bis zum Ausschreibungsbeginn.

- Angaben zum Inhalt der erbrachten Leistung, zum Wert, zum Ausführungszeitraum sowie zum Empfänger der Dienstleistung unter Angabe eines Ansprechpartners.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Siehe Formular 325 EU bzw. Abschnitt IV. der Leistungsbeschreibung.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung